Schleswig-Holstein: Wegbereiter des Online-Glücksspiels Hans-Jörn Arp zieht sich aus der Politik zurück
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Hans-Jörn Arp, der Wegbereiter zur Legalisierung des Online-Glücksspiels im Bundesland Schleswig-Holstein, will sich aus den politischen Geschäften zurückziehen. Dies gab Arp am Samstag auf seiner Homepage bekannt.
Der 68-Jährige wolle im Mai 2022 nicht erneut zur nächsten Landtagswahl antreten. Dann sei er 69, nach Ende der Legislaturperiode sei er somit 74 Jahre alt, erklärt Arp. Das sei zu viel.
Doch vom Ruhestand spreche er noch nicht. Arp kommentiert, er habe noch viel vor. Er mache seine Entscheidung jedoch jetzt bereits publik, da sich potenzielle Bewerber demnächst in Stellung bringen müssten.
In den Reihen der CDU-Fraktion wird die Nachricht von Arps Rückzug aus den Politikgeschäften mit Bedauern zur Kenntnis genommen. So sagt der Pressesprecher der CDU, Kai Pörksen:
Die Zusammenarbeit mit Hans-Jörn Arp ist hervorragend, sowohl fachlich als auch menschlich.
Pionierarbeit für das Online-Glücksspiel in Deutschland
Seit über 16 Jahren setzt sich Hans-Jörn Arp für die Legalisierung des Online-Glücksspiels ein, um eine staatliche Kontrolle der Finanzströme zu gewährleisten, auch im Alleingang.
Unter der Federführung von Arp wurde im Jahre 2011 gegen den Widerstand der Opposition der Glücksspielstaatsvertrag in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht. Mit diesem Schritt schrieb er Geschichte.
Bereits 2012 wurden in Schleswig-Holstein die ersten Lizenzen an Online-Glücksspielbetreiber vergeben. Arp erhoffte sich Einnahmen in Höhe von rund 60 Mio. Euro im Jahr. Allerdings stieß er dabei auf Kritik. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Ralf Stegner bezeichnete das Gesetz als „gesellschaftspolitischen Wahnsinn, Lobbyismus und parlamentarische Frechheit“.
Nach dem Regierungswechsel bei den Landtagswahlen wurde das Glücksspielgesetz von der SPD wieder gekippt, so dass keine neuen Lizenzen mehr ausgestellt wurden. Die meisten 2012 erteilten Genehmigungen liefen 2019 aus.
Glücksspielstaatsvertrag auf den Weg gebracht
Der Erfolg sollte Arp recht geben. In seiner Rede am 13. Februar 2019 erklärte er, dass man vor der Verabschiedung des Glücksspielgesetzes im Jahre 2011 davon ausgegangen sei, 40 bis 50 Mio. Euro durch Online-Glücksspiel erwirtschaften zu können. 2018 seien sogar 400 Mio. Euro in die Staatskasse geflossen.
Es seien Regeln für das Online-Glücksspiel notwendig, erklärte Arp:
Wenn jetzt die Lizenzen auslaufen – eine Entscheidung des Innenministeriums, nicht der Abgeordneten – was passiert dann? Glauben Sie, dass auch nur einer der Anbieter seinen Server abstellt? Er wird von Malta, Gibraltar oder London aus weitermachen. Der Markt wird deshalb nicht zusammenbrechen. […] Aber wir sind nicht mehr allein wie vor sechs Jahren. […]
Die Bundesländer Hessen und Nordrhein-Westfahlen erklärten sich ebenso bereit, gemeinsam mit Schleswig-Holstein einen Sonderweg einzuschlagen, sollte keine Einigung auf ein bundesweites Glücksspielgesetz erzielt werden können. Mit der Verabschiedung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 scheint Hans-Jörn Arp sein Ziel erreicht zu haben.