Festnahmen nach illegalem Outdoor-Glücksspiel in Berliner Park
In Berlin wurde am Sonntag eine illegale Outdoor-Glücksspielrunde aufgelöst. Laut Polizeimeldung seien 15 Personen in einem Park im Bezirk Wilmersdorf bei einem nicht näher beschrieben Würfelspiel angetroffen worden. Hierbei sei es offenbar um hohe Einsätze gegangen. Dies habe unter anderem zur Beschlagnahmung von Bargeld im fünfstelligen Bereich geführt.
Zocker im Alter von 36 bis 80 Jahren
Wie die Polizei in ihrer am Montag veröffentlichten Mitteilung bekanntgab, habe der Einsatz gegen das illegale Glücksspiel am Sonntagmittag im Preußenpark in Wilmersdorf stattgefunden. Zunächst seien Zivilfahnder auf eine Reihe von Personen aufmerksam geworden, die in auffälliger Weise um eine Decke gruppiert gewesen seien. Diese habe als eine Art Spielfeld für ein Würfelspiel fungiert.
Die Zivilfahnder hätten beobachtet, wie während des Spielverlaufs wiederholt Geldscheine die Besitzer gewechselt hätten. Letztlich sei die Veranstaltung mithilfe hinzugerufener Beamter des Polizeiabschnitts 26 beendet worden. Insgesamt seien an dem „Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels“ rund 20 Polizistinnen und Polizisten beteiligt gewesen.
Die Polizei erklärte:
Ermittlungen vor Ort ergaben, dass neun Männer und Frauen im Alter zwischen 43 und 66 Jahren mit der Organisation des Würfelspiels betraut waren und 6 Personen im Alter zwischen 36 und 80 Jahren sich an dem Spiel beteiligten. Beschlagnahmt wurden rund 13.000, – Euro als mutmaßlicher Spieleinsatz und zwei Handys.
Illegales Glücksspiel in den Parks von Berlin
Erst vor einem Monat war es in einer Berliner Grünanlage ebenfalls zu einem Schwerpunkteinsatz mit Glücksspielbezug gekommen. Am 6. Juni hatten Kriminalpolizei und eine Einsatzhundertschaft zehn Personen im Treptower Park festgesetzt. Den acht Männern und zwei Frauen war zur Last gelegt worden, „mit Hütchenspielen banden- und gewerbsmäßigen Betrug zu betreiben“.
Fahnder hatten die Verdächtigen dabei beobachtet, wie sie arglose Opfer mithilfe gezielter betrügerischer Aktionen beim Hütchenspiel um ihr Geld brachten.
Polizeiangaben zufolge sei die Gruppe dabei „arbeitsteilig und nach einem festen Muster“ vorgegangen. Mindestens 18 Personen hätten sich am fraglichen Nachmittag auf das vermeintliche Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel eingelassen und dabei insgesamt Gelder im vierstelligen Bereich an die Betrüger verloren.
Laut § 284 StGB kann die „Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels“ mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Als Glücksspiel gelten Spiele, deren Ausgang überwiegend vom Zufall und nicht vom Können des Spielers abhängig ist. Lizenzpflichtig und somit potenziell illegal ist das Glücksspiel, sobald es um „nicht gänzlich unbedeutende Vermögenswerte“ geht und es öffentlich und/oder regelmäßig stattfindet.
Im aktuellen Fall teilte die Polizei nicht mit, welches Würfelspiel im Zentrum des Einsatzes gestanden habe. Die Tatsache, dass nun gegen alle mutmaßlich Beteiligten wegen Verdachts der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels sowie der Beteiligung an dem Spiel ermittelt wird, legt jedoch nahe, dass es sich um eine freiwillige Teilnahme ohne betrügerischen Hintergrund gehandelt haben dürfte.