Bremer Innenministerium beantwortet Fragen zu Antragsverfahren für Wettbüros
Die Bremer Innenbehörde erklärt, welche Voraussetzungen Betreiber von Wettbüros erfüllen müssen. (Bild: pixabay.com)Die Ablehnungsbescheide, die die Betreiber von Wettbüros als Antwort auf ihre Anträge von der Bremer Innenbehörde erhalten haben, erschütterte die Sportwetten-Branche. Nach den von Innensenator Ulrich Mäurer veranlassten Versagungsbescheiden im Juli 2022 wurden alle Wettbüros der Hansestadt Bremen für illegal erklärt, was die Schließung der Betriebe zur Folge hatte.
Die Redaktion von CasinoOnline.de wandte sich mit einem Antrag auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) an die Behörde, um Details zum Antragsverfahren für Sportwetten in Erfahrung zu bringen.
Keine Fälle von Geldwäsche bei Wettbüro-Betrieb bekannt
Grund für die Ablehnung der Anträge sei gewesen, dass die Antragssteller ihre Geldquellen nicht offengelegt hätten, die zur Geschäftsgründung aufgewandt worden seien. Die Bremer Innenbehörde begründete diese Forderung mit dem Kampf gegen Geldwäsche. Infolgedessen fragte die Casinoonline.de Nachrichten-Redaktion bei der Behörde:
Wie viele konkrete Geldwäsche-Verdachtsfälle lagen der Innenbehörde Bremen als zuständige Geldwäsche-Kontrollbehörde gem. § 50 Nr. 8, 9 Geldwäschegesetz (GWG) seit Jahresbeginn vor?
Nach Abgaben der Innenbehörde habe es keine konkreten Fälle gegeben.
Innensenator Ulrich Mäurer will illegale Aktivitäten in Wettbüros verhindern. (Bild: Senatspressestelle)
In seiner Pressemitteilung im Juli hatte Mäurer betont, dass es im Kern darum gehe, die Zuverlässigkeit der Betreiber zu überprüfen:
Antragsverfahren für Wettbüros
In ihrer Pressemitteilung erklärte die Bremer Innenbehörde, dass die Anträge der Wettbüro-Betreiber aufgrund fehlender Unterlagen abgelehnt worden seien. CasinoOnline.de fragte:
Welche Antragsunterlagen lagen dem Vertretenden der Bremer Innenbehörde im Glücksspielkollegium (GSK) zur Prüfung vor?
Die Behörde antwortete:
Laut dem behördlichen Dokument müssen Antragsteller eine Reihe von Dokumenten und Nachweisen vorlegen, die deren Eignung zur Führung eines Wettbüros bescheinigen.
Dazu gehören neben Angaben zu persönlichen Daten des Antragsstellers auch Nachweise zur Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Führungszeugnis, Sachkundenachweis sowie Verpflichtungserklärungen des Antragsstellers, kein unerlaubtes Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln.
Ausschlaggebend für die Ablehnung der Anträge auf den Betrieb eines Wettbüros dürfte sein, dass die Vorgaben von § 4a Abs. 1 Nr. 1. Buchst. c GlüStV 2021 aus Sicht der Behörde nicht ausreichend erfüllt wurden. Dort heißt es:
Wer prüft die Anträge?
Eine Überprüfung der vom Regierungspräsidium formulierten Mindestanforderungen lässt darauf schließen, dass die Betreiber eine Vielzahl von Nachweisen und Dokumenten einreichen müssen. Diese lägen in der Zuständigkeit des für die Verwaltung der Antragsunterlagen verfahrensführenden RP Darmstadt.
Von maßgeblicher Bedeutung für die Vorbereitung der Sitzungen seien die Beschlussvorlagen, die auf alle maßgeblichen Gesichtspunkte eingingen, die für die zu treffende Entscheidung von Bedeutung seien. Den Maßstab für die Bewertung bildeten die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021.
CasinoOnline.de fragte:
Welche Bewertungsmaßstäbe wurden bei der Prüfung der Unterlagen aufgestellt? In welcher Form wurden die Kriterien zur Bewertung zwischen der zuständigen Fachabteilung und der Hausspitze abgestimmt? Wurde das jeweilige Abstimmungsverhalten im (GSK) hiernach noch einmal gesondert mit der Hausspitze abgestimmt?
Die Behörde antwortete:
Bremer Wettbüros: Lage aktuell noch unklar
Mit Ausnahme des Wettbüros XTiP, betrieben von der Gauselmann Gruppe, die die erforderlichen Nachweise erbringen konnte, sind die übrigen Wettshops in der Hansestadt noch geschlossen.
Ein Wettbüro musste dauerhaft schließen, da dem Betreiber mehrere Straftaten nachgewiesen wurden. So seien in den Räumlichkeiten Messer und Drogen gefunden worden. Die Behörde stufte den Betreiber als unzuverlässig ein. Dieser dürfe auch nicht wiedereröffnen, wenn er die erforderlichen Nachweise erbringen könne.
Wie der Weser Kurier vor wenigen Tagen berichtete, hätten die Betreiber mit Klagen gegen die Schließungen ihrer Betriebe reagiert. Gegen das Vorgehen der Innenbehörde seien derzeit 30 Verfahren anhängig. Mit einer zeitnahen Wiedereröffnung der Bremer Wettbüros dürfte demnach nicht zu rechnen sein.