Corona-Lockerungen: Casinos, Spielhallen und Wettbüros bleiben geschlossen
Der deutsche Alltag soll trotz Corona-Pandemie Schritt für Schritt zur Normalität zurückfinden. Dies entschied die Bundesregierung gestern gemeinsam mit den Regierungen der Länder. Wann es zu Lockerungen im Glücksspiel- und Gastronomiesektor kommen könnte, bleibt jedoch weiterhin ungewiss.
Keine Lockerungen im Glücksspielsektor
Gestern beschlossen die Führenden von Bund und Ländern erste Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Zwar gelten die am 22. März beschlossenen Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen weiter, sukzessive soll aber für Erholung im Handel und öffentlichen Leben gesorgt werden.
Den Anfang aus dem Corona-Lockdown machen laut Beschluss Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern. Sie dürfen den Betrieb wiederaufnehmen, insofern sie entsprechende Hygienemaßnahmen und den festgelegten Mindestabstand von 1,5 Metern garantieren können. Die Pforten ebenfalls öffnen dürfen, unabhängig von ihrer Größe, Fahrrad-, Auto- und Buchhandlungen.
Nicht von den Corona-Lockerungen berührt ist das landbasierte Glücksspiel: Kneipen und Bars, in denen an Automaten gespielt werden könnte, bleiben ebenso für den Publikumsverkehr geschlossen wie Casinos, Spielhallen und Wettbüros.
Am 23.03. lehnte das Verwaltungsgericht Köln Eilanträge mehrerer Spielhallenbetreiber ab. Diese hatten versucht, die zuvor verordneten Schließungen ihre Betriebe als „unverhältnismäßig“ abzuwenden.
Das Gericht verwies jedoch darauf, dass die Lokalitäten ebenso wie andere Freizeiteinrichtungen geschlossen würden, um soziale Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen. Die wirtschaftlichen Interessen der Industrie, so das Gericht, müssten derzeit hinter dem Schutz der öffentlichen Gesundheit zurückstehen.
„Infektionsschutz in Spielhallen sehr gut umsetzbar“
Tim Hilbert, Justiziar der Automaten-Verbände Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg hatte zuvor der Hoffnung der Industrie Ausdruck verliehen, dass Spielhallen und Gastronomie gemeinsam mit dem Einzelhandel an den Start gehen könnten:
In diesem Schritt wäre es natürlich auch für die Automatenbranche existenziell, nicht nur die Geräte in der Gastronomie wieder in Betrieb nehmen zu können, sondern ebenfalls die Spielhallen wieder öffnen zu dürfen. Aufgrund der räumlichen Maßnahmen, die für Spielhallen zum Beispiel in der Spielverordnung gesetzlich verankert sind, stellen Spielhallen einen öffentlichen Raum dar, der die Maßgaben des Infektionsschutzes sehr gut umsetzen kann.
Wann Spielhallen- und Casinobetreiber wieder Gäste in ihren Räumlichkeiten begrüßen können, dürfte auch davon abhängen, ob und wie sich die nun beschlossenen Lockerungen auf die Zahl der Neuinfektionen auswirken. Bis auf weiteres gilt es für Spieler und Industrie jedoch Geduld zu bewahren.