Donnerstag, 21. November 2024

Krypto als Glücksspiel? Indonesien verbietet Bitcoin & Co. für Muslime

Kryptowährung Bitcoin

Der Indonesische Rat der Islamgelehrten, der Majelis Ulama Indonesia (MUI), hat entschieden, dass die Verwendung von Kryptowährungen im Islam nicht erlaubt ist. Grund hierfür sei, dass Kryptowährungen glücksspiel-ähnlich seien. Demnach seien sie als „haram“, nach den Lehren des Islam verboten, einzustufen.

Dem Nachrichtendienst Reuters [Seite auf Englisch] habe der Leiter der Abteilung für religiöse Verordnungen der MUI Asrorun Niam Sholeh erklärt, als Zahlungsmittel seien Kryptowährungen unsicher und könnten Schaden anrichten. Dementsprechend seien sie nicht mit den Gesetzen des Islam vereinbar.

Doch auch der Handel mit Kryptowährungen entspreche nicht den Regeln des Islam. Er sei mit dem Glücksspiel vergleichbar. Der Krypto-Handel sei nur dann zulässig, wenn er den Richtlinien der Scharia für digitale Güter entspreche und einen klaren Nutzen für die Gesellschaft biete.

Die Entscheidung der von der Regierung finanzierten MUI ist in Indonesien nicht rechtlich bindend. Dennoch dienen die Empfehlungen der MUI häufig als Grundlage für rechtliche Entscheidungen.

Auch wenn der Krypto-Handel mit der Entscheidung der MUI nicht automatisch in Indonesien verboten ist, könnte diese bedeutende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. So könnten sich zahlreiche Muslime aufgefordert sehen, nicht mehr in Kryptowährungen zu investieren. Welche Auswirkungen dies haben könnte, zeigen Angaben des indonesischen Handelsministeriums. Diesen zufolge erreichte der Krypto-Handel allein bis Mai 2021 ein Volumen von umgerechnet fast 23 Mrd. EUR.

Vom indonesischen Staat erlaubt – nach Religionsgesetzen verboten

Der jetzigen Erklärung war Ende Oktober bereits eine Fatwa, ein Rechtsgutachten eines islamischen Gelehrten, für die Region Ost-Java vorausgegangen.

Die Nahdlatul Ulama (NU), eine Zweigstelle der MUI hatte die Fatwa im Rahmen einer Diskussionsrunde, dem Bahtsul Masail, erstellt. Als einen der Gründe nannten die Verantwortlichen, dass Kryptowährungen für Betrug genutzt werden könnten.

Der Vorsitzende der NU, Kiai Azizi Chasbullah erklärte:

Die Teilnehmer der Bahtsul Masail vertreten die Ansicht, dass Kryptowährungen nicht im Rahmen der [islamischen Scharia] legalisiert werden können, obwohl sie von der Regierung als Ware anerkannt sind.

Bislang herrscht nach islamischer Rechtsauffassung keineswegs Einigkeit darüber, ob der Handel mit Kryptowährungen erlaubt sein sollte oder nicht. So war er in Malaysia im vergangenen Jahr vom Scharia-Aufsichtsrat genehmigt worden.

Es sind allerdings nicht nur die Religionsführer Indonesiens, die dem Handel mit Kryptowährungen eine zu große Ähnlichkeit zum Glücksspiel vorwerfen. So erklärte erst kürzlich zum wiederholten Male der US-amerikanische Börsenexperte Mark Möbius, Kryptowährungen seien ein Mittel zur Spekulation, nicht zur Anlage.

Sie seien allein zu Unterhaltungszwecken geeignet. Abzuwarten bleibt nun, ob und wie sich derartige Einschätzungen weltweit auf den Handel mit Kryptowährungen auswirken werden.