Dienstag, 26. November 2024

Illegales Glücksspiel? „Mäuseroulette“ entzweit bayerische Gemeinde

Maus knabbert an Erdnuss|Neuburg an der Donau|Mäuseroulette

Nachdem der bayrische Landtagsabgeordnete Matthias Enghuber (CSU) am vergangenen Wochenende beim Neuburger Schloßfest ein „Mäuseroulette“ zur Unterhaltung der Besucher veranstaltete, schlägt das Thema hohe Wellen. Während Befürworter auf Tradition und Spaß verweisen, sehen Kritiker Verstöße gegen das Tierschutzgesetz erfüllt. Sogar dem Verdacht des illegalen Glücksspiels wird nachgegangen.

Alle (zwei) Jahre wieder

Der Streit um eine Attraktion auf dem Neuburger Schloßfest schwelt bereits seit vielen Jahren. Das im Zwei-Jahres-Turnus stattfindende Spektakel lockt jeweils am letzten Juni- und ersten Juliwochenende eine Vielzahl von Besuchern in die Altstadt des 30.000 Einwohner-Städtchens Neuburg an der Donau.

Bei dem Renaissance-Festival aktiv mit dabei ist seit Jahren auch der CSU-Politiker Matthias Enghuber. Der Landtagsabgeordnete betreibt ein Mäuseroulette.

Für einen Einsatz von 50 Cent können Interessierte darauf wetten, in welches der sie umgebenden Häuschen sich die auf dem Spielfeld ausgesetzte Maus zurückziehen wird. Dem Sieger winkt ein Gewinn von zwei Euro.

„Stress und Panik“

Mäuseroulette

Mäuseroulette findet sich seit dem Mittelalter als Attraktion auf Jahrmärkten (Quelle:Rainer Halama, licensed under CC BY-SA 3.0)

Während das Mäuseroulette insbesondere bei Kindern regelmäßig für Begeisterung sorgt, beziehen Tierschützer deutlich Stellung gegen das Angebot.

Einer von ihnen ist Gerhard Schmidt. Der Vorsitzende des Tierschutzvereins Neuburg-Schobenhausen e.V. fordert seit Jahren ein Totalverbot des Mäuseroulettes.

In diesem Sinne erstattete er bei der Polizeiinspektion Neuburg Anzeige gegen die Betreiber.

Niemand dürfe Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, so Schmidt. Genau dies sei aber der Fall beim Mäuseroulette, bei dem die Maus extremen Stress und Panik erlebe.

Dass das Mäuseroulette vom zuständigen Veterinäramt als unbedenklich eingestuft wird, beruhigt den Tierschützer nicht: Unter anderem das Schlagwort „Kükenschreddern“ belege, was von bayrischen Behörden geprüft und als akzeptabel eingeordnet werde.

Ist Mäuseroulette Glücksspiel?

Gerhard Schmidt betont, dass es ihm bei der Anzeige ausschließlich um den einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegangen sei. Dennoch machten kurz nach Bekanntwerden Gerüchte die Runde, auch die Möglichkeit der Veranstaltung eines illegalen Glücksspiels geprüft.

Medienberichten zufolge klassifizierte der Beamte, der die Anzeige gegen Enghuber entgegennahm, das Mäuseroulette als Glücksspiel.

Auch der Betreiber selbst bestätigte, mit dem Vorwurf des illegalen Glücksspiels konfrontiert gewesen zu sein und äußerte sein Unverständnis. Dennoch habe er sich bis zur Klärung des Sachverhalts lieber bedeckt gehalten:

Das Mäuseroulette liegt unterhalb jeglicher Bagatell-Grenzen. (…) Wenn (…) ein Vorwurf wegen Glücksspiels im Raum steht und man den am Sonntagnachmittag nicht juristisch widerlegen kann, bin ich lieber vorsichtig.

Alle Voraussetzungen erfüllt?

Bereits im Jahr 2003 war der Tierschutzverein Neuburg massiv gegen das damals noch vom Vater des heutigen Betreibers veranstaltete Mäuseroulette vorgegangen. Ohne Erfolg:

Sowohl das Landesamt für Verbraucherschutz und das Veterinäramt Neuburg-Schrobenhausen als auch das zuständige Landratsamt sahen keine Gründe, den Betreibern das Mäuseroulette zu untersagen.

Es müsse lediglich sichergestellt werden, dass die Mäuse nicht belästigt, ausreichend oft ausgewechselt und stressfrei gehalten würden.

Voraussetzungen, die Betreiber Enghuber auch heute vollumfänglich erfüllt sieht. In einem Statement der Augsburger Allgemeinen gegenüber betonte er, sich strikt an die Vorgaben zum Wohlergehen der Tiere zu halten.

Zudem breche man mit dem überkommenen Bild von Mäusen als Schädlingen und zeige hunderten Kindern, dass die Maus ein schönes Tier sei. Kritiker hingegen sehen im Mäuseroulette die Gefahr, dass es Kinder spielerisch an das Glücksspiel heranführe.

Im Strafgesetzbuch regelt der § 284 die Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels. Ihm zufolge drohen demjenigen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, der „ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt“. Geschieht dies gewerbsmäßig oder ist der durch eine entsprechende Bande, drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Für das aktive Engagement von Kritiker Schmidt zeigt Enghuber kein Verständnis. Er schätze die Arbeit des Tierschutzvereins, in Sachen Mäuseroulette habe dieser sich aber in falsche Tatsachen verbissen.

Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet

Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft Ingolstadt die Vorwürfe gegen Enghuber. Sollte sie den Anfangsverdacht einer Straftat bestätigt sehen, dürfte das Thema die Neuburger Öffentlichkeit noch eine Weile beschäftigen:

Maus knabbert an Erdnuss

Droht nun Immunitätsverlust wegen Mäusen? (Quelle:pexels.com/pixabay)

Als Landtagsabgeordneter genießt Matthias Enghuber Immunität, die für die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden aufgehoben werden müsste. Das Prozedere hierfür ist lang und kompliziert.

Die Stadt Neuburg scheint kein gesteigertes Interesse an einem solchen Vorgang zu haben. Sie erteilte Enghuber kurzfristig eine Genehmigung zum Betrieb des „Glücksspiels“ Mäuseroulette.

Aufgrund der niedrigen Gewinne der Betreiber habe diese Entscheidung bei der Kommune gelegen, die dem Tatvorwurf des illegalen Glücksspiels hiermit habe entkräften wollen, so die Augsburger Allgemeine.

Ob jemals ein Schlussstrich unter den bereits mehr als anderthalb Jahrzehnte andauernde Konflikt gezogen werden kann, ist nicht absehbar. Und auch wenn das Neuburger Schloßfest mit dem heutigen Sonntag endet: Die Betreiber des Mäuseroulettes wollen auch in der Saison 2021 wieder dabei sein.