Donnerstag, 21. November 2024

Cold Case: Versuchter Mord in Bochumer Spielhalle nach 30 Jahren aufgeklärt

Polizeiwagen Fingerabdruck

Den Strafverfolgungsbehörden von NRW ist bei einem 30 Jahre zurückliegenden Verbrechen ein spektakulärer Ermittlungserfolg gelungen. Der mutmaßliche Täter eines Spielhallen-Überfalls aus dem Jahr 1991, bei dem eine Angestellte in Bochum lebensgefährlich verletzt worden war, sitzt nun in Untersuchungshaft. Dies teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Bochum am Donnerstag mit.

Die Tat hatte sich in der Nacht des 27. Februar 1991 in der mittlerweile geschlossenen Spielhalle Forum 2000 im Zentrum von Bochum ereignet. Damals betrat ein Mann das Etablissement und bedrohte die Angestellte im Kassenraum mit einem Hammer.

Schwerverletzte Angestellte zurückgelassen

Ehe der Täter mit Bargeld unerkannt flüchten konnte, fügte er der 48-Jährigen schwere Kopfverletzungen zu. Da die Frau den Überfall überlebte, eröffnete die Staatsanwaltschaft Bochum anschließend ein Verfahren wegen versuchten Mordes.

Doch dieses verlief vorerst im Sande, denn ein Täter konnte trotz intensiver Ermittlungen nicht identifiziert werden. Zu den Akten gelegt war der Fall damit dennoch nicht.

Den Ausschlag für den nun erzielten Erfolg gab nach Auskunft von Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium Bochum das Landeskriminalamt NRW. Dieses hatte den Fall im Rahmen einer Cold-Case-Ermittlung erneut aufrollen lassen.

Gaben neue kriminaltechnische Methoden den Ausschlag?

Die entscheidende Wende könnten die heutzutage sehr viel besseren kriminaltechnischen Möglichkeiten der Ermittler gegeben haben. So konnte am Tatort eine DNA-Spur sichergestellt werden, die nun dem mutmaßlichen Täter zugeordnet werden konnte.

Dabei handelt es sich nach Auskunft der Polizei um einen inzwischen 55-jährigen Mann ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Nach Bekanntwerden seiner Identität beantragte die Staatsanwältin einen Haftbefehl für den Verdächtigen.

Als Begründung erklärte sie gegenüber der Bild-Zeitung:

Mord verjährt nicht, das gilt auch für einen Mordversuch.

Der zuständige Bochumer Amtsrichter folgte dieser Argumentation und bewilligte den Haftantrag. Doch da der Mann auf einem international verkehrenden Schiff arbeitete, konnte dieser vorerst nicht vollstreckt werden.

Dies änderte sich erst, nachdem der Verdächtige am 1. November bei der Einreise nach Deutschland auf seinem Schiff von der Polizei in Bremen kontrolliert und festgesetzt wurde.

Nun sitzt der Verdächtige im Gefängnis ein, während die Bochumer Mordkommission und Staatsanwaltschaft versuchen, die Hintergründe des drei Jahrzehnte zurückliegenden Verbrechens aufzuklären.