Belgien: Ausschluss vom Glücksspiel durch Dritte möglich
Am Dienstag veröffentlichte die Belgische Kommission für Glücksspiele in ihrem Jahresbericht 2017 neue Zahlen zum Thema Ausschluss aus dem Glücksspiel. Die belgische Gesetzgebung ist dabei weltweit die einzige, die erlaubt, dass Dritte den Ausschluss einer nahestehenden Person beantragen können.
Jahr für Jahr wachsende Ausschlusszahlen
In Ländern, in welchen das Glücksspiel durch eine umfangreiche und strenge Gesetzgebung reguliert wird, ist der Selbstausschluss wichtiger Bestandteil der Casino Politik. Belgien geht sogar noch einen Schritt weiter und ermöglicht seit 2008 den Ausschluss durch Dritte.
Von dieser Möglichkeit machten im Jahr 2017 laut dem aktuellen Vorjahresbericht der Belgischen Kommission für Glücksspiele (Commission des jeux de hasard) 98 Personen Gebrauch.
In 37 Fällen wurde der Antrag auf Ausschluss von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern gestellt, in 31 Fällen von den Eltern der Betroffenen, in 13 Fällen von Geschwistern und in 10 Fällen von Töchtern oder Söhnen. Einige wenige Anträge gingen von Freunden, Richtern oder Sozialarbeitern ein.
Die Belgische Glücksspielbehörde führt seit dem Jahr 2004 eine Liste mit all jenen Personen, die sich haben ausschließen lassen oder durch andere ausgeschlossen wurden. Aktuellste Zahlen legen dar, dass seit Einführung der Liste bis zum 1. November dieses Jahres insgesamt 370.000 Personen vom Glückspiel ausgeschlossen wurden.
Die elektronische Liste (Excluded Persons Information System, EPIS), liegt sämtlichen in Belgien lizenzierten Spielbanken vor, damit diese bei der Identitätskontrolle jene Spieler herausfiltern können, die ausgeschlossen wurden.
Bei den Daten handelt es sich um Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum der betroffenen Person. Um die Privatsphäre der gelisteten Personen zu schützen, sind die Gründe für den Ausschluss den jeweiligen Glücksspielbetreibern dabei nicht bekannt.
Das Glücksspiel in Belgien ist eigentlich grundsätzlich verboten. Jedoch wurde aufgrund der steigenden Problematik mit illegalen Anbietern im Jahr 1999 die Kommission für Glücksspiel gegründet. Durch das Gesetz vom 7. Mai 1999 war es der Behörde möglich, dass inländische Glücksspiel in regulierte Bahnen zu lenken, indem die verschiedenen Anbieter sich unter strengen Auflagen um offizielle Lizenzierungen bewerben konnten. Das Regelwerk der Kommission regelt das Glücksspiel in Belgien in 10 Kapiteln mit insgesamt 78 Artikeln. Über die Gültigkeit der Paragraphen und etwaige Gesetzesänderungen bestimmt das belgische Königshaus.
Schaut man sich die Zahlen aus den Vorjahren an, beobachtet man einen kontinuierlichen Anstieg auf allen Ebenen. Im Folgenden sind die Hauptgründe für den Ausschluss und die entsprechenden Zahlen für die Jahre 2013 bis 2016 aufgeführt:
Spielerausschluss 2013 – 2016 nach Gründen sortiert (Bild: Kommission für Glücksspiel)
Nicht nur die Gesamtzahl der Ausgeschlossenen lag im Jahr 2017 mit 370.000 Personen wieder deutlich über dem Vorjahr, sondern auch der Anteil der Anträge durch Dritte. Laut Angaben der Kommission stieg die Zahl um knapp 58 % von 314 auf 496.
Wenn Familie und Freunde eingreifen
Auch wenn der Anteil der Ausschlüsse durch Dritte bei nur 0,13 % aller Ausschlüsse lag, ist diese Vorgehensweise weltweit einzigartig, denn Belgien bleibt nach wie vor das einzige Land, in welchem nicht nur die Betroffenen selbst sich den Zugang zum Glücksspiel verwehren können.
Dass die Zahl dabei verhältnismäßig niedrig ist, liegt jedoch auch an der deutlich schwereren Antragsstellung im Vergleich zum Selbstausschluss. Ein Selbstausschluss ist ein relativ simpler Prozess, welcher innerhalb von 24 Stunden in Kraft tritt. Spieler können dabei die genaue Dauer bestimmen, wobei je nach Gesetzgebung der Mindestzeitraum variieren kann.
Im Falle einer Antragstellung durch Dritte hingegen kann es bis zu zwei Monate dauern, bis der Antrag komplett geprüft wurde. Dies liegt daran, dass der Antragsteller diverse Beweise vorlegen können muss, welche gewissenhaft überprüft werden. Beweise sind beispielsweise schriftliche Rechnungen, welche exzessive Glücksspielausgaben belegen.
Der Vorsitzende der belgischen Kommission für Glücksspiel, Etienne Marique, erklärte dazu:
Die Anträge und Beweise werden analysiert. Wir überprüfen dabei in gleichem Maße, wie oft die jeweilige Person ein landbasiertes Casino betreten hat und wie oft Online gespielt wurde. Der Spieler selbst erhält immer die Möglichkeit, sich ebenfalls zu äußern, aber in der Realität kommen nur sehr wenige Personen zu uns in die Kommission, um sich zu verteidigen.
Laut Marique würde die Entscheidung dann von Fall zu Fall abgewogen, denn klare Regeln, beispielsweise zu Mindestausgaben, Schulden oder Spielhäufigkeit gäbe es hier nicht.
Sollte es dann zum Ausschluss einer Person kommen, gilt dieser für mindestens ein Jahr. Der Spieler selbst muss dann nach Ablauf des Jahres bei der Kommission die Aufhebung der Sperre beantragen. Ein vorzeitiger Abbruch der Sperrfrist wurde in seltenen Einzelfällen aber schon gewährt. Hier muss aber der Antragsteller selbst um die Auflösung bitten.
Selbstausschluss über GAMSTOP in Großbritannien
Auch in Großbritannien ist der Ausschluss aus Glücksspielaktivitäten ein großes Thema, wenn auch dort auf den Selbstausschluss begrenzt. Um Spielern diesen so einfach wie möglich zu machen, wurde im April das „GAMSTOP Self-exclusion Scheme“ ins Leben gerufen.
Ausschluss über die GAMSTOP möglich (Bild: GAMSTOP)
Spieler, die sich ausschließen lassen möchten, können die GAMSTOP Website aufrufen und sich in wenigen Schritten registrieren. Benötigt werden dafür der Name, die Adresse, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum. Spieler können eine Ausschlusszeit von 6 Monaten, einem Jahr oder fünf Jahren wählen.
Das Programm ist dabei erst seit April dieses Jahres aktiv, doch lieferte bereits jetzt erstaunliche Zahlen. Laut der GAMSTOP hätten sich bisher bereits 38.000 Menschen aus Großbritannien registriert.
Ursprünglich war der Launch des Selbstausschluss-Programms bereits für 2017 geplant, dann aber aufgrund der komplexen praktischen Umsetzung seitens der Glücksspielanbieter verschoben worden.
Ein Ausschluss durch Dritte ist jedoch in Großbritannien wie in anderen europäischen Ländern vorerst nicht geplant. Die Zahlen des Selbstausschlusses steigen jedoch indes international an und setzen ein klares Signal, dass es in puncto Spielerschutz noch einiges zu tun gibt.