Donnerstag, 21. November 2024

Schwere Spielerschutz-Mängel: BetVictor erhält 2 Mio. GBP Strafe in Großbritannien

Mann im Anzug Finanlcial Penalty Icons Die britische Glücksspiel-Aufsicht hat BetVictor eine Geldstrafe von mehr als 2 Mio. GBP auferlegt (Bild: Shutterstock)

Der in Gibraltar ansässige Glücksspiel-Konzern BV Gaming Limited, aktiv unter der Handelsmarke BetVictor, muss in Großbritannien eine Geldstrafe in Höhe von 2.091.000 GBP zahlen. Grund seien diverse Verstöße gegen Spielerschutz- und Anti-Geldwäsche-Regularien, berichtete die britische Glücksspiel-Aufsicht UKGC heute.

In ihrem zusammenfassenden Bericht [Seite auf Englisch] listet die UKGC Verstöße gegen insgesamt sieben regulatorische Vorgaben. Zwei der Punkte beziehen sich auf Mängel im Bereich Marketing. So habe BetVictor die Nutzungsbedingungen des Willkommensbonus weder eindeutig formuliert noch innerhalb der Bonus-Werbeanzeige sichtbar gemacht.

Zudem habe BetVictor in den Bonusbedingungen geschrieben, sich das Recht vorzubehalten, Boni jeder Zeit zurückzuziehen. Das Glücksspielgesetz sehe jedoch vor, dass bereits erteilte oder nach Anmeldung versprochene Boni nicht entfernt bzw. vorenthalten werden dürften.

Als deutlich schwerwiegender stufe die UKGC jedoch diverse Mängel im Bereich Spielerschutz und Geldwäsche-Prävention ein. So soll BetVictor:

  • den Einsatz großer Geldsummen nicht als Risikofaktor für Spielsucht oder Geldwäsche betrachtet haben,
  • eine allgemein unzureichend detaillierte Liste mit Risikofaktoren geführt haben,
  • das jüngste Informationspapier der UKGC in Bezug auf Anti-Geldwäsche und Anti-Terror-Finanzierung ignoriert haben,
  • zugelassen haben, dass Kunden große Summen einzahlen und einsetzen konnten, bevor eine Due-Diligence-Prüfung durchgeführt wurde,
  • bei der Überprüfung von Kunden mit hohen Spieleinsätzen keine Details über die berufliche Tätigkeit oder die Höhe des Einkommens gefordert haben
  • nur einen Teil der Kunden mit hohen Spieleinsätzen überprüft haben,
  • VIP-Spieler gänzlich von Überprüfungen ausgespart haben,
  • Anträge zum Selbstausschluss von Kunden nicht zeitnah oder gar nicht umgesetzt haben.

Erschwerende Umstände sorgen für hohe Strafe

Wie die UKGC erläutert, seien Art und Ausmaß der Verstöße angesichts der Größe des Konzerns keinesfalls akzeptabel. Erschwerend komme hinzu, dass die UKGC die Gesamtzahl der Kunden, die aufgrund der Mängel Schäden erlitten hätten, nur schwer einschätzen könne.

Zudem sei von einer bewussten Nachlässigkeit seitens des Managements auszugehen. So hätten sich andere Glücksspiel-Anbieter in den vergangenen Jahren ähnlicher Verstöße schuldig gemacht. Die Glücksspiel-Aufsicht habe jedes Mal all ihre Lizenznehmer im Detail über aufgedeckte Mängel informiert und aufgefordert, die eigenen Praktiken dahingehend zu überprüfen.

Wie Leanne Oxley, die Leiterin der Strafverfolgungs-Abteilung der UKGC, erklärt, sei die Höhe der Geldstrafe daher angemessen.

Als Glücksspiel-Regulierungsbehörde fokussieren wir uns darauf, dass das Glücksspiel in Großbritannien fair, sicher und frei von Kriminalität ist, und BetVictor hat die Regeln, die diese Ziele verfolgen, gebrochen und damit seine Kunden im Stich gelassen. Regeln nicht einzuhalten – ganz egal aus welchem Grund – ist niemals eine tragfähige Geschäftsoption für Glücksspiel-Unternehmen. Wir werden immer hart mit Anbietern ins Gericht gehen, die auf diese Weise scheitern.“

Positiv anzumerken sei jedoch die hohe Kooperationsbereitschaft des Glücksspiel-Anbieters mit der Behörde, heißt es abschließend im Bericht. Auch habe BetVictor sämtliche aufgezeigten Mängel akzeptiert und unmittelbar begonnen, einen Aktionsplan zu entwickeln, um eine Wiederholung der Verstöße zu vermeiden.