Donnerstag, 21. November 2024

Gemeinnütziger E-Sport? Bundesregierung lehnt Gesetzes­änderung ab

Dorothee Bär

Unter Federführung der Abgeordneten Britta Katharina Dassler (FDP) hat die FDP-Fraktion sich im April mit der Frage nach der Anerkennung der Gemeinnützigkeit des E-Sports an die Bundesregierung gewandt. In ihrer Antwort lehnt diese jedoch die ausdrückliche Anerkennung ab, wie das Branchenmagazin GamesWirtschaft am gestrigen Dienstag berichtet hat.

Gleichzeitig wirbt die CSU mit einer aktuellen Kampagne für die „vollständige Gleichstellung von E-Sport“ als Sport:


 

Dieser Zwiespalt wirft besonders mit Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl Fragen auf.

In ihrer Kleinen Anfrage betonte die FDP-Fraktion, dass die Bedeutung des E-Sports in „sportlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht stetig“ zunehme. Aus ihrer Sicht werde der E-Sport in Deutschland jedoch ausgebremst. Grund hierfür sei die fehlenden „ausdrückliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung (AO)“.

Daher habe sich die FDP-Fraktion mit der Frage an die Bundesregierung gewandt warum diese keine gesetzgeberischen Maßnahmen zur Anerkennung mehr anstrebe.

Noch im Koalitionsvertrag von 2018 hatten CDU, CSU und SPD die Anerkennung des E-Sports fest verankert. Hierin hieß es, sie erkenne die wachsende Bedeutung der E-Sport-Landschaft in Deutschland an. Da E-Sport wichtige Fähigkeiten schule und Training sowie Sportstrukturen erfordere, so heißt es im Koalitionsvertrag, werde der E-Sport künftig „vollständig als eigene Sportart mit Vereins- und Verbandsrecht“ anerkannt. Zudem wolle die Koalition den E-Sport bei der „Schaffung einer olympischen Perspektive“ zu unterstützen.

In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage erklärte Stephan Mayer (CSU), Staatssekretär im Bundesinnenministerium, nach bestehendem Recht sei bereits eine gemeinnützigkeitsrechtliche Anerkennung möglich:

Die Vereine nutzen dabei regelmäßig die gemeinnützigen Zwecke der „Förderung der Jugendhilfe“ (§ 52 Absatz 2 Nummer 5 Abgabenordnung [AO]) und der Förderung der Bildung (§ 52 Absatz 2 Nummer 7 AO). Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Vereinen, die E-Sport betreiben, die Gemeinnützigkeit verwehrt worden wäre.

Aus der Rechtspraxis, so Mayer weiter, ergäben sich demnach keine Anhaltspunkte dafür, dass Gesetzesänderungen hinsichtlich der Anerkennung des E-Sports notwendig wären.

Wie wichtig eine ausdrückliche Anerkennung des E-Sports für Vereine werden kann, zeigt allerdings eine als „Paintball-Urteil“ bekanntgewordene Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2014. Damals hatte das Gericht entschieden, dass ein Verein mit dem Vereinszweck des Ausübens von Turnier-Paintball nicht als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anzusehen ist. Daher könne er auch nicht von der Körperschaftssteuer befreit werden.

Eine Frage der Glaubwürdigkeit?

Die Antwort des Bundesinnenministeriums auf die Frage nach der Anerkennung des E-Sports ist jedoch nicht nur eine Absage an die eigenen Zusagen aus dem Koalitionsvertrag. Sie lässt auch Fragen zu den möglichen Wahlversprechen hinsichtlich der anstehenden Bundestagswahl aufkommen.

CDU und CSU haben ihr Wahlprogramm noch nicht veröffentlicht. Jedoch wirbt die CSU mit ihrer aktuellen Kampagne „Level up Now“ für eine vollständige Anerkennung von E-Sport als Sportart. Im Rahmen der Kampagne wolle die CSU bei politischen Entscheidungsträgern für einen modernen Sportbegriff werben und habe daher die Petition „Level up Now“ gestartet.

Wie CSU-Politikerin Dorothee Bär auf Youtube erklärt, sei es der CSU im Jahr 2018 gelungen, die vollständige Anerkennung von E-Sport in den Koalitionsvertrag „hineinzuverhandeln“.

Die CSU, so heißt es in der Kampagne, unterstütze Nachwuchstalente und deren Vereine durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von E-Sportvereinen und -abteilungen. Wie sich diese Versprechen mit der aktuellen Absage aus dem Bundesinnenministerium erklären lassen, bleibt unklar.