Schweizer Kanton Zug sagt dem illegalen Glücksspiel im Gastgewerbe den Kampf an
Der Regierungsrat des Schweizer Kantons Zug hat am Mittwoch eine Vernehmlassung zur „Änderung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern“ (Gastgewerbegesetz; BGS 943.11) publiziert.
Die vorgeschlagenen Modifikationen sollen dem Kanton dabei helfen, das illegale Geldspiel in Gastgewerbebetrieben und Vereinslokalen zu bekämpfen.
Derzeit, so der Regierungsrat, fehle den Bewilligungsbehörden die rechtliche Grundlage, um die Betreiber der Etablissements bei Verstößen gegen das Geldspielgesetz zur Schließung ihrer Lokale zu zwingen.
Aus diesem Grund werde noch immer in vereinzelten Gastbetrieben und Lokalen illegales Glücksspiel betrieben, ohne das die Behörden dieses langfristig und effizient unterbinden könnten.
In der Schweiz sind sogenannte Vernehmlassungen ein wichtiger Schritt zu Beginn eines jeden neuen Gesetzgebungsprozesses. Der Bundesrat bzw. der Regierungsrat eines Kantons arbeitet dabei einen Vorentwurf des Gesetzes oder der Gesetzesänderung aus und bittet alle interessierten Kreise (bspw. Dachverbände, Parteien, Städte, Experten) um Stellungnahme. Dadurch sollen die sachliche Richtigkeit und Vollzugstauglichkeit garantiert und ein mögliches Referendum erleichtert werden.
Im Entwurf der Vernehmlassung konkret vorgeschlagen werden daher unter anderem folgende Punkte:
- Den zuständigen Behörden soll der Entzug von Alkoholabgabebewilligungen erleichtert werden.
- Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Bewilligung sollen angehoben werden.
- Die Verantwortlichkeit der Bewilligungsinhaber soll gesetzlich klar verankert werden.
Online-Glücksspiel auch im Gastgewerbe ein Problem
Bei dem Kampf gegen das illegale Glücksspiel haben die Behörden dabei längst nicht nur illegale Hinterzimmer-Pokerrunden oder ohne Lizenz angebotene Sportwetten im Visier.
Oft sei es gerade das Online-Glücksspiel, zu welchem Glücksspieler in Gaststätten und Lokalen auf unrechtmäßige Weise Zugriff erhielten. Der Regierungsrat erklärt:
Organisierte Geldspiele über das Internet vermischen sich heute teilweise mit lokal durchgeführten Angeboten. So wird in den unterschiedlichsten Lokalitäten wie Restaurants, Bars, Vereinslokalen, Imbissbuden oder Internetcafés über Terminals (Computer oder Wettautomaten, welche mit dem Internet mit meist ausländischen Servern verbunden sind) Zugang zu verschiedensten illegalen Geldspielen geschaffen.
Das Ausmaß dieses illegalen Glücksspielbetriebs im Kanton Zug sei zwar schwer abzuschätzen, doch das Problem lasse sich nicht leugnen und müsse dringend bekämpft werden.
Die aktuelle Vernehmlassung soll bis zum 21. September 2020 dauern. Danach könnten die vorgeschlagenen Änderungen innerhalb des Gastgewerbegesetzes in Kraft treten.