Fachtagung Glücksspielsucht: Was sich beim Thema Spielerschutz ändert
Am Donnerstag führte die Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) ihre Online-Fachtagung Glücksspielsucht durch. Thematisiert wurden dabei unter anderem Fragen rund um die Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages auf den Spielerschutz. Details nannte Martina Vogt, Leiterin des Dezernats Gewerbe, Preisprüfung, Glücksspiel im Regierungspräsidium Darmstadt, und damit für die Glücksspielprüfung in Hessen zuständig.
Einleitend betonte HLS-Geschäftsführerin Susanne Schmitt, dass viele Menschen vom Glücksspiel negativ betroffen seien und auf diese Weise ganze Familien zerstört würden. Sie wünsche sich von der Politik nach Öffnung des Glücksspielmarktes deshalb weitere Unterstützung bei der Gestaltung von Beratungs- und Präventionsangeboten.
In einem Grußwort betonte auch Peter Beuth, Hessischer Minister des Innern und für Sport, die Bedeutung des Spielschutzes. Einsatzlimits sowie das Spielersperrsystem OASIS bildeten seiner Ansicht nach dafür eine gute Grundlage.
Welche Maßnahmen zum Spielerschutz bringt der Staatsvertrag?
Auf diese beiden Tools legte auch Dezernatsleiterin Martina Vogt den Schwerpunkt ihres Vortrages „Glücksspiel ab Juli – es wird anders! Wird es auch besser?“. Beim Thema Spielersperre verfüge Hessen über große Erfahrung, da das OASIS-System bereits im Juli 2013 ans Netz gegangen sei.
Für zusätzlichen Schutz sorge in dem System nun ein Panik-Knopf, mit dem sich Spieler bei Bedarf umgehend für 24 Stunden für das Online-Glücksspiel sperren könnten. Vogt schränkte ein, dass der Panik-Knopf lediglich für Sportwetten, Online-Casinos und -Poker sowie virtuelle Automatenspiele gelte.
Die Referentin hob die Herausforderungen hervor, die mit der bundesweiten Ausweitung des OASIS-Systems einhergingen. Von derzeit gut 460 Veranstaltern und über registrierten 1.500 Betriebsstätten werde sich die Anzahl voraussichtlich auf über 5.000 Veranstalter und zwischen 50.000 bis 60.000 Spielstätten erhöhen, was zu einem hohen administrativen und technischen Zusatzaufwand führe.
Weiterhin könnten Spieler über OASIS ihre Zustimmung oder Ablehnung zur Zusendung von Werbung festlegen. Zudem dürften Boni und Rabatte nicht mehr Spielern angeboten werden, deren Sperre erst vor kurzer Zeit abgelaufen sei.
Darüber hinaus kämen weitere Technologien zum Schutz der Spieler zum Einsatz. Dazu zählten digitale Schutzsysteme wie die Limitdatei zur Einhaltung des monatlichen Einsatzlimits von 1.000 Euro sowie die Aktivitätsdatei, die die Spielaktivität auf nur einen Anbieter zum jeweiligen Zeitpunkt beschränke. Des Weiteren solle ein anbieterbezogenes Früherkennungssystem bei Sportwetten, Online-Casinos und -Poker oder -Automatenspielen sicherstellen, dass dem Spielerschutz Genüge getan werde.
Wird alles besser?
Auf ihre Eingangsfrage, ob tatsächlich alles beim Thema Glücksspiel besser werde, erklärte Vogt, dass sie darauf keine abschließende Antwort geben könne. Aus Behördensicht enthalte der Staatsvertrag viele positive Elemente zum Spielerschutz. Wie diese „tatsächlich gelebt“ würden, hänge jedoch von allen Beteiligten ab.
Optimistisch stimme sie die durch den Vertrag geschaffene Chance einer langfristigen, adäquaten Regelung des Glücksspielmarktes. Es sei endlich eine Zeit angebrochen, in der es eine gesetzliche Regelung gebe, die zeitlich nicht befristet sei.