Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 und Affiliate-Marketing: Interview mit dem DVTM
Die gesetzliche Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) in Deutschland schreitet voran. Er soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Dies wird für die Online-Glücksspiel-Branche voraussichtlich mit einigen Änderungen verbunden sein.
Casinoonline.de hat mit Herrn Dr. Andreas Blaue vom Deutschen Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) gesprochen.
Der Experte erklärt, was die neue Glücksspielgesetzgebung beinhaltet, mit besonderem Fokus auf den Bereich des Affiliate-Marketing.
Für das Affiliate-Marketing dürfte dieser Passus des § 5 des GlüStV von besonderer Bedeutung sein:
(6) Für Werbung für Glücksspiele, an denen gesperrte Spieler nach § 8 Absatz 2 nicht teilnehmen dürfen, im Internet, insbesondere in Form von Affiliate-Links, darf keine variable, insbesondere umsatz-, einzahlungs- oder einsatzabhängige, Vergütung vereinbart oder gezahlt werden.
Casinoonline.de: Inwiefern hat die Vergütung der Werbepartner etwas mit dem Spielerschutz zu tun? Die geplante bundesweite Sperrdatei würde Problemspielern ohnehin keinen Zugang zu Casino-Webseiten gewähren.
Dr. Blaue: Es gibt vom Gesetzgeber kommunizierte Gründe für diese Entscheidung. Er sagt, ich zitiere aus dem Entwurf der Erläuterungen zum GlüStV 2021:
Derartige variable Vergütungen, […] die sich an der Höhe der Einsätze, der Einzahlungen oder der Verluste des geworbenen Spielers orientieren, bergen die Gefahr, dass der Dritte, der den Spieler einwirbt [also der Affiliate-Plattform-Betreiber, Anm. der Redaktion], darauf hinwirkt, dass der Spieler möglichst hohe Einsätze, Einzahlungen oder Verluste tätigt, und ihn so zu übermäßigen Ausgaben für Glücksspiele verleitet.
Aus diesen Gründen will der Gesetzgeber diese Art der Vergütung im neuen GlüStV 2021 untersagen.
Casinoonline.de: Sollte ein Verbot der vergüteten Affiliate-Werbung rechtskräftig werden, welche rechtlichen Wege könnten Online Casinos und Affiliates beschreiten und wie schätzen Sie die Erfolgschancen ein?
Dr. Andreas Blaue vom DVTM äußert sich zum Glücksspielstaatsvertrag und zum Thema Affiliate-Marketing. (Bild: dvtm.net)
Dr. Blaue: Man muss durch einen Juristen untersuchen lassen, ob die unternehmerische Freiheit eingeschränkt werden könnte oder ob es bei grenzüberschreitenden Vorgängen in der EU auch zu Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit kommen könnte. Es müsste auch geprüft werden, ob diese Regelung insgesamt unter dem Gesichtspunkt des Europarechts anwendbar ist.
Das Affiliate-Marketing war zwar bisher nicht Gegenstand der Regulierung und Rechtsprechung, aber in der Vergangenheit gab es immer mal Vorschriften von Glücksspielstaatsverträgen, die der EUGH für unzulässig und unanwendbar erklärte. Ob das hier der Fall ist, muss man überprüfen.
Casinoonline.de: Welche Optionen könnte es für die Affiliate-Marketing-Branche geben, weiterhin mit Casino-Betreibern zusammenzuarbeiten?
Dr. Blaue: Also, das wird – nach heutigem Kenntnisstand – aller Voraussicht nach mit einem veränderten Vergütungsmodell möglich sein.
Uns als Verband liegen der bereits erwähnte Entwurf der Erläuterungen des neuen Glücksspielstaatsvertrags vor. Daraus kann ich zitieren:
Vergütungsmodelle, bei denen der Dritte [die Affiliate-Plattform, Anm. der Redaktion] vom Anbieter [vom Online-Casino, Anm. der Redaktion] einen zuvor vereinbarten fixen Betrag pro Kunde erhält, […] bleiben […] zulässig.
Der fixe Betrag pro Kunde ist so etwas wie eine Kopfpauschale. Affiliate-Anbieter müssen danach wahrscheinlich ab Mitte nächsten Jahres ihr Vergütungsmodell und ihre Vereinbarung mit dem Casino entsprechend umstellen und ändern.
Casinoonline.de: Gelten die Bestimmungen bezüglich Affiliate-Marketing nur für Casinos, die in Deutschland lizenziert sind?
Dr. Blaue: Der Glücksspielstaatsvertrag gilt für alle Angebote, die für Deutschland gemacht werden. […] Man braucht zwingend eine Lizenz in Deutschland, sonst kann man dieses Angebot in Deutschland nicht unterbreiten. […] Ein Anbieter mit einer Lizenz aus Malta muss sich entscheiden, ob er auch eine Lizenz aus Deutschland erwirbt. Dann kann er auch hier anbieten. Es darf vorher auch keine Werbung für Glücksspielangebote geschaltet werden. Darauf bezieht sich § 5 Absatz 7 des neuen GlüStV 2021:
Werbung und Sponsoring für unerlaubte Glücksspiele sind verboten.
Casinoonline.de: Könnten die Bundesländer rechtlich etwas gegen Casinobetreiber unternehmen, die ohne deutsche Lizenz, aber mit einer EU-Lizenz in Deutschland arbeiten?
Dr. Blaue: Der Glücksspielstaatsvertrag sieht ein Instrumentarium vor, das es ermöglicht, gegen Anbieter vorzugehen, die gegen die Rechtsgrundlage verstoßen. Man kann davon ausgehen, dass dies auch passieren wird.
