Clan-Prozess in Berlin: Illegales Glücksspiel, Schulden und versuchter Mord
In Berlin muss sich ein 30-jähriger Mann vor Gericht verantworten, weil er versucht haben soll, mehrere Akteure aus dem sogenannten Clan-Milieu zu töten. Während ihm die Staatsanwaltschaft unter anderem heimtückischen Mordversuch vorwirft, beruft sich der Angeklagte auf Notwehr. So hätten ihn die Männer massiv bedroht, um angebliche Spielschulden in Höhe von 4.000 Euro einzutreiben. Die teils lebensbedrohlichen Schüsse habe er in Todesangst abgegeben.
13 Schüsse aus Notwehr?
Seit der vergangenen Woche verhandelt das Landgericht Berlin einen Fall, der sich in der Nacht zum zweiten Weihnachtsfeiertag 2020 im Hinterhof einer Kreuzberger Spielhalle ereignete. Die Anklage lautet auf versuchten Mord in drei Fällen, gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz.
Fest steht, dass der Beschuldigte insgesamt 13 Schüsse auf die drei nun als Nebenkläger auftretenden Männer abgegeben und sie so teils lebensgefährlich verletzt hat. Dies habe er dem Berliner Tagesspiegel zufolge eingeräumt, sich dabei jedoch auf eine Notwehrsituation berufen.
Bei den Nebenklägern handelt es sich um drei Männer, die in der Vergangenheit im Kontext der sogenannten Clankriminalität in Erscheinung getreten sind. Einer von ihnen ist ein Bruder der auch medial bekannten Clan-Größe Arafat A.-B. Er hätte am gestrigen Verhandlungstag als Zeuge aussagen sollen, fehlte jedoch unentschuldigt. Daraufhin verhängte das Gericht ein Ordnungsgeld. Auch die beiden anderen Beteiligten haben vor Gericht nicht ausgesagt.
So habe sich der Angeklagte eigenen Angaben zufolge in der Tatnacht zunächst in der Spielhalle aufgehalten, deren Hinterhof später zum Tatort wurde. Während im vorderen Bereich Poker gespielt worden sei, habe er im hinteren Bereich an Automaten gespielt.
Schuldeneintreiber drohten mit Verstümmelung
Plötzlich seien die drei Männer aufgetaucht, die ihn unter anderem mit Reizgas, einer Schusswaffe und einer Machete bedroht hätten. Sie hätten ihm mit Folter gedroht, wenn er nicht umgehend Spielschulden in Höhe von 4.000 Euro zurückzahle:
Du kommst in den Kofferraum. Wir werden dich misshandeln und dir die Hände abschneiden.
Die Forderungen hätten sich auf ein vorangegangenes illegales Pokertreffen bezogen, seien jedoch ungerechtfertigt gewesen. Durch die Drohungen in Todesangst versetzt, habe er seine Waffe gezogen und die Schüsse abgegeben. Eine Tötungsabsicht habe er dabei nicht verfolgt.
Nichtsdestotrotz geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Schüsse „ohne rechtfertigenden Grund, plötzlich und unvermittelt“ gefallen seien und sieht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
So habe der Angeklagte auf zwei der drei Männer aus kurzer Distanz geschossen, als diese ihm den Rücken zugekehrt hätten. Auch nachdem sie bereits zu Boden gegangen seien, habe er weitere Schüsse abgegeben. Auf den zu diesem Zeitpunkt flüchtenden dritten Mann habe er viermal geschossen. Laut Tagesspiegel soll der Tatablauf von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden sein. Die Opfer waren teils lebensgefährlich verletzt ins Krankenhaus eingeliefert worden.
Bei Verurteilung droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Prozess soll am Donnerstag fortgesetzt werden.