Großbritannien: Glücksspiellizenz von bet-at-home vorläufig ausgesetzt
bet-at-home muss in Großbritannien vorläufig pausieren (Bilder: bet-at-home, Pixabay)Der in Malta lizenzierte Glücksspielanbieter bet-at-home muss nach der Schließung seiner geschäftlichen Aktivitäten in Österreich einen weiteren Rückschlag hinnehmen. Am Donnerstag gab die britische Glücksspielbehörde UK Gambling Commission (UKGC) bekannt, dem Betreiber von Online-Sportwetten und -Casinos vorläufig die Lizenz entzogen zu haben.
Die UKGC begründete den Entzug der Lizenz für die bet-at-home.com Internet Limited mit Verstößen gegen das britische Glücksspielgesetz. Diese seien im Rahmen einer Überprüfung des Glücksspielunternehmens festgestellt worden.
Auf der britischen Webseite von bet-at-home werden Kunden seit gestern über das Aus informiert:
Als Grund für die Kontrolle gibt die Glücksspielbehörde [Seite auf Englisch] an, dass es Hinweise auf möglicherweise rechtswidrige Praktiken bei dem Anbieter gegeben habe. Aus diesem Grund sei untersucht worden, ob bet-at-home für die Durchführung des lizenzierten Glücksspielgeschäfts noch geeignet sei.
Diverse Mängel festgestellt
Im Rahmen der Überprüfung scheinen die Bedenken der Behörde bestätigt worden sein. Demnach seien Mängel bei der sozialen Verantwortung gegenüber Spielern sowie bei den Anti-Geldwäsche-Prozessen festgestellt worden. Aus diesem Grund habe sich die UKGC für den Entzug der im Jahr 2014 erteilten Lizenz entschieden.
Die Behörde machte zugleich deutlich, dass das vorläufige Aus den Anbieter nicht von seinen Pflichten gegenüber britischen Spielern entbinde. Sie erwarte von bet-at-home, dass es seine Kunden „fair behandle“ und sie umfassend über die sie betreffenden Entwicklungen informiere.
Für bet-at-home bedeutet der Lizenzentzug einen finanziellen Rückschlag. Die Wachstumspläne wurden bereits im vergangenen Jahr erheblich beeinträchtigt, nachdem der Glücksspielspezialist sein Geschäft in Österreich hatte abwickeln müssen. Dort sieht sich das Unternehmen mit millionenschweren Spielerklagen konfrontiert. Aufgrund der fehlenden Lizenz in der Alpenrepublik sieht bet-at-home schlechte Chancen, die Klagen vor den Gerichten abwehren zu können.
Die Aussetzung der Genehmigung hindere bet-at-home laut UKGC nicht daran, den Verbrauchern Zugang zu ihren Konten zu ermöglichen und Geld abzuheben. Auch die Kontaktaufnahme sei über die Webseite des Anbieters in Großbritannien weiterhin möglich.
Ab wann Spieler wieder über ihre Konten bei bet-at-home Sportwetten platzieren können, ist noch nicht sicher. Über die Dauer des Verbots machte die UKGC bisher keine Angaben.