Donnerstag, 21. November 2024

Italien: Kinder-Tombola als illegales Glücksspiel angezeigt

bunte Lose Gewinnlose Tombola

Eine Kinder-Tombola anlässlich des nachweihnachtlichen Festes „La Befana“ hat in der norditalienischen Großstadt Turin zu einer doppelten Anzeige geführt. Wie die Tageszeitung La Repubblica am Mittwoch berichtet hat [Seite auf italienisch], werde den Organisatoren vorgeworfen, gegen das Corona-Versammlungsverbot verstoßen und illegales Glücksspiel betrieben zu haben.

Das Kleinevent sei auf der Piazza Barcellona unter freiem Himmel organisiert worden. Den Kindern seien Geschichten aus Alice im Wunderland vorgelesen worden und sie hätten Süßigkeiten erhalten. Zum Tagesabschluss sei eine Tombola durchgeführt worden, bei der Sachpreise mit geringem Wert verlost worden seien.

Die Teilnahme an der Tombola sei dabei komplett kostenlos gewesen. Die Preise, zum Beispiel eine Flasche Schaumwein für die Erwachsenen und Märchenbücher für die Kinder, seien rein symbolisch gewesen, um den Tag positiv ausklingen zu lassen.

Auch in Deutschland zählen Tombolas, Verlosungen und Kleinstlotterien rechtlich zu den Glücksspielen und sind damit erlaubnispflichtig. Dies gilt allerdings nur, wenn für die Teilnahme, z.B den Erwerb eines Loses Geld, gezahlt wird. Die Veranstaltung darf keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen, Einnahmen müssen also zu 100 % gemeinnützig, „mildtätig“ oder kirchlich sein. Jedes Bundesland hat in Bezug auf die Höhe des Preiswertes und die maximal erlaubten Einnahmen eigene Regelungen.

Abruptes Ende einer fröhlichen Veranstaltung

Gegen Ende des Events sei jedoch die Polizei erschienen. Die Beamten hätten sich nach den Organisatoren erkundigt und das Event unmittelbar aufgelöst. Wenige Tage später hätten die Veranstalter dann Nachricht über zwei Anzeigen erhalten.

Laut Alberto Bausola, einem der Organisatoren, sei jedoch vor allem die Anzeige wegen Durchführens illegaler Glücksspiele „absurd“.

Das Bußgeld in Höhe von 400 Euro wegen der Versammlung haben wir bezahlt, weil wir nicht wollen, dass man uns als Corona-Maßnahmen-Gegner bezeichnet. Abgesehen davon hatten alle Erwachsenen Masken auf und wir haben alle gebeten, Abstände einzuhalten. Aber gegen die andere Strafe haben wir gestern Widerspruch eingelegt. Die Strafe wegen der „Durchführung von Glücksspielen“ ist absurd. Sie liegt zwischen 1.000 und 10.000 Euro, obwohl wir hier von einer Gratis-Tombola reden.

Die ganze Veranstaltung habe zum Zweck gehabt, Kindern und ihren Eltern in inmitten der Coronakrise ein paar Stunden Ablenkung und Erheiterung zu bieten. Die Menschen hätten seit einem Jahr auf so vieles verzichten müssen, insbesondere auf den sozialen Kontakt zu anderen Menschen.

Genau diesen sozialen Kontakt sollte die Veranstaltung den Teilnehmern bieten, ohne dabei die Sicherheitsmaßnahmen außer Acht zu lassen.