Ermittlungen eingestellt: Watten-Turnier in Regensburg ist kein illegales Glücksspiel
Das Kartenspiel Watten gilt als Glücksspiel. (Bild: trp1.de)
Die Ermittlungen wegen illegalen Glücksspiels bei einem Watten-Turnier im Kreis Regensburg sind eingestellt worden. Dies berichten regionale Medien. Der Fall hatte überregional für Aufsehen gesorgt, als Vorwürfe wegen unerlaubten Glücksspiels gegen den Veranstalter laut wurden.
Bei Watten handelt es sich um ein Kartenspiel aus Süddeutschland.
Geldpreise werden zum Problem
Sachpreise sind zulässig (Bild: pixabay.com)
Bei dem umstrittenen Turnier hatte es sich um eine Veranstaltung des Sportvereins FC Laub gehandelt. Der Verein veranstaltet sein „Preiswatten“ zweimal pro Jahr. Das Event dient primär der Stärkung des Vereinslebens.
Aber auch als Geldquelle für das Vereinsheim trägt es seinen Teil zum Erhalt des FC Laubs bei, denn zum Preiswatten erscheinen jedes Mal zahlreiche Teilnehmer aus den Dörfern in dem kleinen Gastrobetrieb.
Organisator und Veranstalter des letzten Turniers war Konrad Kaser, ein 66-jähriger Rentner und ehemaliger Manager der Eishockeymannschaft aus Regensburg. Teilnehmer konnten gegen einen Einsatz von 9 Euro Preise in Höhe von 50 Euro für den dritten, 100 Euro für den zweiten und 200 Euro für den ersten Platz gewinnen.
Die Tatsache, dass es anstelle von Sachpreisen Geldpreise zu gewinnen gab, war Anlass für den Verdacht des illegalen Glücksspiels. Geldpreise, darunter auch Gutscheine, sind ausreichend für die Einordnung als Glücksspiel.
Hinzu kommt, dass beim Watten nicht alle Karten ausgegeben werden. Dieser Umstand klassifiziert die Disziplin offiziell als Glücksspiel.
Um dem Gesetz gerecht zu werden, hätte der Einsatz zudem als Teilnahmegebühr deklariert werden müssen.
Anonyme Anzeige ruft Polizei auf den Plan
Das Watten-Turnier ist bereits im März zum ersten Mal in den Schlagzeilen erschienen. Nach einer anonymen Anzeige bei der Polizei hatten auch große Blätter wie die Süddeutsche und der TV-Sender BR über den Fall berichtet.
Der Informant hatte sich vor dem Preiswatten an die Polizei gewandt. Infolgedessen stellte der FC Laub seine Turnierstruktur um und wandelte die ursprünglich geplanten und auf Plakaten angepriesenen Geldpreise in Sachpreise wie Geschenkkörbe um. Ein Mitglied des FC Laubs sagte damals:
„Wenn man jetzt betrachtet: Polizei, Gemeinde, Landratsamt, Bezirksregierung, dann kommt der Staatsanwalt: Für so ein Spiel! Wenn man so einen Aufwand treibt, da muss ich sagen: Haben die Behörden nichts anderes zu tun? Ich war selbst Polizist. Eine Idiotie ist das.“
Verboten ist im Übrigen auch die Plakatwerbung für Glücksspiel. Aus diesem Grund mussten die Veranstalter sämtliche Aushänge und Plakate für ihr Turnier entfernen.
Bei Werbung für illegales Glücksspiel sieht das deutsche Strafgesetzbuch eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Staatsanwaltschaft sieht keine gewerbliche Absicht
Veranstalter Konrad Kaser aus dem Ort Laub im Kreis Regensburg soll vor wenigen Tagen ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten haben. In diesem wurde dem 66-Jährigen mitgeteilt, dass die Ermittlungen gegen ihn eingestellt worden seien. Dies teilte er dem Bayerischen Rundfunk gestern mit.
Grund für die Einstellung der Ermittlungen sei, dass die Behörden ihm keine gewerbliche Absicht nachweisen konnten, so Konrad Kaser. So habe er glaubhaft machen können, dass er mit dem Turnier keine Gewinnerzielung verfolgt hatte.
Watten ist ein Kulturgut
Watten ist ein Kartenspiel und vor allem in Bayern, der Schweiz, Österreich und Südtirol weit verbreitet. Dort wird es vornehmlich als Kulturgut wahrgenommen und nicht als Glücksspiel. Zusammen mit Schafkopf und dem Neunerln gehört das Watten zur kulturellen Identität Bayerns.
Beim Watten sitzen jeweils vier Spieler am Tisch, wobei immer zwei zusammenspielen. Pro Runde müssen drei Stiche erzielt werden, um zu gewinnen und zwei Punkte zu erhalten. Bei 15 Punkten ist die Partie in der Regel vorbei. Paare dürfen dabei miteinander reden und sich absprechen.
Die Wattenspieler betrachten das Spiel als Strategiespiel, nicht als Glücksspiel. Die Tatsache, dass aufgrund der nicht komplett ausgegebenen Karten das Bluffen möglich ist, ist jedoch ausreichend für die offizielle Einordnung als Glücksspiel.