Sonntag, 24. November 2024

Glücksspiel? Iranischer Geistlicher erlässt Fatwa gegen „Wer wird Millionär?“

Studio Wer wird Millionär?|Mohammad Reza Golzar|Ayatollah Nasser Makarem-Shirazi

Im Iran herrschen strenge Regeln in Bezug auf alles, was als „unislamisch“ angesehen wird. Nun hat es die Fernsehshow Barande Bash getroffen. Gegen den iranischen Ableger des beliebten Unterhaltungsquiz „Wer wird Millionär?“ wurde eine Fatwa erlassen, weil er eine Form des Glücksspiels darstelle. Dieses ist in der islamischen Republik verboten.

TV-Show vs. harte Arbeit

Irans Staatschef und oberster Führer Ayatollah Sejjed Ali Chamenei ist bereits seit langem der Meinung, Spielshows gefährdeten das Konzept von harter Arbeit und Produktivität, das sein Land versuche, voranzutreiben.

Nun machte Großayatollah Nasser Makarem-Shirazi den nächsten Schritt und sprach eine offizielle Fatwa gegen die iranische Version von „Wer wird Millionär“ und ähnliche Fernsehformate aus.

Mit einer Fatwa erteilt eine religiöse Autorität unter Berufung auf den Islam Auskunft im Hinblick auf Fragen rechtlicher und/oder religiöser Natur. Entgegen eines Gerichtsurteils ist eine Fatwa nur für diejenigen bindend, die die Autorität des Antworteten anerkennen.

Im westlichen Raum wurde das Konzept der Fatwa im Jahr 1989 einer breiten Öffentlichkeit bekannt, als Ajatollah Chomeini, der damalige politische und religiöse Führer des Iran,  unter Berufung auf den Islam die Tötung von Salman Rushdie forderte.

Hintergrund für die Fatwa war das Buch „Die satanischen Verse“, in dem der indisch-britische Schriftsteller angeblich Gotteslästerung betrieben habe.

Hauptgewinn 25.000 Euro

Mohammad Reza Golzar

TV-Host Mohammad Reza Golzar (Quelle:farsnews.com, licensed under CC BY-SA 4.0)

In der Sendung Barande Bash können iranische Kandidaten mit einem Maximalgewinn von einer Milliarde Iranischer Rial (umgerechnet rund 25.000 Euro) deutlich weniger als beispielsweise im deutschen Pendant der Show gewinnen.

Präsentiert wird das weltweit erfolgreiche TV-Format in der islamischen Republik von Schauspieler und Model Mohammad Reza Golzar. Fernsehzuschauer können via App am Spiel teilnehmen.

Durch die nun offizielle Einordnung von TV-Quizshows als Glücksspiel werden Konsequenzen unausweichlich:

Ayatollah Nasser Makarem-Shirazi verwies in seiner Fatwa mehrmals explizit darauf, dass das Konzept der Sendung nach islamischen Recht strikt verboten sei.

Konzepte werden überarbeitet

Wie iranische Medien berichten, kündigte der verantwortliche Sender Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB) an, die Ausstrahlung der Show für mindestens eine Woche auszusetzen, um das Konzept zu überarbeiten.

Ayatollah Nasser Makarem-Shirazi

Kein Freund von Quizsendungen: Ayatollah Nasser Makarem-Shirazi (Quelle:Tasnim News Agency,licensed under CC BY-SA 4.0)

Gleichzeitig verwies er in einem Statement darauf, dass die in der Anfrage an den religiösen Führer genannten Rahmenbedingungen falsch gewesen seien. Um welche Details es genau gehe, ließ der Sender offen.

Die Produzenten von Barande Bash dürften nun also versuchen, ihre TV-Sendung den Ansprüchen der religiösen Führung des Landes anzupassen.

Auch ein ähnliches Format namens Five Stars gab via Instagram bekannt, für mindestens eine Woche auszusetzen. Angaben zu den Hintergründen wurden nicht gemacht.

Nach Meinung konservativer iranischer Medien ist der Handlungsbedarf in Sachen Gameshows damit allerdings keineswegs gedeckt:

Die Errichtung der vermeintlichen „Casinos“ im Fernsehen, die sie als „Beleidigung“ deklarierten, müsse weitreichende Konsequenzen haben. Unter anderem wurde die Absetzung der verantwortlichen Senderführung gefordert.

Lizenznehmer können nicht frei entscheiden

Inwieweit es den iranischen Produzenten möglich sein wird, Barande Bash nach Willen der religiösen Autoritäten des Landes zu modifizieren, ist indes unklar. Aussehen und Aufbau der Sendung, die in über 100 Ländern produziert wird, sind vom Lizenzgeber, der niederländischen 2waytraffic, klar vorgegeben.

Der Inhalt der sogenannten „Produktionsbibel“ legt die gesamte Gestaltung der Sendung, vom Studiodesign über die Kamerafahrten bis zur Musikeinspielung genau fest und darf vom Lizenznehmer nicht ohne Weiteres verändert werden.

Es ist fraglich, ob der elementare Spielanreiz, der Geldgewinn bei der richtigen Beantwortung der Wissensfragen, einfach so verworfen werden kann.

In Deutschland unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Gewinnspielen und zulassungspflichtigen Glücksspielen.

Ist der Ausgang eines Spiels in erster Linie vom Zufall abhängig, wie beispielsweise beim Roulette, handelt es sich rechtlich um ein Glücksspiel.

Hängt der Gewinn von Geschicklichkeit, Können oder Wissen des Teilnehmers ab, handelt es sich rechtlich nicht um Glücksspiel, auch wenn Preisgelder gewonnen werden können.

Strenge Moralvorstellungen

Die rigide Auslegung der islamischen Lehre durch die geistige Führerschaft des Iran sorgt immer wieder für Schlagzeilen und zeigt auch im Sport teils drastische Konsequenzen.

So wurde beispielsweise im vergangenen Februar die Übertragung des Fußballspiels Bayern gegen Augsburg im iranischen Fernsehen kurzfristig abgesagt.

Der, von offizieller Seite nicht bestätigte, Grund: Die kurzen Hosen von Schiedsrichterin Bibiana Steinhaus, die den iranischen Tugendwächtern ein Dorn im Auge gewesen sein könnten.

Wenig verwunderlich: Wer die Beantwortung von 15 Quizfragen in einer TV-Sendung für schädliches Glücksspiel hält, könnte auch knielange Sporthosen an Frauenbeinen als bedrohlich aufreizend empfinden.