Mehr Schutz beim Gaming? Neues Jugendmedienschutzgesetz tritt heute in Kraft
Das novellierte Jugendmedienschutzgesetz (JuSchG) tritt ab heute in Kraft. Das neue Gesetz soll Kindern und Jugendlichen mehr Schutz vor Kostenfallen, Internetabhängigkeit, Cybermobbing sowie sexueller Ausbeutung und Eltern Orientierung bieten.
So seien die Videospiele mit eindeutigen Alterskennzeichnungen zu versehen. Zudem gebe es nun auch gesetzliche Handhaben gegen Verstöße der ausländischen Spieleindustrie. Weiterhin müssen Filme und Spielprogramme mit bestimmten Symbolen gekennzeichnet sein, mit denen die Gründe für die Altersfreigabe des Mediums und dessen potenzielle Gefahren angegeben werden.
Damit seien die essenziellen Forderungen der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) erfüllt, berichtete der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) am Freitag in einer Pressemitteilung.
In einem Video des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) stellt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey die Eckpunkte des Jugendmedienschutzgesetzes vor:
Der Generalsekretär der DAKJ, Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz, kommentiert:
Dass eine Anpassung des Gesetzes trotz erheblicher Widerstände seitens der Gaming-Industrie gelungen ist, dafür können wir der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesfamilienministerium, nur gratulieren und danken.
Allerdings sei die Wirksamkeit des Schutzes auch davon abhängig, wie gut die neue Bundeszentrale ausgestattet sei. Auch sei eine aktive Mitwirkung der Länder notwendig, um eine Ahndung von Verstößen zu gewährleisten, ergänzt der Präsident der BVKJ, Dr. Thomas Fischbach.
Kann das Ziel des Gesetzes erreicht werden?
Dass eine Reform der veralteten Gesetzgebung aus dem Jahre 2002 notwendig gewesen sei, bestätigte auch Claudia Mikat, Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Allerdings weise es noch einige Lücken auf.
Mikat kommentiert:
Das Gesetz ist gut gemeint, aber noch nicht gut. Ein moderner kohärenter Rechtsrahmen mit einheitlichen Regeln und Rechtsfolgen für alle Verbreitungswege steht weiterhin aus.
So seien die Zuständigkeiten im Medienbereich zwischen Bund und Ländern immer noch geteilt. Effiziente Lösungen könnten allerdings nur durch ein kohärentes System erfolgen.
Dies könne nur durch klare Aufteilungen der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und den freiwilligen Selbstkontrollen erreicht werden, ergänzt der Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), Martin Drechsler. Das System sei nur noch unübersichtlicher geworden.
Es könne sogar dazu führen, dass der Kinder- und Jugendschutz durch die Mehrfachregulierung noch mehr gefährdet sei, erklärt Marie Anne Nietak vom Bitcom e.V. Der Bund grätsche mit dem Gesetz in die Zuständigkeiten der Länder hinein und hebele bereits etablierte Kontrollmechanismen aus.
Rechtsanwältin und Mediencoachin Gesa Stückmann führt in einem Statement gegenüber dem ZDF noch einen weiteren Kritikpunkt an. So stellten Schutzeinrichtungen für medienaffine Kinder kaum Hürden dar.
Die Eltern auf der anderen Seite seien damit jedoch bereits überfordert, so Stückmann. Die Expertin spricht sich daher dafür aus, die Medienkompetenz von Eltern und Kindern zu stärken. Seitens des Familienministeriums soll bereits angekündigt worden sein, dass das Gesetz in regelmäßigen Abständen evaluiert werde.