Samstag, 23. November 2024

Beschlossene Sache: Einheitliche Besteuerung des Online-Glücksspiels in Deutschland

Bundestag

Der Finanzausschuss des deutschen Bundesrats hat am Mittwoch das umstrittene Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz beschlossen. Somit sollen das Online-Automatenspiel und Online-Poker mit je 5,3 % auf die Einsätze besteuert werden. Dies teilte die CDU-Fraktion in einer Presseerklärung mit.

Für die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion Antje Tillmann und den zuständigen Berichterstatter Olav Gutting stelle eine einheitliche Besteuerungsregel die Grundlage für eine Legalisierung des Glücksspiels dar.

Demnach müssten Online-Poker und das virtuelle Automatenspiel genauso besteuert werden wie Lotterien sowie Sport- und Rennwetten. Dies sei der beste Weg, den Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens umzusetzen und die legale Teilnahme an Glücksspielarten zu gewährleisten, die bisher in Deutschland nicht erlaubt gewesen seien.

Tillmann erklärte weiter:

Mit diesem Gesetzesbeschluss werden die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages umgesetzt. Einerseits dient das Rennwett- & Lotteriegesetz dazu, bisher illegale Spielangebote in die Legalität zu überführen. Andererseits werden damit die Spielsucht und weitere negative Erscheinungen des echten und virtuellen Spielbetriebs bekämpft.

Einheitliche Besteuerung: Pro und contra

Das Gesetz wurde trotz heftiger Kritik aus der Branche abgesegnet. So erklärte der europäische Glücksspielverband European Gaming and Betting Association (EGBA) erst kürzlich in einer Stellungnahme, dass Online-Glücksspielanbieter im Vergleich zu terrestrischen Glücksspielstätten durch eine weitaus höhere Steuerlast benachteiligt würden.

Zudem befürchten Branchenexperten, dass die durch die Besteuerung sinkenden Auszahlungsquoten zur Abwanderung der Spieler auf Webseiten aus dem Ausland führen könnten.

Damit seien der Kanalisierungsauftrag sowie der Spielerschutz gefährdet. Dies soll auch eine kürzlich durchgeführte Studie des Verbands der Internetwirtschaft eco belegt haben. Sollten sich die Spielbedingungen verschlechtern, könnten laut eco bis zu 40 % der Spieler alternative Angebote suchen.

Doch die Regelung hat auch Fürsprecher. So entgegnete Thomas Eigenthaler von der Deutschen Steuergewerkschaft:

Sonst kann jeder Handwerker sagen: besteuert mich nicht so hoch, sonst gehen die Leute in die Schwarzarbeit.

Darüber hinaus hätten Online-Betreiber weitaus weniger Ausgaben, da sie weder für Geschäftsräume noch für Personalkosten aufkommen müssten. Zudem müssten die terrestrischen Betreiber auch noch eine Vergnügungssteuer abführen, die Online-Unternehmen nicht zahlen müssten, so Eigenthaler.

Ein weiteres Argument, das sich für die einheitliche Besteuerung ausspricht, führte Rechtsanwalt Markus Ruttig ins Feld. So erklärte er, dass die Einsätze für Sportwetten bereits mit 5 % besteuert würden. Dennoch seien die Spieler auf dem regulierten Markt geblieben.

Ob die einheitliche Besteuerung der Online-Glücksspiele zu einer Abwanderung der Spieler auf die illegalen Märkte führen wird oder ob die Casino-Kunden den regulierten Märkten den Vorzug geben werden, wird sich in der Praxis zeigen.