15 Dollar statt 126 Millionenjackpot: Australierin scheitert mit Klage gegen Zweitlotterie-Anbieter Lottoland
Eine Australierin ging davon aus, den Powerball-Jackpot in Höhe von 126 Mio. AUD (ca. 77 Mio. EUR) geknackt zu haben. Nun verlor sie ihre Klage gegen den Zweitlotterie-Anbieter Lottoland. Anstelle des Millionenjackpots erhält sie jetzt einen Gewinn von 15 AUD (ca. 9 EUR), wie australische Medien melden.
Ähnliches Logo oder dreister Betrugsversuch?
Die als Ms B. bekannte Frau aus dem Northern Territory in Australien habe sich als Gewinnerin des Powerball-Jackpots vom Januar 2019 geglaubt. Sie sei davon ausgegangen, beim Lottoanbieter Lottoland zwei Tickets für diese Lotterie abgegeben zu haben. Stattdessen habe sie unwissentlich statt auf den Powerball auf die THU-Lotterie gesetzt, die wesentlich niedrigere Gewinne biete.
Der private Lotterieanbieter Lottoland bietet die Powerball-Lotterie nicht selbst an, sondern vermittelt nur Wetten auf den Ausgang. Deshalb gilt er in Deutschland derzeit als nicht lizenzierte Zweitlotterie. Immer wieder kommt es hierzulande daher zur Frage, ob Lottospieler Rechtsansprüche auf ihre Gewinne geltend machen können.
Im Fall eines Hannoveraners, der zwei Mio. US-Dollar (ca. 1,8 Mio. Euro) bei Wetten auf die Powerball-Lotterie gewonnen hatte, hatte sich das niedersächsische Innenministerium im Jahr 2016 explizit dagegen ausgesprochen. Aus dessen Sicht sei der Einsatz nicht legal gewesen und Ansprüche auf den Jackpot könnten nicht geltend gemacht werden.
Nachdem Lottoland sich geweigert habe, Ms B. ihren vermeintlichen Millionengewinn auszuzahlen, habe sie Klage bei der zuständigen Glücksspielbehörde, der Northern Territory Racing Commission, eingereicht. Sie habe argumentiert, von Lottoland betrogen worden zu sein, weil das Logo der THU-Jackpot-Lotterie dem des Powerball-Logos ähnelte.
Die Glücksspielkommission wehrte die Klage in diesem Monat ab und bestätigte, dass sie rechtmäßige Gewinnerin des THU Jackpots sei. Damit habe sie insgesamt 15 AUD gewonnen.
Lottoland habe belegen können, dass Ms B. mit den Gewinnnummern des Powerballs auf den THU Jackpot getippt habe. Der Powerball-Jackpot sei zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Einsätze platziert habe, bereits gezogen worden.
Ms B. argumentierte dagegen, sie sei sich nicht im Klaren darüber gewesen, dass die Gewinnnummern für den Powerball bereits gezogen worden seien. Sie führte aus:
„Lottoland verwendet illegal Marken der australischen Lotterien und überdies werden diese australischen Lotterien wie Powerball und OZ Lotto auch noch auf der Webseite des Buchmachers beworben.“
Lottoland erklärte, die Logos der THU Lottery, auf die die Klägerin gesetzt hatte, würden dem Logo der Powerball-Lotterie nicht im Geringsten ähneln. Dem schloss sich die Glücksspielkommission schlussendlich an.
Sie bestätigte der Klägerin ihren 15-AUD-Gewinn und wies darauf hin, dass keine Verbindung zum Powerball bestehe.