In Deutschland gibt es noch relativ wenige Erfahrungswerte in Bezug auf verschiedene Formen des Glücksspiel. Dies steht im Gegensatz zu Ländern wie Großbritannien, wo Glücksspiel und Wetten eine lange Tradition haben und wo das Online Glücksspiel seit 2005 in strengen regulierten Bahnen verläuft.
Casinoonline.de: Welche Kompetenzen schreiben Sie den politischen Entscheidungsträgern im Hinblick auf die Erstellung der Glücksspielgesetzgebung zu?
Dr. Blaue: Hierzulande ist das Phänomen noch relativ jung, etwa 20 Jahre. Es hat in der Zeit mehrere Staatsverträge gegeben. Es gab den Lotteriestaatsvertrag 2004, der dann 2006 vor dem Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Regulierung der Sportwetten gescheitert ist. Anschließend gab es den Glücksspielstaatsvertrag 2008, der dem Gerichtsentscheid Rechnung tragen sollte. Der ist dann später vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Dem folgt der Glücksspielstaatsvertrag 2012, der ebenfalls in Bezug auf die Sportwettenregulierung gescheitert ist. Man wollte 20 Konzessionen ausstellen, die nicht vergeben werden konnten, weil Gerichte das gestoppt haben.
Stand heute: Es gibt ein Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof Kassel, mit dem das Land Hessen erreichen will, Sportwetten-Konzessionen ausgeben zu dürfen. Vorher war die Vergabe der Konzessionen vorerst durch das Verwaltungsgericht Darmstadt gestoppt worden. Das muss man noch abwarten. Man kann aber insgesamt nicht sagen kann, dass die Regulierung einen stringenten und marktgerechten Ansatz verfolgt hätte und damit sehr erfolgreich wäre.
Ob das jetzt heißt, dass die Menschen, die diese Gesetzgebung zu verantworten haben, kompetent sind oder nicht, das kann ich nicht sagen. Es gibt z.B. Glücksspielreferenten in den Ländern, die sich hauptberuflich und ausschließlich mit diesem Thema beschäftigen. Deswegen wird eine gewisse Expertise da sein. Daher kann man nicht sagen, dass es da an Kompetenz fehlt. Dennoch gibt es bis heute keine rechtlich unangreifbare und sinnvoll ordnende Regulierung.
Casinoonline.de: Wie könnte Ihrer Meinung nach ein regulierter Glücksspielmarkt in Deutschland aussehen? Könnten Regulierungsmodelle anderer Länder wie Großbritannien, Schweden oder die Niederlande als Vorbild dienen?
Dr. Blaue: Der DVTM tritt dafür ein, dass es zu einer wirtschaftlich, aber auch mit den Zielen der Gesetzgebung vereinbaren, sinnvollen Regulierung kommt. Das heißt, dass auf der einen Seite Spielerschutz, Jugendschutz, aber auch Schutz vor Manipulationen im Sport massiv verfolgt wird.
Auf der anderen Seite wird auch das wirtschaftliche Moment im Auge behalten, weil ein Markt nur dann zu einem regulierten Markt werden kann, wenn es Wirtschaftsteilnehmer gibt, die mitmachen wollen. Wenn die im Schwarzmarkt verschwinden, nutzt auch die Regulierung nichts.
Jetzt hat der DVTM nicht den dezidierten Blick darauf, wie es in anderen Ländern ist. Was man aber sagen kann, ist, dass die sogenannte Regulierungsquote, also die Frage, wie weit der Schwarzmarkt vom regulierten Markt zurückgedrängt werden konnte, in Dänemark besonders hoch ist. Die Regulierung in Dänemark scheint sehr viele Wirtschaftsteilnehmer anzuziehen, die sich lieber dafür entscheiden, auf einem kontrollierten Markt zu agieren als ihr Glück in den grauen Bereichen zu suchen. Das scheint uns ein Vorbild zu sein.
Die schwedische Regulierung hat zum Beispiel Begrenzungen bei den Einsätzen eingeführt. Durch diese Begrenzungen hat sie aber Anteile im Verhältnis des regulierten zum schwarzen Markt verloren. Letztlich ist das ein Zeichen dafür, dass spürbar ist, wenn Regulierungen zu einschränkend sind. […] Das ist aber gerade das, was man nicht möchte, denn im Schwarzmarkt findet kein Spieler- oder Jugendschutz statt.
Im Gegensatz dazu kann man also sagen, dass Dänemarks Regulierungsmodell recht gut zu funktionieren scheint.
Casinoonline.de: Gehen Sie davon aus, dass der GlüStaV im Jahre 2021 verabschiedet wird, oder wo sehen Sie Schwierigkeiten?
Dr. Blaue: Was man sagen kann, ist, dass noch Schritte getan werden müssen, damit der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten kann. Im Moment gilt eine sogenannte Stillhaltefrist im Rahmen des Notifizierungsverfahrens des Glücksspielstaatsvertrags bei der EU. […]
Wenn die abgelaufen ist, muss dieser Vertrag durch die Landesparlamente ratifiziert und in die Landesgesetzgebung der 16 Bundesländer überführt werden. Das alles muss bis zum nächsten Sommer passieren. Das ist zum einen ein enger Zeitrahmen, zum anderen ist es so, dass seitens der Parlamentarier aus den einzelnen Landesparlamenten bereits Bedenken geäußert werden oder Diskussionsbedarf bezüglich der Regulierung besteht. Es ist demnach davon auszugehen ist, dass in den Landesparlamenten darüber noch diskutiert werden wird.
Casinoonline.de: Die Redaktion von Casinoonline bedankt sich für das interessante und informative Gespräch.