Donnerstag, 21. November 2024

Anhörung: Gutachter uneins über geplante Online-Glücksspiel-Steuer

Mitglieder Finanzausschuss

Am Montag fand eine vom Finanzausschuss des Bundestages einberufene virtuelle Anhörung zur geplanten Steuer auf das Online-Glücksspiel statt. Die als Gutachter geladenen Vertreter aus Glücksspielwirtschaft, Forschung und Rechtswesen zeigten sich dabei uneins in Fragen zur Verhältnismäßigkeit und Wirkung der Umsatzsteuer.

Gegenstand der Diskussion, an der neben den Experten Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien teilnahmen, war der vom Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes. Dieser soll mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli die Besteuerung von Online-Poker und dem virtuellen Automatenspiel regeln.

Kritik an geplanter Umsatzsteuer

Größter Kritikpunkt der Glücksspielbranche ist die Abkehr von der Besteuerung auf Basis der Bruttospielerträge und die analog zu Sportwetten oder Lotterien erfolgte pauschale Festsetzung der Abgaben. Diese soll bei Online-Poker und -Spielen 5,3 % des Umsatzes betragen.

Interessengruppen wie der Deutsche Sportwettenverband und der europäische Glücksspielverband EGBA laufen Sturm gegen die Steuerpläne der Länder. Vergangene Woche begründete die EGBA ihren bei der EU-Kommission eingereichten Widerspruch mit der ihrer Ansicht nach illegalen steuerlichen Begünstigung des terrestrischen Glücksspiels durch das Vorhaben.

Bei der Anhörung erklärte der Steuerrechtler Prof. Dr. Ekkehart Reimer, dass die Regelung aufgrund ungenauer Bestimmungen zumindest anfechtbar sei. Hingegen erklärte der Steuerrechtler Prof. Dr. David Hummel, dass er die Besteuerung beihilferechtlich für möglich erachte.

Renatus Zilles vom Deutschen Verband für Telekommunikation und Medien betonte die Gefahr einer übermäßigen Besteuerung. Angesichts hoher Auszahlungsquoten entspreche eine Umsatzsteuer von 5,3 % einer Ertragsbesteuerung in Höhe von 125 %.

Wenn die Anbieter aus diesem Grund ihre Auszahlungsquoten senkten, um die Steuer bezahlen zu können, treibe dieser Schritt Spieler in illegale Online-Casinos. Diese seien nicht von der Steuer betroffen und könnten entsprechend höhere Quoten anbieten.

Gefährdete Kanalisierung?

Die vorgeschlagene Art der Besteuerung habe nicht nur einen negativen Einfluss auf die Steuereinahmen, sondern könne sich auch ungünstig auf die Kanalisierung der Spieler ins legale Glücksspiel-Geschäft auswirken.

Dem stimmte der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Justus Haucap von der Universität Düsseldorf zu. Es gebe unzählige illegale Ausweichmöglichkeiten, die von deutschen Behörden nur schwer zu kontrollieren seien. Hier bestehe die Gefahr, dass gerade gefährdete Intensivspieler abwanderten.

Mit seiner Aussage erntete Haucap Widerspruch von Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus Ruttig. Er prophezeite den illegalen Betreibern schwierige Zeiten, denn wer sich künftig der deutschen Regulierung entziehe, riskiere den Verlust des Zutritts zu dem lukrativen Markt.

Ruttig zeigte sich zuversichtlich, dass der Staat weiter auf Steuereinnahmen bauen könne:

Das wird erstmals dazu führen, dass die Steuer in der Breite freiwillig gezahlt werden wird.

Thomas Eigenthaler von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft hob hervor, dass die Besteuerung im Vergleich zum landbasierten Glücksspiel nicht zu hoch bemessen sei. Es müsse stets in Betracht gezogen werden, dass die Online-Anbieter mit sehr viel niedrigeren Kosten für Personal oder Geschäftsräume operierten. Zudem seien sie von keinerlei Schließungszeiten betroffen.

Eine Frage der Umsetzung

Der Münchener Rechtsanwalt István Cocron begrüßte die Erhebung einer Steuer für alle Anbieter. Er bezweifelte jedoch, dass diese in der Realität bei den illegalen Vertretern tatsächlich umsetzbar sei.

In der Vergangenheit sei dies am mangelhaften Verfolgungsdruck deutscher Behörden gescheitert. Deshalb setze er „ein großes Fragezeichen“ hinter die Frage, ob sich diese Anbieter „von der neuen Steuer in legale Bahnen lenken lassen“.

Jürgen Häfner, Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz, betonte dahingegen, dass er der festen Überzeugung sei, dass die Kanalisierung funktionieren werde. Grund dafür sei die zentrale Regulierungsbehörde, die für die Durchsetzung der Steuer zuständig sei. Zugleich begrüßte er die Besteuerung illegaler Lotterie-Anbieter, die vom Ausland aus Wetten auf die Ergebnisse von deutschen Lotto-Ziehungen anböten.

Nun liegt es am Finanzausschuss, inwieweit er dem Bundestag eine Änderung des Gesetzentwurfes empfiehlt. Angesichts der unterschiedlichen Bewertungen seitens der Gutachter ist kaum abzusehen, zu welchem Ergebnis der Ausschuss kommen wird.