Großbritannien verbietet Glücksspielwerbung mit Comicfiguren
Spiele mit Kinderbuchhelden wie Peter Pan entsprechen nicht den britischen Spielerschutz-Richtlinien. (Bild: play.google.com)
Nach der anhaltenden Debatte in Großbritannien über Online Glücksspielwerbung, die sich angeblich an Kinder und Jugendliche richten soll, haben mehrere Organisationen sich in einem Brief an die Betreiber gerichtet.
Am Freitag, dem 20. Oktober 2017, haben die UK Gambling Commission, die Advertising Standards Authority, das Committee of Advertising Practice sowie die Remote Gambling Association die im Vereinigten Königreich ansässigen Glücksspielfirmen aufgefordert, sämtliche Marketingmaßnamen einschließlich Werbung einzustellen, die sich an Personen unter 18 Jahren richtet.
Jedwede Inhalte, die auf Webseiten oder über Kanäle Dritter für ein minderjähriges Publikum zugänglich sind, sind per Lizenzauflage verboten und müssen umgehend entfernt werden. Andernfalls drohen Sanktionen. Damit reagieren die Aufsichtsbehörden auf die Berichterstattung der letzten Wochen. Britische Medien hatten vermehrt über kinderfreundliche Werbung von Glücksspielunternehmen im Land berichtet. Erhalten haben das Schreiben rund 450 Firmen.
Reaktion auf negative Berichterstattung
Der Fuchs von Foxy Bingo (Bildquelle)
Britische Medien hatten in den letzten Wochen vermehrt über frei zugängliche Glücksspielwerbung auf Webseiten berichtet, die sich in Form von Bildern und anderen optischen Anreizen offenbar gezielt an Minderjährige gerichtet haben soll.
Dazu gehören beispielsweise Film- und Comicfiguren wie Peter Pan oder Märchenhelden wie „Hans und die Bohnenranke“, der als Vorlage für NetEnts Erfolgsslot „Jack and the Beanstalk“ gedient hat. Die Gambling Commission und ihre Partner bezeichneten diesen Zustand als „inakzeptabel“ und riefen die Betreiber zum sofortigen Handeln auf. Fälle, in denen bestimmte Figuren, Farben und Stile sowohl Minderjährige als auch Erwachsene ansprechen, sind hingegen zulässig.
Im Fall von „Foxy Bingo“ war das Bingounternehmen von einem TV-Zuschauer verklagt worden, nachdem es einen Fuchs als Maskottchen ausgewählt hatte. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass der Fuchs nicht eindeutig Kindern oder Jugendlichen zuzuordnen und daher erlaubt sei.
Comicfiguren, bunte Farben und Tiere ein schwieriges Thema
Der Zusammenschluss zum Schutz von Minderjährigen bezieht sich in seinem Schreiben neben gezielt eingesetzten grafischen Merkmalen auch auf Werbung für kostenlose Spiele im Demomodus und einsatzgestützte Echtgeldspiele:
„Mit diesem Schreiben fordern wir Sie auf, unverzüglich alle Werbeanzeigen auf Ihren Webseiten oder bei Ihren Partnern entweder zu entfernen oder anzupassen, die besonders 17-jährige oder jüngere Personen ansprechen und frei zugänglich sind. Dies bezieht sich vor allem auf frei zugängliche Werbeanzeigen für Spielgeld- und Echtgeldspiele und alle Grafiken oder Bilder, die auf einer Webseite oder über einen Vertriebspartner eingesehen werden können.“
Die Werberichtlinien des Vereinigten Königreichs schreiben Unternehmen vor, ihre Werbung so zu gestalten, dass sie ihrer gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung gerecht werden. Das bedeutet, dass Phänomene der Pop- oder Jugendkultur nicht im Zusammenhang mit Glücksspiel erwähnt werden dürfen.
Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche sowie andere leicht zu beeinflussende Personengruppen Schaden erleiden oder ausgenutzt werden. Beispiele für kinder- und jugendorientierte Werbung können sein:
- Tiere
- Bestimmte Farben
- Szenen oder Auszüge aus Cartoon und Comics
- Spielnamen wie „Piggy Payout“, „Fluffy Favourites“, „Pirate Princess” und “Jack and the Beanstalk”
Die Advertising Standards Authority blockiert regelmäßig Werbespots und Promotions von Glücksspielfirmen, die diesen Richtlinien nicht entsprechen. Aber nicht nur der Schutz Minderjähriger steht im Fokus des Gesetzes, sondern auch der Kampf gegen Diskriminierung.
So wurde beispielsweise jüngst ein Werbespot wegen Frauenfeindlichkeit verboten. Die monierten Inhalte müssen sofort zurückgerufen oder angepasst werden. Dies gilt auch für Veröffentlichungen auf oder über Affiliate-Netzwerke. Wer sich nicht an die Urteile der ASA hält, muss mit Konsequenzen rechnen.
Großaufgebot für Spielerschutz
In Großbritannien sind Firmen, die mit einer Lizenz der UK Gambling Commission betrieben werden, in Rahmen ihrer Lizenzauflagen und in Übereinstimmung mit dem Werberecht verpflichtet, das Marketingkonzept für ihr Angebot so zu gestalten, dass es sich nicht an Kinder und Jugendliche richtet.
Auch andere gefährdete Personengruppen wie erkrankte oder labile Personen dürfen nicht angesprochen werden. Diese berufsethischen Verpflichtungen gehören zum großen Oberthema verantwortungsvolles Spielen. Im Rahmen dieser Initiative zum Spielerschutz gibt es in Großbritannien und der ganzen Gamingwelt immer wieder großangelegte Aufklärungskampagnen und Hilfsprogramme für spielsuchtgefährdete Menschen.
So fand vom 12. bis 18. Oktober die Responsible Gambling Week statt, die als landesweite Kampagne für das Thema verantwortungsvolles Spielen sensibilisiert hat.