Ibiza-Affäre: Gericht zwingt Finanzminister Blümel zur Übergabe weiterer Akten
ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel muss Hunderte bislang nicht gelieferte Akten an den Ibiza-Untersuchungsausschuss übermitteln. Dies hat der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Donnerstag entschieden. Bei den Unterlagen soll es sich laut ORF um E-Mails und Dateien des Ministeriums und seiner Mitarbeiter handeln.
Dabei gehe es unter anderem um Korrespondenzen mit dem ÖBAG-Chef Thomas Schmid, ehemals Generalsekretär im Finanzministerium, und E-Mails von Mitarbeitern des ehemaligen ÖVP-Finanzministers Hartwig Löger. Löger war in der Causa Casinos um mutmaßliche Absprachen zwischen dem Glücksspielriesen Novomatic und den Parteien ÖVP und FPÖ ins Visier der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geraten, die Ermittlungen gegen den Politiker einleitete.
Ermittlungen hat die WKStA auch gegen den amtierenden Finanzminister Blümel angestrengt. Sogar eine Hausdurchsuchung fand bei dem Minister im Februar dieses Jahres statt. Der Grund sind mutmaßlich verdeckte Spenden von Novomatic an die ÖVP.
Die nun durch den VfGH bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen beantragte Exekutive erfolgte, nachdem Blümel einer ursprünglichen Aufforderung zur Übermittlung der Akten vom 3. März nicht nachgekommen war.
Diese müssen nun umgehend an den U-Ausschuss geliefert werden. Bereits gestern habe das Finanzressort 204 Ordner an die Parlamentsdirektion überreicht, berichtet das ORF. In einer Stellungnahme habe die Behörde mitgeteilt, „vollumfänglich mit dem U-Ausschuss zusammenzuarbeiten und die notwendigen Daten, die im Übrigen nicht die Amtszeit von Bundesminister Blümel betreffen, zur Verfügung zu stellen.“
Erneute Rücktrittsforderungen gegen Blümel
Schon nach der Hausdurchsuchung im Frühjahr waren Rücktrittsforderungen der Opposition an Blümel gerichtet worden. Dieser hatte eine Niederlegung seines Amtes allerdings abgelehnt. Im Zuge des gestrigen Zwangsaktes gegen das Finanzministerium wurden die Rücktrittsrufe erneut laut.
SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried äußerte sich kritisch darüber, dass Blümel die beantragten Unterlagen erst auf Drängen des VfGH aushändigen wolle.
„Dieses Urteil ist historisch. Der Verfassungsgerichtshof muss sich an den Bundespräsidenten wenden, weil ein oberstes Organ der Republik, der amtierende Finanzminister, Urteile des Verfassungsgerichtshofs ignoriert. Blümel ist in dieser Funktion nicht weiter tragbar.“
Dieser Einschätzung schlossen sich auch Vertreter der FPÖ an. FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker erklärte in einer Pressemitteilung, dass Blümel „seinen Hut nehmen und zurücktreten“ müsse. NEOS-Politikern Stephanie Krisper bezeichnet die Aufforderung des VFGH als „einzigartiges Vorgehen.“ Es bleibe zu hoffen, dass nun wenigstens der Anweisung Folge geleistet werde.