EU-Gesetz für digitale Dienste: European Lotteries bittet um Streichung des Wortlauts „Online-Glücksspiel“
Der Verband europäischer Lotterien (European Lotteries, EL) bittet um Änderung des vorläufigen Gesetzestextes zum EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Wie der Verband in seinem am Donnerstag veröffentlichten Statement schreibt [Seite auf Englisch], störe er sich an der expliziten Nennung der Worte „Online-Glücksspiel“ und „Online-Wetten“ in einem Absatz zur EU-Dienstleistungsfreiheit.
Die Worte würden an dieser Stelle irreführend verwendet und implizierten fälschlicherweise, dass nationale Regelungen betreffend das illegale Online-Glücksspiel oft nicht mit dem EU-Recht vereinbar seien. Der Absatz, auf den sich der Verband bezieht, lautet:
Das geltende nationale Recht sollte im Einklang mit dem EU-Recht stehen, insbesondere auch mit den Vorgaben innerhalb der Grundrechtscharta und dem EU-Grundlagenvertrag in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr, insbesondere im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel- und Online-Sportwetten-Dienstleistungen.
Die EL bitten den Rat der Europäischen Union (auch EU-Ministerrat genannt), den letzten Teil dieses Absatzes gänzlich zu streichen. Der Verband könne nicht nachvollziehen, warum das Online-Glücksspiel hier spezifisch und als einziger vom Gesetz tangierter Sektor genannt werde.
Der Gesetzesvorschlag zum EU-Gesetz für digitale Dienste soll die nunmehr zwei Jahrzehnte alte EU-Direktive 2000/31 ersetzen und gilt daher als „Meilenstein der künftigen Internet-Regulierung in der EU“. Der Entwurf ist auf den 15. Dezember 2020 datiert und wird aktuell innerhalb des Ministerrates und des Europäischen Parlamentes von den Mitgliedstaaten diskutiert. Beide Institutionen müssen sich über Inhalt und Wortlaut einigen, bevor die finalen Verhandlungen beginnen können. Ursprünglich sollte bis Ende dieses Jahres eine Einigung erfolgen. Aktuelle Unstimmigkeiten lassen eine Verzögerung jedoch sehr wahrscheinlich erscheinen.
Restriktive Glücksspiel-Gesetze gerechtfertigt
Die von einzelnen EU-Ländern implementierten Restriktionen in Bezug auf das Online-Glücksspiel seien durchaus mit dem EU-Recht vereinbar. Dies habe auch der Europäische Gerichtshof in verschiedenen Urteilen bestätigt.
Restriktive Online-Glücksspiel-Gesetze dienten dazu, Verbrechen, Betrug und Geldwäsche zu bekämpfen und den Verbraucherschutz zu garantieren. Der Generalsekretär der European Lotteries, Arjan van‘t Veer, kommentiert in diesem Zusammenhang:
Die explizite Nennung von Online-Glücksspiel und Sportwetten-Dienstleistungen in diesem spezifischen Zusammenhang ist deplatziert und sollte daher gestrichen werden. Sie versäumt es, all die wegweisenden Urteile des EuGHs sowie die sehr feinfühlige Herangehensweise, die der Glücksspiel-Sektor erfordert, zu berücksichtigen.
Diese Aspekte zu ignorieren, führe dazu, einen Anstieg illegaler Glücksspiel-Aktivitäten zu riskieren und damit Individuen sowie die Gesellschaft als Ganzes zu schädigen.
Die EL wolle den Ministerrat in diesem Zusammenhang an das Versprechen der Europäischen Kommission erinnern, dass das neue EU-Gesetz für digitale Dienste ohne Vorurteile gegenüber einzelnen Industrien verfasst werde. In der Folge müsse auf die Nennung des „Online-Glücksspiels“ als einziges Beispiel verzichtet werden.