Glücksspiel-Anbieter Betsson verliert Streit über irreguläre Werbung in den Niederlanden
Betsson hat in den Niederlanden eine juristische Niederlage hinnehmen müssen: Im Streit um seine Werbung verlor das Glücksspiel-Unternehmen gegen die niederländische Kontrollbehörde Kansspelautoriteit (KSA).
Redaktionell oder Werbung?
Bei der Auseinandersetzung ging es um die Schaltung von PR-Onlineartikeln, in denen Werbung für das Onlineangebot von Betsson gemacht wurde. Dieses Praxis hatte die KSA bereits im Jahr 2017 kritisiert und die Justiz eingeschaltet.
Nach Ansicht der KSA handelt es sich bei diesen Artikeln um Glücksspielwerbung, die in den Niederlanden verboten ist. Aus diesem Grund sei die Schaltung von derartigen PR-Artikeln illegal.
Die Niederlande stehen vor einer grundlegenden Neuordnung des Online Glücksspiels. Bisher ist es Firmen mit Ausnahme des staatlichen Unternehmens Holland Casino verboten, online Glücksspiel anzubieten. Ab 1. Januar 2021 sollen sich jedoch auch private Unternehmen um eine Lizenz bewerben dürfen.
Das höchste Gericht des Landes schloss sich nun der Meinung der KSA an und gab den Kontrolleuren recht. Damit bestätigten die Richter ein Urteil des Bezirksgerichts von Den Haag, das im Februar 2019 ebenso entschieden hatte.
Bei der strittigen Anzeige handelt es sich um einen Text des Betsson-Tochterunternehmens Content Publishing Limited aus Malta. Das Unternehmen hatte die PR-Artikel als Werbe-Promotion für das Glücksspiel des Konzerns auf diversen Webseiten geschaltet.
Verlinkung zu Glücksspielangeboten
In die Texte waren Links zu Webseiten von Betsson-Marken integriert, die die Leser zu den Casino- und Wettangeboten des Unternehmens führten. Die KSA erkannte darin einen Verstoß gegen das Werbeverbot für Glücksspiele und reichte die Klage gegen das schwedische Unternehmen ein.
Die Richter sahen die Artikel ähnlich kritisch:
Das vorrangige Ziel war (…), potentielle Spieler zu Anbietern von Online Casino Spielen weiterzuleiten.
Vor Gericht argumentierten die Anwälte des Betsson-Ablegers, dass es sich bei den Artikeln um Texte mit redaktionellem Inhalt handele, die von dem Werbeverbot nicht betroffen seien. Weiterhin warfen sie der KSA eine zu enge Auslegung der Werberichtlinien vor.
Die Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht, sondern stützten die Ansicht der Kläger von der KSA. Damit dürfte das Gericht dafür gesorgt haben, dass Glücksspielanbieter in den Niederlanden vorerst keine Artikel mit werblichem Hintergrund mehr veröffentlichen.