Freitag, 22. November 2024

Buchmacher nutzen AI für bessere Bonusangebote

AI buchmacher

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Künstliche Intelligenz birgt Chancen und Risiken. (Bild: zdf.de)

Das Thema künstliche Intelligenz (engl. artifical intelligence, kurz AI) ist eine der großen Zukunftsvisionen der Glücksspielbranche. In Großbritannien benutzen Buchmacher bereits Computerprogramme, um das Verhalten von Spielern vorherzusagen und ihre Angebote darauf abzustimmen.

Analyse von Wettverhalten und Bonusvorlieben

Mit Hilfe von Computerprogrammen wollen Wettveranstalter im Vereinigten Königreich zukünftig das Wettverhalten ihrer Kunden analysieren. Dabei werden sämtliche Vorgänge und Aktionen eines Kunden aufgezeichnet, angefangen von einzelnen Klicks über besuchte Seiten bis hin zu Transaktionen.

Auf wissenschaftlicher Basis werden alle statistisch nachprüfbaren Faktoren miteinbezogen. Anschließend können Plattformen wie Google und Facebook für die gezielte Kontaktaufnahme genutzt werden.

Auf Basis des erlangten Wissens über einen Spieler sollen dann individuelle Bonusangebote und Werbeanzeigen verschickt werden. So wollen Anbieter kundenfreundlicher und komfortabler werden.

Kritiker warnen indes vor den daten- und personenschutzrechtlichen Gefahren eines solchen „gläsernen Spielers“. Außerdem bestehe das Risiko, dass Personen auf diese Weise manipuliert und zu einer bestimmten Wettentscheidung gedrängt würden.

Durch maßgeschneiderte und personalisierte Werbung steige außerdem das Risiko für Spielsucht, so Experten.

Buchmacher wollen Ankunftszeit im Stadion bestimmen

Eine der geplanten Einsatzmöglichkeiten von AI-Programmen ist die Ortung von Spielern auf Basis von Geodaten. Über diese Informationen könnte es Anbietern schon bald möglich sein, unter anderem die genaue Ankunftszeit von Kunden in einem Stadion zu bestimmen.

Damit lässt sich wiederum herausfinden, welches Fußballspiel eine Person besucht. Mit diesem Wissen können nun maßgeschneiderte Angebote per SMS oder anderen Nachrichtendiensten versandt werden. Diese können dem Kunden zum Beispiel einen Wettvorschlag oder Quoten für das jeweilige Spiel liefern.

Weitere Informationen, die Anbieter über Nutzeraktivitäten im Internet sammeln können, betreffen unter anderem Einkommensverhältnisse, persönliche Vorlieben und Hobbys.

Ehemalige Angestellte warnen vor AI

Insider und ehemalige Angestellte von Glücksspielfirmen haben die jüngsten Erkenntnisse und Informationen zum Gebrauch von AI an die britischen Medien weitergegeben. Dabei warnen sie vor den Absichten der Betreiber, wie ein Ex-Mitarbeiter eines großen Glücksspielunternehmens berichtet:

„In der Branche wird AI genutzt, um ein Kundenprofil zu erstellen und das Verhalten von Personen auf eine besorgniserregende Art und Weise vorherzubestimmen. Jeder Klick wird ganz genau untersucht. Dabei steht der Profit im Vordergrund und nicht eine Verbesserung des Kundenerlebnisses.“

Die Zustimmung zur Datenerhebung erfolgt in der Regel über die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen einer Webseite. Diese sind aufgrund ihrer komplexen Sprache und großen Länge oft schwer verständlich für Laien, sodass Nutzer sich oft nicht bewusst sind, wofür sie ihre Zustimmung erteilen. Mit dem Aufrufen einer Webseite können Nutzer bereits sämtliche Rechte an ihren persönlichen Daten abtreten.

Namenslisten mit 100.000 Personen

Marketingexperten berichten, dass der Verkauf von personenbezogenen Daten in der Branche Gang und Gäbe sei. Trotz der Kritik seitens Politik, Aktivisten und Fachleuten, sei es an der Tagesordnung, über Drittanbieter Informationen zu kaufen, mit denen sich potenzielle Kunden besser ansprechen ließen.

So sorgte vergangenen Sommer die Tatsache für großes Aufsehen, dass Glücksspielunternehmen gezielt Personen mit niedrigem Einkommen oder an Spielsucht erkrankte Menschen ansprachen. Deren Daten hatten sie vorher von Drittanbietern gekauft.

Diese Datenwarenhäuser deklarieren ihre Informationslisten, die unter anderem E-Mail-Adressen und Telefonnummern enthalten, als rechtens und behaupten, die genannten Personen hätten ihnen ausdrücklich zugestimmt. Dies ist jedoch in der Regel nicht der Fall.

Rechtsprechung kann nicht Schritt halten

Ein Grund für den Siegeszug von AI ist die oft veraltete Rechtsprechung. So berichtet ein Ex-Angestellter davon, wie der Umgang mit Daten oft ignoriert wurde:

„Die Rechtsprechung im Datenbereich hinkt dem technologischen Fortschritt weit hinterher. Wir sind oft kontrolliert worden und es gab strenge Regeln für Werbung, aber auf Daten hat nie jemand geachtet. Es gibt keine Mechanismen, die Werbetreibende daran hindern, eine Liste mit E-Mail-Adressen zusammenzustellen oder Mitarbeitern verbieten, Daten von hunderttausend Personen auf einem USB-Stick mitzunehmen, wenn sie eine Firma verlassen.“

Sowohl das Aktionsbündnis „Campaign for Fairer Gambling“ als auch die Spielerschutzorganisation GambleAware und die Parlamentarierin Carolyn Harris von der Labour Party haben diesen Umstand bereits angesprochen und aufs Schärfste kritisiert.

Zwar gibt es mit dem Data Protection Act 1998 und der General Data Protection Regulation Gesetze zum Datenschutz. Diese verpflichten Betreiber jedoch lediglich, Nutzer darüber zu informieren, wie ihre personenbezogenen Daten behandelt werden.