Bundeskongress zum Glücksspielwesen in Berlin: Quo Vadis Glücksspielregulierung? – Teil 2
Vertreter der Branche trafen sich zum gegenseitigen Austausch. (Bild: Behörden Spiegel)Unter den Experten, die auf dem gestrigen Bundeskongress zum Glücksspielwesen zu Wort kamen, war Prof. Michael Rotert vom Verband der Internetwirtschaft e. V. Laut Prof. Rotert bestehe bei der Glücksspielgesetzgebung an vielen Stellen ein erheblicher Nachbesserungsbedarf.
So müsse die Regulierung rechts- und marktkonform ausgestaltet werden. Allein schon durch die Einsatzsteuer von 5,3 % würden die Pläne, den Glücksspielmarkt zu öffnen und zu liberalisieren, konterkariert.
Glücksspielregulierung in Deutschland: Nachbesserung dringend erforderlich
Nach Ansicht von Prof. Rotert müsse der Glücksspielstaatsvertrag nachgebessert werden. (Bild: CasinoOnline.de)
Glücksspielregulierung in Deutschland: Nachbesserung dringend erforderlich
Den größten Verbesserungsbedarf gebe es beim Datenschutz im Online-Bereich. Als bedenklich bezeichnete Prof. Rotert das Länderübergreifende Glücksspielauswertesystem (LUGAS) und die Sperrdatei OASIS, die unter anderem der Überwachung der Einzahlungslimits dienen sollen.
Auch an den Regelungen hinsichtlich des parallelen Spiels übte Prof. Rotert Kritik:
Die Daten, die doppelt gespeichert werden, liefen Gefahr, dass sie verlorengehen könnten. Die Dateien könnten auch nicht verhindern, dass parallel online und offline gespielt werde.
Zu viele sensible Kundendaten
Ein weiteres brisantes Thema seien die Sperrdateien. Gesperrte Spieler könnten so keinen Zugang zu lizenzierten Anbietern erhalten. Dort würden mehrere Daten verarbeitet, unter anderem Namen und Alias-Identitäten, aber auch Lichtbilder, persönliche Dokumente sowie Grund und Dauer der Sperre.
Hierbei handele es sich um besonders schützenswerte Gesundheitsdaten mit strengen gesetzlichen Auflagen. Diesen komme der GlüStV allerdings nicht nach. Die Daten seien an mehreren Stellen gespeichert, aber niemand wisse genau, was damit passiere.
Positives Feedback zum Panikknopf
Der Datenschutz-Experte sieht allerdings auch einige positive Aspekte bei den Vorgaben. Dazu gehöre der Panikknopf, den alle regulierten Glücksspiel-Anbieter auf ihren Plattformen integrieren müssen. Dieser Panikknopf habe inzwischen auch Eingang bei vielen ausländischen Anbietern gefunden.
Prof. Rotert schloss, zwar solle die Aktivitätsdatei dazu dienen, dass die Leute nicht zu viel spielten. Allerdings wiesen 99 % der Spielteilnehmer kein problematisches Spielverhalten auf.
Daher seien so viele Dateien auch nicht notwendig. Vielmehr griffen die in den Glücksspielstaatsvertrag aufgenommenen Regelungen zu stark in die Grundrechte und Grundfreiheiten des Spielers ein.
Welche Richtung die Glücksspielregulierung in Deutschland einschlagen könnte, wie die Evaluation seitens der Branche zum Staatsvertrag aussieht und welche Erwartungen an die zukünftige Glücksspielregulierung gestellt werden, ist Inhalt von Teil 3.