Wird die deutsche Glücksspielbehörde nach Schleswig-Holstein kommen?
Der schleswig-holsteinische Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) hat am Donnerstag auf der Tagung des Landtags in Kiel die Landesregierung dazu aufgefordert, die geplante zentrale Glücksspielbehörde in Schleswig-Holstein zu installieren. Hintergrund ist die Bereitschaft der Bundesländer, eine einheitliche Glücksspielregulierung zu beschließen.
Der Abgeordnete zeigte sich davon überzeugt, dass die vorgesehene Regulierung von Sportwetten, Online-Poker und Casinospielen nach Vorbild Schleswig-Holsteins erfolgreich sein werde.
Glücksspiel-Pionier Schleswig-Holstein
Das Bundesland Hessen hatte bereits sein Interesse bekundet, die Lizenzierung und die Überwachung des Online-Glücksspiels zu übernehmen. Vor einem Jahr kündigte Hessen einen Alleingang an, was die Regulierung des Online Glücksspiels betrifft.
Allerdings dürfte Schleswig-Holstein durch die bereits im Jahre 2012 eingerichteten technischen und ordnungsrechtlichen Voraussetzungen eher prädestiniert zu sein, die zentrale Glücksspielbehörde in Deutschland zu beherbergen.
Schleswig-Holstein habe Pionierarbeit geleistet, sagte Grote auf der Tagung des Landtags. Der sogenannte „Safe Server“, der 2014 eingerichtet wurde, um den Aufsichtsbehörden die Kontrolle über das Online Glücksspiel zu ermöglichen, wurde unter anderem in den Entwurf des Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags (GlüNeuRStV) aufgenommen.
Die Safe-Server-Technologie ermöglicht die Kontrolle der Glücksspielanbieter. Dabei sind die Anwendungen der Online Casinos mit dem System der Aufsichtsbehörde und der Finanzbehörde verbunden.
Im Safe Server werden alle Transaktions- und Spielerdaten gespeichert und ausgewertet. (Bild: schleswig-holstein.de)
Finanzielle Transaktionen, die Kontostände der Spieler sowie die Spiel- und Wettabläufe werden auf dem Server erfasst und ausgewertet.
Der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp wirbt seit 16 Jahren für eine bundesweite Regulierung des Online Glücksspiels. 2011 entschied sich das nördlichste Bundesland für den Alleingang und stellte eigene Lizenzen aus. Nun scheint Arp sein Ziel erreicht zu haben.
Arp kommentierte:
„Es ist nicht selbstverständlich, dass man so lange an einem Thema arbeitet. Man weiß ja, in der Politik soll man dicke Bretter bohren. Aber das war mehr als nur ein dickes Brett, das waren schon richtige Balken.“
Spielerschutz oder totale Überwachung?
Die Liberalisierung des Online-Glücksspiels geht mit strengen Vorgaben einher, die auch die Erfassung persönlicher Spielerdaten vorsehen, die von den Aufsichts- und Finanzbehörden eingesehen werden können. Für Kritiker und Datenschützer geht das zu weit.
So kommentierte Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit:
„Was als Schutz vor der Spielsucht gedacht ist, führt zur Totalüberwachung und Bevormundung. Die fürsorgliche Beobachtung durch den Staat geht zu weit. Es fehlt die Verhältnismäßigkeit.“
Zwar seien die Interessen nachvollziehbar, denn gegen Gefahren der Spielsucht und der Geldwäsche müsse proaktiv vorgegangen werden. Datenschutzrechtlich habe Schaar allerdings Bedenken. Es bleibt nun abzuwarten, wie die endgültige Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. März 2020 ausfallen wird.