Donnerstag, 21. November 2024

Glücksspiel­behörde plant Weiter­entwicklung der Spieler­schutz-Standards

Webseite der Glücksspielbehörde Die GGL will auf ihrer Webseite gebündelt über den Spielerschutz informieren (Bild: Glücksspielbehörde)

In Deutschland soll die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) künftig die Einhaltung der Lizenzbedingungen von Glücksspielanbietern kontrollieren. Am Freitag gab die Behörde in einer Pressemitteilung bekannt, den Jugend- und Spielerschutz in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen zu wollen. Des Weiteren sei die Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht ein Eckpfeiler ihrer Arbeit.

Die Erklärung sei nach einem Austausch mit den Länderkoordinatoren Glücksspielsucht am 25. März 2022 erfolgt. In ihr machte die Glücksspielbehörde deutlich, dass sie die „Weiterentwicklung gemeinsamer Standards für Spielsuchtfrüherkennungssysteme als wesentliche Aufgabe der GGL“ ansehe. Dafür gelte es, die nötigen Kompetenzen im Haus zu entwickeln.

GGL-Vorstand Ronald Benter betonte:

Ab 1.1.2023 sind wir verantwortlich für die Regulierung des länderübergreifenden Glücksspielmarktes in Deutschland. Wir verstehen uns dabei als Ansprechpartner für alle Interessensgruppen und als ausgleichende Interessenwahrnehmung für Industrie und Spieler.

Als künftige Aufsichtsbehörde werde die GGL dafür sorgen, dass die lizenzierten Anbieter die aufgestellten Regeln zum Schutz der Spieler vor Spielsucht einhielten. Dabei lege die in Halle an der Saale beheimatete Behörde ihren Fokus auf drei Handlungsschwerpunkte.

Beschwerdemanagement und Analyse

Zum einen gehe es um die Entwicklung eines zentralen Beschwerdemanagements in der GGL. Dazu werde ein Hinweisgebersystem auf der Behördenwebseite eingerichtet. Über dieses könnten künftig Unregelmäßigkeiten bei lizenzierten Glücksspielanbietern oder Hinweise auf illegales Glücksspiel gemeldet werden. Dazu seien dort auch Beschwerden über Verstöße bei der Glücksspielwerbung möglich.

Darüber hinaus plane die GGL eine „regelmäßige datenbasierte Evaluierung der Spielerschutzmaßnahmen im GlüStV 2021“. Ziel sei die Umsetzung eines internen Analysesystems, um die Effizienz von Spielerschutzmaßnahmen zu messen. Hierbei spiele auch die Einbeziehung bestehender Spielerschutzinstitutionen eine Rolle. Denn, so GGL-Vorstandsmitglied Benjamin Schwanke:

... wir brauchen eine Weiterentwicklung gemeinsamer, anbieterübergreifender wissenschaftlicher Standards zur Spielsuchtfrüherkennung.

Im Anschluss daran solle die Wirksamkeit von Spielerschutzmaßnahmen wissenschaftlich fundiert untersucht werden. Die Erkenntnisse der daraus entstehenden Forschungsberichte lege die Basis für Gespräche mit der Politik über mögliche künftige Anpassungen des GlüStV.

Aufklärung und Information für Spieler

Der dritte zentrale Faktor sei ein umfassendes Angebot rund um die Aufklärung der Spieler. Dazu müssten auf der Webseite Informationen zu den Themen Spielerschutz und Prävention von Glücksspiel- und Wettsucht gebündelt zur Verfügung gestellt werden.

Hinsichtlich der Lizenzbedingungen für legale Anbieter müsse Transparenz herrschen. Zudem solle die Interaktion mit Spielern ausgebaut werden. Hier spiele der Aufbau von Kontaktmöglichkeiten über Social-Media-Kanäle sowie die bereits existierende Hotline der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine bedeutende Rolle. Die GGL befinde sich mit der Glücksspielbranche bereits in Gesprächen über das weitere Angebot dieser Info-Hotline.

Die GGL machte abschließend deutlich, dass sie die Einhaltung der Standards durch das eigene Kompetenzteam gewährleisten wolle. Dieses werde zugleich die übergreifende Zusammenarbeit aller Beteiligten sicherstellen.