EA schließt sich Kritik der Games-Branche am Jugendschutzgesetz an
Seit der Verabschiedung des neuen Jugendschutzgesetztes Ende März wird in den Medien immer wieder thematisiert, dass Spiele wie FIFA 21 künftig mit verschärften Altersfreigaben gekennzeichnet werden könnten. Gestern hat sich FIFA-21-Hersteller Electronic Arts (EA) in einem Interview mit dem Branchenportal GamesWirtschaft zur Gesetzesnovelle geäußert. Der Spielentwickler schloss sich dabei der von der Games-Branche geäußerten Kritik an.
Derzeit ist FIFA 21 von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ab 0 Jahren freigegeben. Dies könnte sich durch das neue Jugendschutzgesetz demnächst ändern. Dieses zielt unter anderem darauf ab, Kinder und Jugendliche wirksam vor „Kostenfallen“ in Spielen zu schützen.
Vorgesehen ist, Spiele künftig nicht mehr nur mit der Altersfreigabe zu kennzeichnen, sondern auch mit weiteren Zusätzen, sogenannten Deskriptoren. Spiele, die die umstrittenen Lootboxen enthalten, sollen so künftig einen gesonderten Hinweis hierauf erhalten.
Daneben lässt das Jugendschutzgesetz die Möglichkeit offen, die Altersfreigaben nach oben zu schrauben, sollten die Spielerhersteller nicht selbst Maßnahmen ergreifen, um Kinder und Jugendliche vor derartigen Inhalten zu schützen.
Auswirkungen des neuen Jugendschutzgesetzes auf die Games-Branche ungewiss
Welche Auswirkungen das neue Jugendschutzgesetz tatsächlich auf die Games-Branche und die Spieleentwickler haben wird, ist bislang unklar. Der Verband der deutschen Games-Branche e. V. „game“ kritisierte schon in der vergangenen Woche die Unklarheit, die die neuen Regelungen mit sich brächten. Dieser Kritik schließt sich EA-Unternehmens-Sprecher Martin Lorber im Interview mit GamesWirtschaft an.
Felix Falk, game-Geschäftsführer hatte unter anderem kritisiert, dass die Zusatzkennzeichnung von Videospielen mit Warnsymbolen bereits jetzt erfolge und keineswegs eine Neuerung des Jugendschutzgesetzes sei. So hätten sich die IARC-Symbole schon längst in der Branche bewährt.
Diese machen unter anderem auf glücksspielähnliche Inhalte aufmerksam und werden weltweit eingesetzt. Der nun angestrebte deutsche „Sonderweg“ dagegen könnte laut Falk zu regelrechtem „Kompetenz-Chaos“ führen, da Regelungen und Zuständigkeiten von Instanzen wie der USK und den verschiedenen Behörden nicht klar festgelegt seien.
Auch EA-Sprecher Lorber erklärte, dass Lösungen wie gesonderte Piktogramme und Symbole in der Praxis schon seit Jahren bei Online-Spielen und Apps zum Einsatz kämen:
Die Branche betreibt aktive Selbstregulierung zum Beispiel durch die ESRB- und PEGI-Alterseinstufungssysteme, die Spielern und Eltern klare und genaue Informationen über die Jugendschutzrelevanz liefern.
Sowohl ESRB als auch PEGI hätten bereits spezifische Deskriptoren eingeführt, die auf In-Game-Käufe und Käufe von Zufallsinhalten hinwiesen. Die Branche arbeite außerdem eng mit zuständigen Stellen zusammen, um den Jugendschutz zu gewährleisten.
Dass „irgendetwas“ in den Spielen von EA als Glücksspiel ausgelegt werden könne, glaubten die Hersteller nicht.