Aktuelle Warnungen vor Lotto-Betrügern in Thüringen und Sachsen-Anhalt
In den Bundesländern Thüringen und Sachsen-Anhalt warnen die Behörden derzeit vor vermehrten Betrugsversuchen. Aktuell, so die Polizei, gingen zahlreiche Anrufe vorrangig bei älteren Personen ein, die über einen vermeintlichen Lottogewinn informiert und dann zur Zahlung von drei- bis vierstelligen Beträgen aufgefordert würden.
Nahezu gleiches Betrugsschema
Der Ablauf bei derartigen Betrugsversuchen, so erörterte die Polizeisprecherin Ulrike Jäkel, sei immer ähnlich. Zuerst werde der Angerufene über einen angeblichen Lottogewinn informiert. Dann werde er aufgefordert Gebühren für die Überbringung des Gewinns per Sicherheitsfirma zu zahlen. Die Zahlung soll dabei meistens in Form von Guthabenkarten erfolgen.
Die Anrufer verlangten die Übermittlung der Codes dieser Karten, mit denen sie dann Einkäufe tätigen könnten. Ein tatsächlicher Gewinn, so die Polizei Sachsen-Anhalts, sei jedoch noch nie überbracht worden. Die staatliche Lotteriegesellschaft verzichte grundsätzlich auf Geldforderungen.
Zuletzt hatten die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein vor ähnlichen Betrugsmaschen gewarnt. In Mecklenburg sei beispielsweise ein Fall bekannt geworden, bei dem eine Kundin mehr als 7.000 Euro an eine vermeintliche Lotto-Gesellschaft aus der Schweiz überwiesen habe. Nicht das Opfer selbst habe sich schlussendlich an die Polizei gewendet, sondern die Bankmitarbeiterin, der die ungewöhnlichen Überweisungen aufgefallen waren.
Immer wieder werden zudem Fälle bekannt, bei denen Angerufene ungewollt Abonnements bei Lotto-Gesellschaften abschließen. Wer zum Opfer eines solchen Telefonbetruges geworden ist, kann sich an Polizei oder Verbraucherzentrale wenden.
Dreiste Forderungen an 70-Jährigen
Besonders dreist sind Lottobetrüger nach Meldungen der Polizeiinspektion Weimar vom vergangenen Sonntag im thüringischen Tannroda vorgegangen. Hier habe ein 70-jähriger Mann gleich mehrere Anrufe erhalten.
Dabei habe ihm eine vermeintliche Lotto-Gesellschaft mitgeteilt, er habe an Gewinnspielen teilgenommen. Es hätten sich hierdurch Teilnahmegebühren und Verzugszinsen im Wert von insgesamt 11.600 Euro angehäuft. Sollte er diese nicht sofort zahlen, so die Drohung, werde sein gesamtes Hab und Gut gepfändet.
Einen Schaden, so die Polizei, habe die gesunde Skepsis des Mannes abwenden können:
Dem älteren Herrn kam diese Forderung komisch vor, da er bis dato nie an Gewinnspielen teilgenommen hatte. Folgend erfragte er proaktiv konkrete Daten zum Sachverhalt und den Namen des Anrufers, verbunden mit der Bekanntgabe seiner Skepsis. Abrupt wurde das Telefonat durch den Anrufer beendet.
Damit hat der Angerufene genau so gehandelt, wie es Polizei und Verbraucherzentralen immer wieder empfehlen. Es kann generell davon ausgegangen werden, dass derartige Anrufe unseriös sind.