Mittwoch, 30. Oktober 2024

Beamter von Spielhallen­betreibern „geschmiert“: Verfahren wegen Untreue in 140 Fällen

Mann

Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung Braunschweig muss sich demnächst vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, von Spielhallenbetreibern Bestechungsgelder in Höhe von mehr als 86.000 Euro erhalten zu haben. Im Gegenzug habe der Beamte rund 3,6 Mio. Euro nicht als zu versteuernde Gewinne erfasst, wie lokale Medien heute berichten.

Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass der Mitarbeiter der Stadt von acht Spielhallen-Betreibern und Automaten-Aufstellern bestochen worden sei. Es gehe dabei um 140 Fälle der gewerbsmäßigen Untreue. Der Stadt seien hierdurch über 721.000 Euro Einnahmen aus der Vergnügungssteuer entgangen.

Steuerberater meldet Unstimmigkeiten

Als dem Steuerberater eines der beteiligten Glücksspielunternehmen im Jahr 2015 Ungereimtheiten bei der Steuererklärung aufgefallen seien, seien die Bestechungen aufgeflogen.

Gegen die betreffenden Glücksspielunternehmen sind ebenfalls Verfahren eingeleitet worden. Zwei von ihnen mussten sich in der vergangenen Woche wegen Steuerhinterziehung, Untreue und Bestechung vor dem Amtsgericht Braunschweig behaupten. Das Strafverfahren gegen sie sei unter der Bedingung eingestellt worden, dass sie ihre Steuerschuld anerkennen und rückwirkend nun mehr als 100.000 Euro Vergnügungssteuer zahlen. Zudem hätten sie eine Geldauflage von je 4.500 Euro erhalten, die sie an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen müssten.

Die Stadt habe daraufhin eine Prüfung eingeleitet. Dabei habe sie festgestellt, dass die Vergnügungssteuer in diesem sowie einem weiteren Fall circa 114.000 Euro zu niedrig angesetzt worden sei.

Der angeklagte Beamte sei dafür zuständig gewesen, Auslesestreifen der Glücksspielgeräte mit der Vergnügungssteueranmeldung zu vergleichen und das Einspielergebnis in die Datenbank einzupflegen. Daraus berechne das Programm die fällige Vergnügungssteuer.

Braunschweig

Dem Mitarbeiter der Stadtverwaltung von Braunschweig droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

In den vorgeworfenen 140 Fällen habe er jedoch nicht die tatsächlichen Einspielergebnisse angegeben. Er habe sie entweder gekürzt oder gar nicht erst eingespeist. So sei die festgesetzte Vergnügungssteuer erheblich niedriger ausgefallen. Von den Betreibern habe er für diesen „Dienst“ Bargeld erhalten.

Nachdem der Bestechungsskandal ans Licht gekommen sei, sei der Beamte unverzüglich suspendiert worden. Die Stadt habe gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das bis zum Abschluss des Strafverfahrens ruhe. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren wegen Bestechlichkeit. Für die 140 Fälle der gewerbsmäßigen Untreue droht ihm zudem eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Schlupfloch machte Korruption möglich

Laut Stadt-Sprecher Adrian Foitzik sei die Korruption möglich gewesen, weil die Vergnügungssteuer damals nur von einer einzigen Person ermittelt worden sei. Zwar seien Prüfungen durch die Vorgesetzten hinsichtlich der Plausibilität der Einnahmen erfolgt, da die Einnahmeerwartungen der Stadt jedoch erfüllt worden seien, sei der Steuerausfall nicht aufgefallen.

Nach dem Auffliegen des Korruptionsskandals seien sofort Maßnahmen ergriffen worden, um das Schlupfloch zu schließen. Die Bearbeitung obliege nun zum Beispiel nicht mehr nur einem Mitarbeiter und es gebe weitere Kontrollmechanismen.

Foitzik führte aus:

Klar ist jedoch, dass bei rund 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung weder durch präventive Maßnahmen noch durch Kontrollmechanismen Bestechlichkeit und Veruntreuung gänzlich ausgeschlossen werden können.

So sei es in den vergangenen zehn Jahren zu vier weiteren Fällen von Veruntreuung gekommen. Um solche Veruntreuungen und Bestechungen zu verhindern, gebe es in Braunschweig seit 2003 eine eigens hierfür eingerichtete Stelle für Korruptionsprävention. Diese solle Gegenmaßnahmen entwickeln und Verdachtsfälle prüfen.

Im nun zu verhandelnden Fall, für den es noch keinen Prozesstermin gebe, scheint die Korruptionsstelle jedoch nicht erfolgreich gewesen zu sein.