Dienstag, 03. Dezember 2024

Deutscher Sportwettenverband: Glücksspiel­regulierung durch Steuer-Irrsinn in Gefahr

Spielautomat

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) hat am Freitag mit einem Rundschreiben auf das Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes reagiert, das vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrat beschlossen wurde. Der DSWV bezeichnete in seinem Schreiben die Erhebung einer Einsatzsteuer von 5,3 % auf Online-Automatenspiele und -Poker als „Steuer-Irrsinn“ und „gefährlichen Sonderweg“.

Es sei zwar unstrittig, dass das Online-Glücksspiel angemessen besteuert werden müsse, doch mit der neuen Einsatzsteuer setzten Bund und Länder den Erfolg der Glücksspielregulierung aufs Spiel.

Das Gesetz, das nicht die Besteuerung des Ertrags des Glücksspielbetreibers vorsehe, sondern die Einsätze der Spieler, könne zu einem blühenden Schwarzmarkt führen.

DSWV-Präsident Mathias Dahms erklärte, dass mit ordnungs- und fiskalpolitischen Negativkonsequenzen zu rechnen sei:

Durch die Besteuerung der einzelnen Spieleinsätze bittet der Staat die Kunden bei jedem einzelnen Spin der virtuellen Slots zur Kasse – immer und immer wieder, im Takt weniger Sekunden und selbst dann, wenn die Spieleinsätze aus vorherigen Gewinnen stammen. Es hat einen Grund, dass alle anderen EU-Länder diese Spiele mit einer Ertragsteuer und nicht mit einer Spieleinsatzsteuer belegt haben.

In seinem Video erklärt der DSWV in Kooperation mit dem Deutschen Online Casinoverband, was die Besteuerung des Spieleinsatzes für den Verbraucher bedeuten könnte:

Glücksspiel auf dem regulierten deutschen Markt zu teuer

Die Folge für den deutschen Verbraucher sei, dass sich die Kosten für das Online-Spiel mehr als verdoppeln würden, erklärte Dahm. Es blieben so nur zwei Optionen: Entweder sie akzeptieren die erhebliche Verteuerung des Spiels oder sie wichen auf das Angebot auf dem Schwarzmarkt aus, das leicht zugänglich sei.

Regierung schlägt Warnung der Experten in den Wind

Der Wirtschaftswissenschaftler und ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission Prof. Dr. Justus Haucap von der Universität Düsseldorf hat kürzlich auf der vom Bundestag einberufenen Anhörung am 7. Juni eine international vergleichende Studie präsentiert, die der vorgesehenen Glücksspielbesteuerung ein vernichtendes Urteil bescheinigte.

Laut Prof. Dr. Haucap werde die Kanalisierungsquote für Online-Automatenspiele und -Poker unter 50 % liegen. Mehr als die Hälfte der deutschen Spieler würde illegale Spielangebote bevorzugen. Die Warnungen des Experten seien jedoch von den Koalitionsfraktionen ignoriert worden, so der DSWV.

Überbesteuerungsregime zerstört Glücksspielregulierung auf den letzten Metern

In anderen Ländern werde der Bruttospielertrag besteuert. Auch die Umsatzbesteuerung, wie sie bisher gehandhabt worden sei, sei eine gute Alternative, so der DSWV-Präsident. Nun werde Deutschland beim Online-Glücksspiel zum steuerpolitischen Geisterfahrer in Europa.

Dahm erklärte weiter:

Jahrelang hatten die Länder um einen Kompromiss beim Glücksspielstaatsvertrag und um die Öffnung der Online-Glücksspielmärkte gerungen, um diesen Bereich endlich regulatorisch in den Griff zu bekommen. Jetzt zerstören die Länder ihr eigenes Werk durch ein Überbesteuerungsregime für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker auf den letzten Metern.

Der DSWV und die European Gaming and Betting Association (EGBA) haben bereits Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Es solle geprüft werden, ob die Einsatzsteuer gegen europäisches Beihilferecht verstoße, da die Vertriebswege Online-Glücksspiel und das terrestrische Spiel unterschiedlich besteuert würden.

Die EU-Kommission habe die Bundesregierung bereits zu einer offiziellen Stellungnahme aufgefordert, heißt es in dem Schreiben des DSWV. Ob sich an dem Besteuerungsmodell in Deutschland noch etwas ändern wird, bleibt nun abzuwarten.