Sonntag, 24. November 2024

Korruptions­ermittlungen: Glücksspiel-Riese Novomatic scheitert mit Beschwerde

Novomatic Firmensitz Gumdboldskirchen

Der österreichische Glücksspiel-Riese Novomatic ist mit einer Beschwerde gegen eine im Kontext der Ibiza-Affäre erfolgte Hausdurchsuchung gescheitert. Dies berichtet die Nachrichtenagentur APA unter Berufung auf das Oberlandesgericht (OLG) Wien. So habe ein Anfangsverdacht vorgelegen, der den Einsatz der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Novomatic-Hauptsitz gerechtfertigt habe.

Bestechung und Bestechlichkeit

Am 11. Februar 2021 erschienen Fahnder der WKStA mit einem Durchsuchungsbeschluss am Novomatic-Firmensitz im niederösterreichischen Gumboldskirchen. Gleichzeitig wurden auch die Räumlichkeiten von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) durchsucht. Medien gegenüber hatte die Korruptionsstaatsanwaltschaft damals angegeben, dass wegen Verdachts der Bestechung auf der einen und Verdachts der Bestechlichkeit auf der anderen Seite ermittelt werde.

Es gebe Anlass zur Vermutung, „dass ein Verantwortlicher eines Glücksspielunternehmens Spenden an eine politische Partei im Gegenzug für die Unterstützung von Amtsträgern der Republik Österreich bei einer dem Unternehmen drohenden Steuernachforderung im Ausland angeboten habe“, so die Fahnder.

Bereits kurz nach Bekanntwerden der Durchsuchung des Firmensitzes hatte Novomatic bekanntgegeben, Beschwerde gegen die Maßnahmen einzulegen. Nach Ansicht der juristischen Vertreter des Glücksspielkonzerns sei die WKStA-Aktion unverhältnismäßig gewesen. So habe es an jeglichen belastbaren Verdachtsmomenten gefehlt. Alle Erkenntnisse, die durch die Durchsuchung gewonnen wurden, hätten sich „auch durch bloße Nachfrage klären lassen“ können.

Welche Erkenntnisse die Ermittler aus den mehreren bei der Durchsuchung beschlagnahmten Terabyte an Daten gewonnen haben, ist bislang nicht öffentlich bekannt.

Spenden und Probleme

Der Beschwerde von Novomatic gegen die Durchsuchung erteilte das OLG Wien der APA zufolge nun eine Absage. Mit dem Hinweis auf einen „ausreichenden Anfangsverdacht zum Zeitpunkt der Bewilligung“ habe der zuständige Richter das Ersuchen abgelehnt.

Der fragliche Anfangsverdacht dürfte maßgeblich auf internen Chatprotokollen beruhen, die kurz vor den Durchsuchungen öffentlich geworden waren. Unter anderem für Skepsis gesorgt hatte eine Nachricht aus dem Jahr 2017. In dieser hatte der damalige Novomatic-CEO Harald Neumann Gernot Blümel, der damals noch als Wiener Stadtrat tätig war, um ein Treffen mit Bundeskanzler Sebastian Kurz gebeten:

Guten Morgen, hätte eine Bitte: bräuchte einen kurzen Termin bei Kurz (erstens wegen Spende und zweitens bezüglich eines Problemes [sic!], das wir in Italien haben!)

Zu diesem Zeitpunkt habe Novomatic gefürchtet, in Italien unerwartet Steuernachzahlungen in Höhe von 70 Mio. Euro leisten zu müssen. Zeugen zufolge soll Neumann mit der Aufgabe betraut gewesen sein, sich auf „zwischenstaatlicher Ebene“ nach Lösungen für das „Italien-Problem“ zu erkundigen.

Sowohl Novomatic als auch die ÖVP bestreiten vehement, dass es während der Ära Kurz zu einschlägigen Spenden gekommen sei. Im Sommer 2021 beendete der parlamentarische Ausschuss, der die Korruptionsvorwürfe gegen die einstige schwarz-türkise Regierungskoalition unter Kanzler Kurz untersuchen sollte, seine Arbeit. In Anbetracht der mageren Erkenntnisse sprachen Beobachter damals von einem „unbefriedigendem Ende“.

Die Ermittlungen der WKStA gegen Akteure aus Glücksspielbranche und Spitzenpolitik sind derweil noch nicht abgeschlossen.