Hessens letzte Warnung – Online Sportwetten ab 2020 nur noch mit Lizenz
Am Mittwoch hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport im Rahmen der Plenardebatte zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Hessischen Glücksspielgesetzes erneut an die Konzessionspflicht für Sportwetten-Anbieter ab dem 1. Januar 2020 erinnert.
Buchmacher, die sich nicht rechtzeitig um eine Konzession bemühen, arbeiten ab dem Stichtag dann offiziell illegal, wenn sie weiterhin Online Sportwetten betreiben.
Hessens neues Glücksspielgesetz soll damit eine wichtige Grundlage zur Ausarbeitung des 3. Glücksspielstaatsvertrags schaffen.
Schluss mit der Duldung von Sportwetten
Die deutsche Glücksspielgesetzgebung befindet sich seit Jahren in einer Sackgasse, zahlreiche Glücksspielangebote bewegen sich daher in einer rechtlichen Grauzone. Unter Casinospielern und Sportwettenfans herrscht oft Unsicherheit darüber, was legal ist und was nicht.
Nicht lizenzierte Online Sportwetten ab 2020 offiziell illegal (Bild: Flickr/Jim Makos)
Das Bundesland Hessen hat daher einen wichtigen Schritt getan, der im besten Fall für baldige Ordnung im Glücksspielchaos sorgen könnte: Auf Grundlage des neuen Hessischen Glücksspielgesetzes dürfen Online Sportwetten-Anbieter in Hessen ab Januar 2020 nur noch mit einer gültigen Konzession arbeiten.
Um eine Konzession zu erhalten, müssen die Sportwetten-Anbieter die nötigen Bewerbungsunterlagen beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen. Dieses hatte die in Deutschland tätigen Buchmacher bereits vor Monaten dazu aufgerufen, alle nötigen Dokumente vorzubereiten.
Wie der Hessische Innenminister Peter Beuth jedoch gestern erklärte, sei bislang kein einziger Anbieter dieser Aufforderung nachgekommen. Ab spätestens Januar jedoch soll die Schonfrist vorbei sein. Jeder Anbieter ohne gültige Konzession gelte dann offiziell als illegal und werde nicht länger geduldet.
Zur Erinnerung: Wie kam es zur Duldung nicht lizenzierter Sportwettenanbieter?
Der staatliche Deutsche Lotto- und Totoblock hatte bis zum Jahr 2006 unter dem Markennamen „Oddset“ das Monopol auf Sportwetten in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch, dass dieses Monopol im Widerspruch mit dem „Grundrecht der Berufsfreiheit“ (Art. 12, GG) stehe. Der Europäische Gerichtshof (EUGH) schloss sich diesem Urteil an, woraufhin der deutsche Sportwettenmarkt grundsätzlich auch für private Anbieter geöffnet wurde.
Im Glücksspielstaatsvertrag von 2012 wurde dann festgelegt, dass das Land Hessen probeweise 20 Konzessionen an Online Sportwetten-Anbieter ausstellen dufte. Die Konzessionsvergabe sorgte jedoch für einen weiteren Rechtsstreit, da sich einige Anbieter benachteiligt fühlten und Klage beim EUGH einreichten.
Der EUGH bestätigte, dass die Konzessionsvergabe nicht rechtmäßig durchgeführt worden sei, was zur Folge hatte, dass fortan alle privaten Sportwettenanbieter geduldet werden mussten – ein Zustand, der mit dem seit Jahren geplanten 3. Glücksspielstaatsvertrag beendet werden sollte.
Beuth mahnte daher alle Buchmacher, dass diese ab Januar endgültig eine Strafverfolgung riskierten, wenn sie weiterhin ohne eine Konzession Online Sportwetten anböten. Ein sofortiges Verbot gelte dann auch für jedwede Werbung, die über TV oder im Stadion verbreitet werde.
Grundlage des dritten Glücksspielstaatsvertrags
Das hessische Glücksspielgesetz soll Bund und Ländern eine Grundlage geben, um nach Jahren des Stillstands endlich den 3. Glücksspielstaatsvertrag zielführend auszuarbeiten.
Die Regulierung des deutschen Online Glücksspielmarktes sei längst überfällig, denn erst durch diese könne ausreichender Spielerschutz geleistet werden. Der Minister kritisierte den aktuellen Zustand scharf:
Es ist ein untragbarer Zustand, dass in Deutschland Sportwetten noch immer möglich sind, ohne dass sich die Anbieter der Bekämpfung von Spielsucht oder dem Verbraucher- und Jugendschutz verpflichten. Dies sind schließlich die wichtigsten Ziele des bestehenden Glücksspielstaatsvertrages.
Der neue Glücksspielstaatsvertrag solle das Glücksspiel erstmals „in geregelte Bahnen lenken“ und illegale Glücksspielaktivitäten unterbinden. Im Fokus stünden dabei Verbraucherschutz, Jugendschutz und die Bekämpfung von Spielsucht.
Während das Land Hessen grundsätzlich auf eine Liberalisierung des Online Glücksspiels hinarbeitet, betonte Beuth, dass man dem 3. Glücksspielstaatsvertrag nur dann zustimmen werde, wenn dieser „die drängendsten Missstände“ beseitige.
Sollte sich Hessen oder ein anderes Bundesland erneut verweigern, den Vertrag zu unterzeichnen, könnte die Bundesrepublik als Ganzes erneut in der Schlaufe des unregulierten Online Glücksspiels feststecken.
Notlösung: Hessen im Alleingang
Hessen hält sich schon seit Langem eine zweite Option offen, sollte der Glücksspielstaatsvertrag erneut scheitern:
Das Land könnte, ähnlich wie zuvor Schleswig-Holstein, im Alleingang ein eigenes Glücksspielgesetz verabschieden, welches Online Sportwetten und Online Casinos legalisiert.
Beuth richtete sich mit klaren Worten an die anderen Länder:
Sollten unsere weiteren Änderungsvorschläge ungehört bleiben, wird Hessen ein eigenes Glücksspielgesetz einführen müssen. Ein simples ‚weiter so‘ ab 2021 wird es mit Hessen nicht geben. Notfalls werden wir eine eigene landesrechtliche Regelung schaffen.
Das Land habe ohnehin bereits die nötigen Grundvoraussetzungen und Ressourcen, unter einem eigenen Glücksspielgesetz das regionale Glücksspiel eigenständig zu regulieren. Das nötige technische Equipment sowie geschultes Personal stünden zur Verfügung.