Mittwoch, 30. Oktober 2024

Klage wegen sexueller Belästigung gegen Wynn Resorts abgewiesen

Encore

Ein Bundesrichter des US-Bezirksgerichts in Nevada hat die Klage von neun Frauen gegen das Casino-Imperium Wynn Resorts Ltd. abgewiesen. Die Frauen hatten angegeben, dass das Unternehmen von sexuellen Belästigungen durch den ehemaligen CEO Steve Wynn (78) gewusst und versucht habe, dessen Fehlverhalten zu vertuschen.

Grund für das Abweisen der Klage sei laut Medienmeldungen die Verwendung von Pseudonymen und kollektiven Schriftsätzen durch die Klägerinnen gewesen.

Angabe der echten Namen gefordert

In der Klage hätten sich die Frauen dafür entschieden, das Pseudonym „Judy Doe“ zu verwenden. Ihre richtigen Namen, so hätten sie befürchtet, hätte zu Verleumdungsklagen vonseiten Steve Wynns führen können.

Seit Beginn des Sex-Skandals um Steve Wynn bestreitet der Casino-Mogul die Vorwürfe. Zwar trat er 2018 als Geschäftsführer von Wynn Resorts zurück, geht seitdem jedoch mit Verleumdungsklagen gegen die Vorwürfe vor. So reichte er unter anderem gegen den mutmaßlichen Stylisten seiner Ex-Frau, Jorgen Nielsen, Klage ein. Anfang dieses Monats machte Wynn wegen einer Verleumdungsklage gegen die Nachrichtenagentur The Associated Press erneut Schlagzeilen.

Bezirksrichter James Mahan allerdings sei nicht davon überzeugt, dass das Interesse der Frauen am Schutz ihrer Daten schwerer wiege als das Recht der Öffentlichkeit. Er erklärte:

„Obwohl die Klägerinnen ihre Anonymität wahren wollen, führt dies zu mehreren Mängeln in ihrer Klage gegen die Beklagten von Wynn. In ihrer Beschwerde verwenden die Klägerinnen durchweg generelle und vage Aussagen, ohne diese mit individuellen Fakten zu stützen.“

Statt die Klage kollektiv einzureichen, hätten die Klägerinnen einzelne Tatsachen geltend machen sollen. Es handele sich um individuelle sexuelle Belästigungen und voneinander getrennt zu behandelnde Vorfälle. Diese müssten angemessen verhandelt werden, habe sich der Bundesrichter der Argumentation der Verteidigung angeschlossen.

Zudem seien Verweise auf formelle Beschwerden der Frauen bei der U. S. Equal Employment Opportunity Commission vom Gericht nicht berücksichtigt worden. Diese Bundesbehörde hat die Aufgabe, gegen Diskriminierungen im Beruf vorzugehen. Auf diese Beschwerden sei in der Klage zwar mehrfach verwiesen worden, sie hätten dem Gericht jedoch nicht vorgelegen.

Den Klägerinnen stünde nun die Möglichkeit offen, erneut Klage einzureichen. Es bleibt abzuwarten, ob sie sich für den Weg der Einzelklage entscheiden werden.