Beschlossen: NRW verringert Spielhallen-Mindestabstand auf 100 Meter
Im Landtag von Nordrhein-Westfalen stand gestern das Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 zur Abstimmung. Ein Bestandteil des Vorhabens war die Reduzierung des Mindestabstandes zwischen zertifizierten Spielhallen und Wettbüros auf 100 Meter. Mit den Stimmen der in NRW regierenden Koalition aus CDU und FDP wurde das Gesetz trotz erheblicher Kritik aus den Reihen der Opposition verabschiedet.
Nach dem gestrigen Votum dürften die Betreiber von Spielhallen und Wettbüros in NRW erleichtert aufgeatmet haben. Eine Ablehnung der reduzierten Mindestabstände auf die Sprintdistanz von 100 Metern hätte für viele Betriebe das mögliche Aus bedeutet.
In der kurzen Debatte wiederholten die Parteivertreter ihre bereits in der 1. Lesung des Landtages vorgebrachten Argumente.
Unterstützung und Kritik
Für die CDU warb Daniel Hagemeier um Zustimmung. Das Ausführungsgesetz behalte den Mindestabstand von 350 Metern bei. Nur bei zertifizierten Spielhallen und Wettannahmestellen, die die qualitativen Bedingungen einhielten, könne der Abstand auf 100 Meter reduziert werden.
Hagemeier betonte:
Der Spielerschutz hat größte Priorität.
Elisabeth Müller-Witt, SPD, bezweifelte diese Aussage. Ihrer Ansicht nach werde der Spielerschutz durch das neue Gesetz ausgehöhlt, weshalb die SPD eine Beibehaltung des Mindestabstandes fordere. Die 100-Meter-Regelung sei „rekordverdächtig niedrig“. Das Entgegenkommen der Regierung zeige, dass sie vor den Anbietern eingeknickt sei.
Sie kritisierte:
Das vorgelegte Gesetz ist nur ein Kotau vor der Glücksspielindustrie.
Während sich Stefan Engstfeld (Grüne) und Andreas Keith (AfD) der Kritik anschlossen, befürwortete Angela Freimuth (FDP) in der Debatte die Zustimmung zum Gesetz. Dem schloss sich abschließend Ministerin Ursula Heinen-Esser von der CDU an.
CDU-Politiker zeigt Unverständnis
Bereits zuvor hatte Marcus Optendrenk, CDU, die Kritik der SPD gekontert. Gegenüber Medien hatte der Politiker sein Unverständnis darüber erklärt, dass die SPD in NRW heftig gegen einen Abstand protestiere, der das Parlament im benachbarten Niedersachsen unter ihrer Führung vor Kurzem problemlos passiert habe.
Obwohl der Staatsvertrag für einheitliche Regelungen in Deutschland sorgen soll, herrscht in Bezug auf die Mindestabstände hierzulande ein Flickenteppich. Während Länder wie NRW und Niedersachsen mit 100 Metern überaus großzügig verfahren, gelten beispielsweise in Berlin, Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern sehr viel härtere Vorgaben. Dort müssen die Betriebe mindestens 500 Meter voneinander entfernt liegen. Einen Mittelweg gehen Hessen und Bayern, wo die Grenze bei 300, bzw. 250 Metern liegt.
Um das Vorhaben zu stoppen, hatte die SPD einen Änderungsantrag eingereicht. In diesem wurde unter anderem gefordert, den Mindestabstand zwischen zertifizierten Spielhallen und Wettannahmestellen bei 350 Metern zu belassen. Trotz Unterstützung durch Grüne und AfD wurde der Antrag von der Regierungsmehrheit im Parlament abgelehnt.
Damit kann der Glücksspielstaatsvertrag in NRW wie geplant am 1. Juli in Kraft treten. Zugleich gelten dann die reduzierten Mindestabstände.