NRW könnte als erstes Land Tischspiele in Online-Casinos legalisieren
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sollte die Glücksspiel-Regulierung in Deutschland weitgehend vereinheitlichen. Dennoch scheinen die Bundesländer in vielen Unterpunkten ihre individuellen Wege zu gehen. Nordrhein-Westfalen bspw. könnte bald das erste Bundesland sein, welches neben Online-Spielautomaten auch die Online-Casinospiele Roulette, Blackjack und Baccarat legalisiert.
So hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen der Europäischen Kommission Anfang des Monats seinen „Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung von Online-
Casinospielen im Land Nordrhein-Westfalen“ zur Ratifizierung vorgelegt. Laut Angabe der EU-Kommission solle die Prüfung des Entwurfes am 5. November 2021 abgeschlossen sein.
Bestätigt die Kommission den Entwurf, könnten womöglich noch in der aktuellen 17. Wahlperiode die ersten Konzessionen für Online-Casinospiele vergeben werden. Doch was würde dies konkret für das Glücksspiel in NRW bedeuten?
Lizenzen für Online-Casinospiele von Spielbanken-Konzession abhängig
Der von Innenminister Herbert Reul unterzeichnete Gesetzesentwurf beruht auf dem im Glücksspielstaatsvertrag 2021 vorgesehenen Gesetzgebungs-Spielraum für die einzelnen Bundesländer. Wie der Minister erläutert, obliege es zum Beispiel den Ländern, „Online-Casinospiele in ihrem Hoheitsgebiet zu veranstalten oder Konzessionen für die Veranstaltung von Online-Casinospielen zu erteilen.“
Der Glücksspielstaatsvertrag definiert „Online-Casinospiele“ dabei konkret als Online-Varianten der Bankhalterspiele Roulette, Blackjack und Baccarat. Online-Spielautomaten und Poker fallen nicht in diese Kategorie und werden im Rahmen der neuen Glücksspielregulierung deutschlandweit einheitlich geregelt.
Während der Staatsvertrag den Ländern somit freistellt, ob sie diese Spiele erlauben wollen oder nicht, begrenzt er die Anzahl der zu erteilenden Konzessionen. Wie viele Lizenzen je nach Bundesland vergeben werden dürfen, hängt davon ab, wie viele Spielbankenkonzessionen im jeweiligen Land am Stichtag des 17. Januars 2020 maximal per Landesgesetz zulässig waren.
In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit vier konzessionierte Spielbanken, die allesamt der Westspiel Gruppe angehören. Bereits 2018 kündigte das Land an, die vier staatlichen Spielbanken in Aachen, Bad Oeynhausen, Duisburg, und Hohensyburg (Dortmund) privatisieren zu wollen. Nachdem der Landtag die Privatisierung im Mai 2020 endgültig abgesegnet hatte, konnten sich private Konzerne um die Übernahme bewerben. Der Zuschlag ging im Juni dieses Jahres an die Gauselmann Gruppe.
Zeitliche Überschneidung mehrerer Gesetze
Für NRW bedeute dies, dass bis zu fünf Lizenzen für Online-Casinospiele vergeben werden dürfen, erklärt Innenminister Reul in seinem Gesetzesentwurf. Die Vorgabe im Glücksspielstaatsvertrag, welche sich auf die Gesetzeslage im Januar 2020 bezieht, stimmt mit der aktuellen Gesetzgebung in NRW tatsächlich jedoch nicht mehr überein.
So hat der nordrhein-westfälische Landtag am 29. Mai 2020 das neue „Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen“ verabschiedet. Dort heiß es in § 2, Absatz 2:
Im Land Nordrhein-Westfalen werden unter Berücksichtigung des öffentlichen Kanalisierungsauftrags gemäß § 1 Nummer 2 vier Spielbanken zugelassen, zwei weitere Spielbanken können zugelassen werden.
Dass die vier zuvor staatlichen Spielbanken des Landes nach Verabschiedung des aktuellen Spielbankengesetzes aber vor dem Verfassen des Gesetzesentwurfs über die Zulassung von Online-Casinospielen privatisiert wurden, hat keinerlei Auswirkungen auf die potenzielle Konzessionsvergabe.
So gestattet der GlüStV 2021, dass die Länder die Online-Casinospiele entweder selbst über die eigenen Spielbanken betreiben, oder die entsprechenden Konzessionen an private Anbieter vergeben dürfen.
Diese müssen darüber hinaus nicht zwangsläufig bereits über eine Konzession für das landbasierte Glücksspiel verfügen. Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt somit gänzlich offen, wer in Zukunft Online-Casinospiele in NRW anbieten könnte. Vorerst gilt es, die Entscheidung der EU-Kommission abzuwarten.