Glücksspiel? Britische Kinderschutz-Beauftragte tritt für Verbot von Lootboxen ein
Kinderschutz-Beauftragte Rachel de Souza will ein Verbot der Lootboxen (Bild: childrenscommissioner.gov.uk)In Großbritannien geht der Streit um die Lootboxen in die nächste Runde. Nachdem Anfang der Woche bekannt geworden war, dass die Regierung für die umstrittenen Beutekisten vorerst kein Verbot aussprechen möchte, fordert die Kinderschutz-Beauftragte Rachel de Souza aufgrund der Glücksspiel-Inhalte ein Umdenken.
Erhebliche Bedenken gegenüber Lootboxen
Die Behörde, die für Schutz und Wohlergehen von Kindern in Großbritannien zuständig ist, betonte die Gefahren, die von den Lootboxen ausgingen. Sie habe intensive Gespräche mit Kindern und deren Eltern zum Thema geführt und festgestellt, dass erhebliche Bedenken gegenüber den Glücksspiel-ähnlichen Elementen [Seite auf Englisch] der kostenpflichtigen Extras bestünden.
Laut Schätzungen der Kinderschutz-Behörde nehmen Online-Spiele im Alltag der meisten Kinder mittlerweile einen bedeutenden Platz ein. Demnach spielten 93 % der britischen Kinder regelmäßig Videospiele. Die Behörde habe deshalb schon in der Vergangenheit Untersuchungen zu den Lootboxen angestellt. Damals sei festgestellt worden, dass sie Kinder dazu verleiten könnten, online viel Geld auszugeben, um bei den Games höhere Spielstufen zu erreichen.
De Souza und ihre Mitstreiter kritisieren am Vorgehen der Regierung, dass diese trotz besseren Wissens von einem Verbot der bedenklichen Lootboxen absehen wolle. Dies geschehe, obwohl auch sie nach eingehender Prüfung einen Zusammenhang zwischen Lootboxen und problematischem Glücksspiel festgestellt habe. Die Kinderschützer fordern das zuständige Digitalministerium deshalb dazu auf, gegenzusteuern, um das Wohlergehen der Heranwachsenden zu schützen.
Niedrige Gewinnwahrscheinlichkeit
Als Beleg für den schädlichen Einfluss der Lootboxen führt die Kinderschutz-Behörde deren oftmals sehr geringe Gewinnwahrscheinlichkeit an. So liege beispielsweise die Chance, beim populären Fifa-Game mit einer Lootbox einen Fußballspieler der oberen Kategorie zu gewinnen, nur bei 4,2 %.
Das könne bei Kindern zu einem unkontrollierten Ausgabe- und Spielverhalten führen. In den Gesprächen mit Betroffenen sei dies immer wieder deutlich geworden.
Die Behörde fordere deshalb:
Das aktuelle Glücksspielgesetz erfasse Lootboxen nicht, da der Gewinn nicht in reales Geld umgewandelt werden könne. Dies müsse aufgrund der Glücksspiel-ähnlichen Inhalte dringend geändert werden. In ihrem Statement betont die Behörde, dass sie die entsprechenden Schritte der Regierung genau verfolgen werde.