Investorengelder verzockt: Haftstrafe für österreichischen Lotto-Millionär
Stacheldraht statt Glückssträhne: Der einstige Lotto-Millionär muss ins Gefängnis (Quelle:pixabay.com/dreimarkfuffzig)Ein einstiger Lotto-Millionär aus Österreich muss zum wiederholten Mal wegen Betrugs ins Gefängnis. Dies entschied gestern das Landesgericht St. Pölten. Andreas P. hatte mehrere Opfer mit dem Versprechen hoher Renditen um insgesamt rund 200.000 EUR gebracht. Die Gelder waren jedoch nicht wie versprochen in Investitionen, sondern in die Spielsucht des 52-Jährigen geflossen. Bereits zuvor war der ehemalige Lebensgefährte einer bekannten österreichischen Wintersportlerin wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden.
Betrüger und doppelter Lotto-Millionär
Entgegen aller statistischen Wahrscheinlichkeit war es dem Niederösterreicher Andreas P. in der Vergangenheit gleich zweimal gelungen, den Lotto-Jackpot zu knacken. Nach einem Gewinn von 1,9 Mio. EUR im Jahr 2010 bescherte ihm 2014 ein weiterer Volltreffer mehr als 3 Mio. EUR.
Als Glückspilz dürfte der heute 52-Jährige dennoch nur schwer zu bezeichnen sein. So wurde der eigenen Angaben zufolge schwer spielsüchtige Mann offenbar immer wieder straffällig, um seine Sucht zu finanzieren. Zuletzt nur wenige Monate, nachdem er im vergangenen Jahr vorzeitig aus der Haft entlassen worden war.
Wie auch bei anderen Abhängigkeiten kann es im Kontext der Spielsucht zur Beschaffungskriminalität kommen. US-Forschern zufolge ist das gleichzeitige Auftreten von Spielsucht und delinquentem Verhalten jedoch nicht zwingend als kausal zu betrachten.
So erklärten Wissenschaftler der New Yorker Buffalo-Universität im Jahr 2020, dass die Abhängigkeit vom Glücksspiel und die Begehung von Straftaten oft „co-symptomatisch“ seien. So gebe es soziale Faktoren, die sowohl eine spätere Spielsucht als auch kriminelle Handlungen begünstigten. Das Eine nur als Folge des Anderen zu betrachten, greife den Forschern zufolge zu kurz.
Wie die Tageszeitung Kurier berichtet, hätten die St. Pöltener Richter Andreas P. nun wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs erneut zu zwei Jahren Haft verurteilt. Hinzu kämen aufgrund einer widerrufenen Bewährung weitere 18 Monate Gefängnis.
Der einschlägig vorbestrafte Mann habe zehn Personen aus seinem Umfeld glauben lassen, hohe Gewinne durch den An- und Weiterverkauf von Industriegeräten erzielen zu können. Die ihm anvertrauten Gelder habe er laut Kurier beim Glückspiel verloren.
Spielsüchtiger Wiederholungstäter
Besondere Brisanz erhält der Fall, weil Andreas P. bereits aufgrund der gleichen Masche zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Der Prozess im Jahr 2017 hatte landesweit für Schlagzeilen gesorgt, da sich unter den Betroffenen mehrere Prominente befanden. Zugang zu der Welt der Schönen und Reichen hatte sich Andreas P. auch über seine damalige Freundin, eine bekannte Sportlerin, verschafft.
Bereits früher der Angeklagte Investoren betrogen (Quelle:unsplash.com/Medienstürmer)
Unter Berufung auf den guten Namen seiner Partnerin, so stellte das Gericht damals in im Urteil fest, habe er seine Opfer zwischen 2007 und 2017 um rund 3,7 Mio. EUR gebracht. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe beendete die Frau die Beziehung und distanzierte sich öffentlich von ihrem Ex-Freund und dessen Taten.
Auch bei diesen Betrugsfällen hatte Andreas P. hohe Gewinne durch den Handel mit Industriemaschinen in Aussicht gestellt und die Gelder der Investoren beim Glücksspiel verzockt. Sein Anwalt hatte damals erklärt:
Läuterung schien bei dem Angeklagten jedoch nicht eingetreten zu sein. So soll der 52-Jährige Medienberichten zufolge noch während des laufenden Prozesses in Spielbanken Tschechien und Slowenien gesichtet worden sein. In Österreich sei er zu diesem Zeitpunkt für Casinobesuche gesperrt gewesen.
Laut Kurier ist das gestern gegen Andreas P. gefällte Urteil bereits rechtskräftig. Ob die kommenden Jahre im Gefängnis dem einstigen Lotto-Millionär dabei helfen können, den Kreislauf aus Spielsucht und Betrug zu durchbrechen, wird sich zeigen müssen.