Freitag, 22. November 2024

Britische Werbeaufsicht verbietet YouTube-Video von Glücksspiel-Anbieter Betway

YouTube

Die britische Werbeaufsicht ASA hat heute eine YouTube-Werbung von Betway verboten, die den Fußballspieler Declan Rice (20) zeigt. Der Glücksspiel-Anbieter hatte das Video am 19. Oktober 2019 auf seinem YouTube-Kanal geschaltet.

Glücksspiel-Werbung mit Fußballstar Declan Rice

In dem betreffenden Video, in dem Declan Rice die Hauptrolle spielte, ging es um einen inszenierten Streich, den ein vermeintlicher Verkehrspolizist dem 20-jährigen West Ham United Fußballprofi mit einer Parkkralle spielte. Die ASA warf Betway vor, somit gegen den CAP-Code verstoßen zu haben.

Der CAP-Code ist ein Werbekodex, der vom Committee of Advertising Practice (CAP) entwickelt wurde und der von der Advertising Standards Authority (ASA) [Seite auf Englisch] verwaltet wird. Er sieht unter anderem vor, dass Glücksspielanbieter keine Werbung schalten dürfen, in der prominente Personen unter 25 Jahren eine Hauptrolle spielen.

Glücksspielbetreiber müssen nicht nur sicherstellen, dass TV-, Radio- und Printwerbung den Vorgaben entspricht, sondern auch die Werbung in den sozialen Medien. Im August verbot die ASA beispielsweise die Facebook-Werbung des Glücksspiel-Betreibers Football Index, weil diese unter anderem den 19-jährigen Fußballer Jadon Sancho gezeigt hatte.

Neben Declan Rice war auch sein Teamkollege Mark Noble (32) in dem Video zu sehen. Noble trug ein Trikot von West Ham United mit dem Logo von Betway.

Werbung oder redaktionelle Inhalte?

Declan Rice, Fußballspieler, West Ham United

Betway hat laut ASA mit einem YouTube-Video mit Declan Rice gegen den Werbekodex verstoßen. (Bild: Wikipedia/Steindy)

Betway konterte auf die Rüge der Werbeaufsicht hin, dass es sich um ein reines Streichvideo gehandelt habe, nicht jedoch um ein Werbevideo. Rice sei in keinem sportlichen Kontext zu sehen und das Video lasse sich somit nicht auf den Glücksspielmarkt beziehen.

Zudem habe es keinen Link zur Webseite von Betway gegeben, auf der die User Wetten platzieren können. Es habe sich somit um einen rein redaktionellen Beitrag gehandelt.

Der Einschätzung der ASA entsprechend sei das Video jedoch durchaus als Werbung einzustufen:

„Wir haben festgestellt, dass das YouTube-Video auf dem Betway YouTube-Kanal erschien und Sportler zeigte, auf die Verbraucher künftig wetten können und die Fußball-Trikots mit einem auffälligen Betway-Logo trugen. Die Anzeige endete mit dem Markennamen Betway, gefolgt von dem Claim ’Spiele auf verantwortungsvolle Art. 18 + gambleaware.org’.“

Im gegebenen Format dürfe Betway das Video nach Entscheidung der ASA nicht mehr zeigen.