Brandenburg: Automatenvertreter kritisieren Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags
Am gestrigen Mittwoch fand im Landtag von Brandenburg eine Anhörung zum Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 im Land Brandenburg statt. Unter anderem kamen vor dem Hauptausschuss Vertreter der Automatenbranche zu Wort. Georg Stecker, Sprecher des Dachverbands Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW), erneuerte dabei die Forderung der Branche, Spielhallen nach qualitativen statt quantitativen Maßstäben zu regulieren.
„Lassen Sie es nicht so weit kommen“
Nachdem Sachsen-Anhalt gestern seine Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 gegeben hat, kann dieser wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten. Die konkrete Umsetzung des bundesweiten Regelwerks ist jedoch an die jeweiligen Landesgesetze gebunden.
Brandenburg hatten den im Herbst 2020 von den Länderchefs unterzeichneten GlüStV 2021 als eines der ersten Bundesländer bereits im Februar ratifiziert. Die Potsdamer Entscheidung zum Gesetz zu dessen Umsetzung steht jedoch noch aus.
Deshalb ließen sich die Mitglieder des Hauptausschusses gestern bei einer öffentlichen Anhörung über die Positionen der Betroffenen zum Umsetzungsgesetz informieren.
Wie bereits bei zuvor erfolgten Anhörungen in anderen Bundesländern äußerte DAW-Sprecher Stecker Kritik an den geplanten Vorgaben zu Mindestabständen und Mehrfachkonzessionen. Das rigide Ansetzen quantitativer Maßstäbe, wie es aktuell im Nachbarland Berlin geschehe, sei kontraproduktiv und stärke den Schwarzmarkt. Stecker appellierte an die Parlamentarier:
Wir gehen davon aus, dass das illegale Angebot in Berlin mittlerweile zehnmal so groß ist wie das legale. Lassen Sie es in Brandenburg nicht so weit kommen.
Automatenbranche fordert Ausnahmeregelungen
Der DAW-Vertreter erklärte den quantitativen Ansatz für nicht mehr zeitgemäß. Für „eine zukunftsgerichtete Regulierung im Land Brandenburg“ werde ein ausreichendes und attraktives legales Glücksspiel-Angebot benötigt.
Der aktuelle Entwurf des brandenburgischen Umsetzungsgesetzes sieht unter anderem einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zwischen Spielhallen vor.
Zudem schließt er die „Erteilung einer Erlaubnis für eine Spielhalle, die in einem baulichen Verbund mit einer oder weiteren Spielhallen, insbesondere in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex, untergebracht ist“ aus.
Nach Meinung des Branchenvertreters sollten Mehrfachkonzessionen mit bis zu drei Spielhallen auch künftig befristet erhalten und Mindestabstände unterschritten werden können. Bedingung hierfür solle die nachweisliche Erfüllung anspruchsvoller qualitativer Kriterien durch die Betreiber sein.
Wann genau das Parlament über das Umsetzungsgesetz abstimmen wird, ist noch nicht klar. Eine kurzfristige Änderung des vom rot-schwarz-grünen Regierungsbündnis vorgelegten Entwurfs zugunsten der Automatenbranche scheint jedoch eher unwahrscheinlich.