Donnerstag, 21. November 2024

Feldstudie gewährt Einblick in den illegalen Glücksspiel-Markt

Frau mit Shisha Auch Shisha-Bars hat der Arbeitskreis Spielsucht e.V. während seiner investigativen Studie unter die Lupe genommen. (Symbolbild: Pixabay/Anestiev)

Der Arbeitskreis gegen Spielsucht e. V. weist in seiner aktuellen Feldstudie „Einblicke in den illegalen Glücksspielmarkt 2021“ auf illegales Glücksspiel in 150 deutschen Kommunen hin. Bei einer Begehung von 1.408 Spielorten seien in 44,5 % der Fälle sogenannte Fun Games und mit ihnen nicht lizenzierte Spielgeräte vorgefunden worden.

Keine Untersuchung des Glücksspielmarktes in seiner Gesamtheit

Für die Feldstudie habe der Geschäftsführer des Arbeitskreises gegen Spielsucht, Jürgen Trümper, vom Juni bis zum Oktober 2021 Spielstätten in 150 Kommunen in 13 Bundesländern aufgesucht. Dabei hätten gezielt solche Betriebe im Fokus gestanden, die als potenziell illegal beziehungsweise als Problemgastronomie zu definieren seien.

Bei der vom Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI) in Auftrag gegebenen Feldstudie handelt es sich um die Fortsetzung einer Untersuchung, die der Autor im Jahr 2019 begonnen hatte. Vom November 2019 bis zum Februar 2020 suchte Trümper dabei in 115 Kommunen insgesamt 1.141 Betriebe auf. Damals musste die Feldstudie jedoch aufgrund der corona-bedingten Schließung der Betriebe beendet werden. Mit der erneuten Öffnung ab Mitte 2021 sei die Studie dann jedoch neu aufgelegt worden.

Probleme habe es bei der Feldstudie zunächst beim Auffinden der Spielorte gegeben. Für Betriebe, die am illegalen Glücksspielmarkt operieren, gebe es kein Adressverzeichnis. Als Anhaltspunkt hätten daher Hinweise der Ordnungsämter, aber auch von Spielenden und Betreibern legaler Spielhallen gedient.

In den Spielstätten selbst habe Trümper häufig „geschlossene Türen“ vorgefunden. So habe er oft vor Räumen gestanden, die mit Aufschriften wie „Zutritt verboten“ versehen gewesen seien und aus denen er Spielgeräusche von Automaten vernommen habe. Eine gesicherte Dokumentation sei in diesen Fällen jedoch nicht möglich gewesen.

Türschloss

Häufig finde illegales Glücksspiel der Feldstudie zufolge heimlich hinter verschlossenen Türen statt. (Bild: Pixabay/distelAPPArath)

Bei 78,8 % der aufgesuchten Spielstätten habe es sich um „Problemgastronomien“ gehandelt. Die anderen Etablissements seien Sportwettannahme-Stellen, Vereine, Shisha-Bars und Kioske gewesen. In diesen Spielstätten hätten sich insgesamt 1.121 PTB-zugelassene Geldspielgeräte befunden. Diese hätten einen Anteil von 79,6 % an den Geld- und Glücksspielmedien ausgemacht.

In 53 Spielstätten sei Trümper auf illegale Glücksspielmedien wie professionelle Pokertische, Keno- und Roulette-Automaten gestoßen. Für 626 Betriebe und damit für einen Anteil von 44,5 % dokumentiert die Studie Fun Games. Diese stellten Trümper zufolge eine zentrale Problematik dar.

Fun-Games-Automaten ähneln zunächst herkömmlichen Spielautomaten. Die Spieler spielen hierbei nach Geldeinwurf um Punkte, die sie später gegen Sachpreise oder gegen Bargeld eintauschen können. Die Fun Games gelten aufgrund von höheren Einsätzen, fehlenden Spielpausen und einer höheren Spielfrequenz als hoch riskant.

Forderung nach einer Stärkung des legalen Glücksspielmarktes

Obwohl die Fun Games seit dem 1. Januar 2006 verboten sind, belegen die Ergebnisse der Feldstudie eine regelrechte „Renaissance“ der Automaten. Um den Spielerschutz zu gewährleisten und zu verhindern, dass Spieler auf illegale Spielorte und derartige illegale Angebote ausweichen, sei es dem Arbeitskreis gegen Spielsucht zufolge nötig, seriöse Glücksspielanbieter zu schützen.

Es müsse akzeptiert werden, dass das legale Spielangebot so attraktiv sein müsse, dass es von Spielgästen auch genutzt werde.

Weiter heißt es in der Studie:

Illegale Glücksspielangebote überschreiten grundsätzlich die Grenzen der Gesetzgebung und des Spielerschutzes, um ihre Attraktivität gegenüber legalen Glücksspielangeboten zu erhöhen. Der Gesetzgeber ist bei der Glücksspielregulierung somit gefordert, Ausweichbewegungen zu illegalen Spielorten bzw. illegalen Glücksspielmedien mitzudenken und Maßnahmen zu ergreifen, diese zu verhindern.

Würden solche Maßnahmen nicht ergriffen, würde der Kanalisierungsauftrag des legalen Glücksspiels „ad absurdum“ geführt. Hierauf weist die Automatenbranche bereits seit längerer Zeit hin, insbesondere auch mit Blick auf die Mindestabstände, die legale Spielhallen vielerorts untereinander einhalten müssen.