Sonntag, 24. November 2024

Anhörung zur Änderung des Landesglücks­spielgesetzes in Rheinland-Pfalz

Spielautomat

Im Rheinland-Pfälzischen Landtag hat am Mittwoch eine Anhörung zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes per Videokonferenz stattgefunden. Thematisiert wurde der jüngste Entwurf des Landesglücksspielgesetzes, der einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen den Spielhallen und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen vorsieht.

Diese Regelung könnte aber die Schließung zahlreicher Spielstätten sowie den Verlust von rund 2.000 Arbeitsplätzen zur Folge haben. Bei der gestrigen Anhörung meldeten sich Vertreter der Branche und der Politik zu Wort.

Kurzsichtige Gesetzgebung

Der geschäftsführende Direktor beim Städtetag Rheinland-Pfalz, Michael Mätzig, sagte, dass dieser weitreichende Gesetzentwurf in der Kürze der Zeit nicht habe hinreichend diskutiert werden können.

Mätzig zitierte aus dem Gesetzentwurf:

Das Gesetz hat geringe Auswirkungen auf Verwaltungsaufwand, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft.

An keiner Stelle werde erwähnt, dass die Hälfte der Spielhallen schließen müsse, dass 2.000 Arbeitsplätze verlorengingen und dass die Kommunen Millionenbeträge an Steuereinnahmen verlören.

Den Jugendschutz betreffend sage Mätzig, dass bereits jetzt strenge Regeln beim Betreten einer Spielhalle gälten. Die Betreiber hielten sich weitgehend an das geltende Recht.

Stimmen aus der Glücksspielbranche

Zu den Teilnehmenden der gestrigen Anhörung gehörten Georg Stecker von der Deutschen Automatenwirtschaft (DAW) der Vorsitzende des Betriebsrats von Löwen-Entertainment, Ralf Schäfer-Roye und Mate Bacic vom Sportwetten-Anbieter Tipico.

Schäfer-Roye äußerte sich aus der Perspektive der Arbeitnehmer:

Die Mitarbeiter fühlen sich so, als würde ihnen von der Politik der Job weggenommen… Auch in unseren Produktionsstätten herrscht große Angst und Sorge um die Zukunft.

Bacic von Tipico erklärt, dass das Unternehmen höchste Ansprüche an seine Vermittler stelle. Die Qualitätsstandards eines Standorts, die den Jugendschutz gewährleisteten, sollten die zentralen Kriterien sein, und nicht, wo sich dieser Standort befinde.

Es fehlten in Bezug auf die Abstandsregelungen in den Gesetzgebungen der einzelnen Länder, die mitunter stark variierten, zudem die Begründungen für die jeweiligen Vorgaben.

Keine Spielhallen in den Innenstädten, aber in den Wohnzimmern

Georg Stecker erklärte, die DAW befürworte die Regulierung des Glücksspielmarktes. Doch die quantitative Regulierung des aktuellen Gesetzentwurfes entspreche nicht dem aktuellen Zustand des Glücksspielmarkts und sei daher kein geeignetes Instrumentarium zur Regulierung dieses Marktes.

Stecker betonte, dass die Spieler häufig zuerst online mit dem Glücksspiel in Kontakt kämen, zum Beispiel durch Werbung im Fernsehen. Auf diese Veränderungen müsse eingegangen werden. Der Gesetzentwurf sehe dies nicht vor, sondern konzentriere sich auf die Mindestabstände.

Wir haben in Deutschland eine Palette von Mindestabständen von 100 Metern bis 500 Metern. Kein Mensch kann mir einen Grund für einen 100-Meter Abstand erklären und niemand kann mir einen Grund für einen 500-Meter-Abstand erklären. Insofern ist das auch sehr willkürlich gefasst und sagt nichts aus über den Zustand der Spielhalle selbst.

Dieser sei aber entscheidend. Notwendig seien gut ausgebildete Mitarbeiter, die die Spieler auch ansprächen. Es sei merkwürdig, dass das Online-Glücksspiel legalisiert werde, das den Menschen das gleiche virtuelle Automatenspiel ins Wohnzimmer bringe, das es auch in den terrestrischen Spielstätten gebe. Gleichzeitig aber sollen die Spielhallen aus den Innenstädten verschwinden. Das passe nicht zueinander.