Glücksspiel-Anbieter Betsson erhebt Einspruch gegen schwedische Millionenstrafe
Der Glücksspiel-Anbieter Betsson widerspricht einer Geldstrafe der schwedischen Glücksspiel-Aufsicht Spelinspektionen [Seite auf Englisch]. Die Kontrolleure hatten am 10. Juni eine Strafe von 20 Mio. SEK (umgerechnet 1,91 Mio. Euro) wegen diverser Lizenzverstöße gegen den schwedischen Betreiber von Online-Casinos und Online-Sportwetten-Angeboten ausgesprochen.
Der Anbieter weist die Vorwürfe zurück
In dem gestern veröffentlichten Urteil wirft Spelinspektionen Betsson illegale Vertriebsmethoden und die Missachtung von Richtlinien zur Bonusvergabe vor. In einer umgehend herausgegebenen Stellungnahme zeigte sich Betsson von der Strafe und ihrer Höhe „überrascht“, da das Unternehmen sich keiner Schuld bewusst sei.
Betsson erklärte:
Gegen beide Bestandteile der Entscheidung wird Berufung eingelegt, da Betsson AB der Ansicht nicht zustimmt, dass Betsson Nordic Ltd das schwedische Glücksspielgesetz nicht eingehalten hat.
Auslöser für die Ermittlungen der Behörde war eine im März 2019 gestartete Verkaufsaktion von Betsson. Damals hatte das Unternehmen in Geschäften der Handelsketten Pressbyrån und 7-Eleven Gutscheine für sein Online-Casino angeboten.
Diese Läden seien nach Ansicht der Spelinspektionen jedoch nicht für den Verkauf derartiger Produkte lizenziert. Mit der Aktion habe das Unternehmen deshalb gegen Kapitel 11, Absatz 2 des schwedischen Glücksspielgesetztes verstoßen, welches den Vertrieb über nicht-registrierte Verkaufsstellen untersagt.
Dass die von Spelinspektionen verhängten Strafen vor Gericht nicht immer Bestand haben, wurde in dieser Woche deutlich. Der Widerspruch des Sportwetten-Anbieters Bethard vor einem schwedischen Verwaltungsgericht führte dazu, dass Bethard einen Strafbefehl von ursprünglich 2,5 Mio. SEK auf 400.000 SEK senken konnte. Zuvor hatten die Richter sieben von elf Anklagepunkten wegen des Angebots von Sportwetten auf Spiele mit minderjährigen Teilnehmern fallengelassen.
Illegale Bonusangebote?
Spelinspektionen wirft Betsson darüber hinaus vor, Besitzern einer von dem Unternehmen herausgegebenen Kreditkarte unerlaubterweise regelmäßig Bonusangebote gemacht zu haben. Derlei wiederkehrende Promotionen seien jedoch ebenfalls verboten, da Schwedens Glücksspielgesetz lediglich einen Willkommensbonus für Neukunden bei deren erstmaliger Anmeldung erlaube.
Erschwerend komme aus Sicht von Spelinspektionen hinzu, dass die beanstandeten Marketingaktivitäten über einen Zeitraum von sechs, beziehungsweise zwölf Monaten durchgeführt worden seien. Aus diesem Grund habe sich die Glücksspiel-Aufsicht zur Verhängung der Millionenstrafe gegen den Glücksspielanbieter entschlossen.
Ob es bei dieser Summe tatsächlich bleibt, wird die kommende Verhandlung über den von Betsson angekündigten Einspruch zeigen.