Spielhallen in Baden-Württemberg: Branche „negativ überrascht“ von Landesregierung
Der Automaten-Verband Baden-Württemberg ist unzufrieden mit den Plänen der Regierung für die Zukunft der Spielhallen im Bundesland. Dies berichtet das Branchenmagazin Automatenmarkt unter Berufung auf ein Rundschreiben an die Mitglieder.
In diesem habe sich der Vorsitzende des Automaten-Verbandes, Michael Mühleck, kritisch in Bezug auf die Beantwortung einer Kleinen Anfrage durch das Wirtschaftsministerium gezeigt. Dieses hatte deutlich gemacht, auch künftig auf Mindestabstände und eine zahlenmäßige Begrenzung von Spielhallen zu setzen.
Stichtag 1. Juli
In seinem Rundschreiben habe Verbandschef Mühleck gewarnt, dass mit einer Vielzahl von Spielhallenschließungen zum 1. Juli zu rechnen sei, sollte die Politik auf Mindestabstände in Bezug auf Spielhallen bestehen.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Spielhallen in Baden-Württemberg einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zueinander und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten. Zeitgleich soll der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten, der den Betrieb von Online-Glücksspiel erstmals bundesweit erlaubt.
Bereits Anfang Januar hatte der Verband gewarnt, dass 75 % aller Spielhallen in Baden-Württemberg die Schließung drohe und Branchenunternehmen geraten, ihre „Mitarbeiter*innen anzuhalten (…) persönliche, wenn möglich handschriftliche Briefe“ zum Thema an bestimmte Politiker zu senden.
Anlass für die Mitteilung Mühlecks sei die Replik des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Dr. Ulrich Goll gewesen.
Goll, der sich eigenen Angaben zufolge für die Stärkung der Wirtschaft und des Mittelstandes einsetzt, hatte unter anderem wissen wollen, wie viele Spielhallen aufgrund der Durchsetzung der Abstandsregel schließen müssten. Zudem habe er angefragt, wie viele Arbeitsplätze betroffen seien.
Weiter hatte sich Goll dafür interessiert, ob die Landesregierung „einen Widerspruch in der Tatsache“ sehe, dass viele Spielhallen am selben Tag schließen müssten, an dem das legale Glücksspiel durch die Legalisierung von Online-Glücksspiel ausgeweitet werde.
Auch dass Online-Angebote Lizenzen erhielten, während Spielhallen aufgrund von Abstandsregeln und somit quantitativen Gesichtspunkten bewertet würden, hatte Goll angesprochen.
Spielhallen in Ba-Wü: „Ungehemmtes Wachstum“
Während das Wirtschaftsministerium die Fragen Grolls zu konkreten Zahlen mit Verweis auf mangelnde statistische Erkenntnisse größtenteils unbeantwortet ließ, zeigte es sich in anderen deutlich. So widersprach es der Deutung Golls, dass das terrestrische Spiel den Online-Angeboten gegenüber benachteiligt sei:
Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird zwar das Angebot des legalen Glücksspiels ausgeweitet. (…) Der vorhandene Schwarzmarkt soll hierdurch zurückgedrängt werden.
Dadurch, dass ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit gilt, dessen Einhaltung mit der Limitdatei überwacht wird, wird trotz Ausweitung des legalen Angebots im Internet das Spiel für den einzelnen Spieler stark eingeschränkt.
Entsprechendes findet sich im terrestrischen Bereich nicht. Hier erfolgt die Einschränkung des bis 2012 ungehemmt wachsenden Angebots von Spielhallen über das Verbot der Mehrfachspielhallen und die Vorgabe von Mindestabständen zwischen Spielhallen.
Die auf den 15. Februar datierte Antwort aus dem Wirtschaftsministerium habe Industrievertreter Mühleck als „im negativen Sinne überraschend“ bezeichnet. Er appelliere deshalb, das „terrestrische Spiel in unseren Spielhallen – bei gleichzeitiger Zulassung des Online-Glücksspiels – nach qualitativen Kriterien ohne Mindestabstände und ohne Abbau der bestehenden Spielhallen zu regulieren“.