Illegales Glücksspiel: Beschlagnahmte Gelder fließen in den guten Zweck
Geld aus illegalem Glücksspiel soll dem Spielerschutz zugutekommen. (Bild: shutterstock.com)Die Rüsselsheimer Stadtpolizei hat in den vergangenen Monaten bei Razzien in Gaststätten manipulierte Spielautomaten sowie Einnahmen aus illegalem Glücksspiel in Höhe von rund 19.000 Euro beschlagnahmt. Nun soll das Geld für soziale Zwecke verwendet werden, berichtete das Nachrichtenportal Echo am heutigen Donnerstag.
Der Betrag solle je zur Hälfte an die Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS) und an die Rüsselsheimer Caritas gehen, erklärte der Rüsselsheimer Oberbürgermeister Udo Bausch:
Glücksspiel-Geld für die Suchthilfe
Caritas-Bereichsleiter Eric Niekisch äußerte sich erfreut über die Spende, die insbesondere der Suchtpräventionsarbeit zugutekommen werde. Im Rahmen der Projekte würden insbesondere Kinder und Jugendliche dabei unterstützt, Lebenskompetenzen aufzubauen, die vor Spielsucht schützten.
Was passiert mit beschlagnahmtem Geld aus illegalem Glücksspiel?
Geld, das die Polizei im Rahmen ihrer Ermittlungen zur Aufdeckung von Straftaten beschlagnahmt, wird als Beweismittel oder „Asservat“ zunächst gesichert. Nach einem rechtskräftigen Urteil fließt das Geld in die jeweiligen Landeskassen und wird als „Sondersteuer“ betrachtet. In Deutschland müssen Beträge, die aus Straftaten stammen, sozialen Zwecken zugutekommen.
Dies geht aus der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Jahre 2014 hervor. Dort heißt es, dass die Mitgliedstaaten in Erwägung ziehen sollten, „Maßnahmen zu ergreifen, die es ermöglichen, dass eingezogene Vermögensgegenstände für Zwecke des öffentlichen Interesses oder soziale Zwecke verwendet werden. Im Rahmen dieser Maßnahmen könnten die Vermögensgegenstände unter anderem für […] Projekte von öffentlichem Interesse und gesellschaftlichem Nutzen bestimmt werden.“
Manipulierte Spielautomaten in Gaststätten
Wie die Rüsselsheimer Polizei mitteilte, habe es sich bei den beschlagnahmten Automaten um umgebaute „Fun-Games“ gehandelt, die den Spielen lizenzierter Spielgeräte ähnelten.
Die Software an den Spielgeräten sei so eingestellt gewesen, dass die gesetzliche Vorgabe im Hinblick auf die Gewinnquote nicht eingehalten worden sei. So seien die Gewinne für den Betreiber höher ausgefallen, für den Spieler jedoch entsprechend niedriger.
Die Automaten hätten kein Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aufgewiesen. Das Sucht- und Verlustpotenzial für Spielerinnen und Spieler sei sehr hoch gewesen. Daher habe die Polizei die Geräte unverzüglich aus dem Verkehr gezogen.