Baden-Württemberg: Landtag stimmt Glücksspielstaatsvertrag zu
Der Landtag von Baden-Württemberg hat gestern über den Glücksspielstaatsvertrag und die Änderung des Landesglücksspielgesetzes beraten. Nach der Debatte wurden beide Vorlagen einstimmig angenommen. Zuvor waren von einigen Rednern auch kritische Stimmen laut geworden.
In der Debatte haben die Redner aller fünf im Landtag vertretenen Fraktionen den Bedarf nach einem neuen Glücksspielstaatsvertrag grundsätzlich bejaht. Er bringe Rechtssicherheit und verbessere den Spieler- und Jugendschutz.
Für die CDU betonte der Abgeordnete Karl Klein zudem die Bedeutung des Vertrages im Kampf gegen das illegale Glücksspiel und der Einführung wirksamer Sanktionen:
Wenn das nicht gelingt, wird der seit Jahren beobachtete Wildwuchs von Glücksspiel im Internet sich weiter beschleunigen. Die gesetzlichen Leitplanken müssen kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden.
Karl zeigte sich überzeugt, dass das Vertragswerk im Sommer umgesetzt werde. Nach jetzigem Stand hätten alle 16 Bundesländer signalisiert, dem Glücksspielstaatsvertrag zustimmen zu wollen.
Allerdings wurden hinsichtlich der Bewertung des Gesetzes auch abweichende Meinungen deutlich. Während die Vertreter der schwarz-grünen Regierungskoalition die Vorteile des Gesetzes für die Allgemeinheit in den Vordergrund stellten, folgten von Seiten der anderen Parteien kritische Anmerkungen.
Zweifel an der Umsetzbarkeit
So begrüßte der SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger ebenfalls die positiven Auswirkungen des neuen Staatsvertrages. Bezüglich der Umsetzung zeigte er sich jedoch skeptisch. Es sei fraglich, inwieweit die vielen neuen Regeln von behördlicher Seite kontrolliert werden könnten.
Stickelberger erklärte in seiner Rede:
Ich habe Zweifel, ob sich das Regelwerk in der Praxis bewähren wird. Es gibt viele Vorgaben (…) ich frage mich, wer das überprüfen soll. Die Wertigkeit des Staatsvertrages wird sich in seiner Umsetzung zeigen.
Darüber hinaus zweifelte der SPD-Politiker generell an der Möglichkeit, nicht-lizenzierte Anbieter von Online-Glücksspiel wirksam vom deutschen Markt fernzuhalten. Die Umsetzung des Gesetzes werde deshalb zu einem „Stresstest“.
Ähnlich skeptisch zeigte sich Dr. Ulrich Goll (FDP). Er warf der staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg „Scheinheiligkeit“ vor. Das Unternehmen habe eine Zulassung des Online-Glücksspiels über Jahre bekämpft. Nun gehöre es zu den ersten Akteuren, die einen Einstieg ins Internetgeschäft mit Lotterien planten.
Darüber hinaus kritisierte Dr. Goll die Mindestabstände von 500 Metern für Spielhallen. Auch aus diesem Grund hatte seine Fraktion zuvor einen Änderungsantrag in das Parlament eingebracht. Dieser wurde bei der abschließenden Abstimmung jedoch mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt.