Mittwoch, 30. Oktober 2024

Glücksspiel­behörde leitet Verwaltungs­verfahren gegen Lotto­land und Lotto­helden ein

Lottoland-Angebote, Logo Glücksspielbehörde Die Glücksspielbehörde geht gegen den Lottoland-Betreiber vor (Bilder: Lottoland, GGL)

Am 1. Juli hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) die Bekämpfung von illegalem Online-Glücksspiel in Deutschland übernommen. Heute kündigte die Behörde an, gegen den Betreiber von Lottoland und Lottohelden ein Verwaltungsverfahren eingeleitet zu haben.

Im Zentrum der Ermittlungen der GGL stehe ein „großes Unternehmensgeflecht“, zu dem unter anderem die beiden bekannten Lotterie-Marken Lottoland und Lottohelden gehörten.

In ihrer Stellungnahme schreibt die Glücksspielbehörde:

Das Unternehmensgeflecht, welches unter dem Namen Lottoland aktiv ist, bietet seit Jahren illegales Glücksspiel an. Dieses Angebot ist besonders prekär, da viele Spieler glauben, dass sie bei Lottoland an einem Lottospiel teilnehmen.

Dies sei jedoch nicht der Fall. Stattdessen betrieben die Unternehmen Angebote, bei denen Spieler auf das Ergebnis einer Lottoziehung Wetten platzierten, anstatt an den eigentlichen Lottoziehungen teilzunehmen.

Dies sei auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages jedoch nicht erlaubnisfähig, weshalb die Angebote in der Vergangenheit bereits untersagt worden seien. Trotzdem betreibe die betreffende Unternehmensgruppe weiterhin die illegalen Glücksspielseiten.

Zahlungs- und IP-Blocking gefordert

Die Glücksspielbehörde forderte Internet-Provider auf, die entsprechenden Webseiten der Anbieter zu sperren. Darüber hinaus baut die Behörde auf die Kooperation der Zahlungsdienstleister, die bisher Finanztransaktionen zwischen Lottoland und Co. mit ihren Kunden abgewickelt haben. Die GGL verlange von den Finanzunternehmen, Zahlungsströme zwischen Spielern und Unternehmen zu blockieren.

Zugleich betonte die Behörde ihre Bereitschaft, derartige Zahlungssperren auch zwangsweise anzuordnen. In einem Statement erklärt der GGL-Vorsitzende Benjamin Schwanke:

Wir sind an einer kooperativen Zusammenarbeit mit den Zahlungsdienstleistern interessiert, können aber auch entsprechende Verwaltungsverfahren einleiten, wenn der Zahlungsdienstleister seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, und haben mit dem Zwangsgeld und Ordnungswidrigkeitsverfahren und Strafverfahren effektive Instrumente zur Durchsetzung der Verfügung.

Da Lottoland und Co. die bereits mehrfach gestellten Aufforderungen zur Unterlassung ignoriert hätten, sehe sich die Behörde nun zum Handeln gezwungen. Deshalb „richteten sich die ersten rechtlichen Schritte der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder auf die Unterbindung der Lottoland Angebote durch das Verwaltungsverfahren“.

Da es im Internet eine Vielzahl vergleichbarer Angebote gibt, die für Spieler aus Deutschland zugänglich sind, dürfte die GGL künftig weitere Verfahren gegen renitente Anbieter einleiten. Inwieweit diese von Erfolg gekrönt sein werden, bleibt abzuwarten.